Hamburger Bahnkarte fürs Ref in Schleswig-Holstein?

  • Hallo Leute,


    es geht zwar ums Ref bei mir, da die Frage jedoch für alle Lehrer in Schlesweig-Holstein gelten sollte, stelle ich die Frage hier:


    Ich beginne mein Ref in Schlesweig-Holstein in Ahrensburg. Ahrensburg ist an das Hamburger Bahnnetz angeschlossen und ich wohne in Hamburg. Nun habe ich an meine zuständige Person die Frage gestellt, ob so ein Ticket für mich bezuschusst wird. Als Antwort bekam ich folgendes:
    "die Erstattung der Bahn-Card kann erst dann erfolgen, wenn Sie uns diese im Original mit Preisangabe eingereicht haben. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn dem Land Schleswig-Holstein durch diese eine Ersparnis gebracht wurde."


    Was bedeutet das, dass dem Land hierdurch eine Ersparnis gebracht werden kann? Wenn ja, wie kann ich das beeinflussen? Müssten sie sonst andere Fahrtkosten erstatten, oder wie ist das gemeint?


    LG
    Lythil

  • Also ich vermute die Antwort ist wie folgt zuverstehen:
    Deine täglichen Fahrtkosten (Wohnort-Schule) gibst du bei deiner Steuererklärung an, hier kannst du bestimmt auch die Hamburger Bahn-Card absetzen.
    Das Land Schleswig-Holstein (so war es zumindest bei mir in Niedersachsen) erstattet / bezuschusst dir Fahrtkosten, die darüber hinausgehen: zu Seminaren (in SH Module genannt?) etc. Sollten diese Fahrtkosten durch den Kauf einer Bahncard günstiger sein, kannst du rückwirkend mit einem Zuschuss rechnen. Aber: Die Module in SH sind oft über das ganze Land verteilt, die wenigsten Tagungsorte werden mit dem Hamburger Verkehrsnetz zu erreichen sein. Deshalb ist es schwer zu sagen, ob du einen Zuschuss bekommst...


    Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich!?!


    LG Mare

  • Meinst du die Bahn Card der DB? Die ist ja nicht länderspezifisch, also gibt's da auch keine Probleme. Wenn du allerdings eine Abo-Karte des HVV meinst - ja, das ist ebenfalls möglich.

  • Hallo,
    du bekommst in Schleswig-Holstein die Fahrt zu den Modulen erstattet. Allerdings nur die km, die du nicht normalerweise eh zur Schule fahren würdest.
    Das heißt, den normalen Arbeitsweg bekommst du zunächst nicht erstattet, kannst die Fahrten aber ja bei der Steuer einreichen.
    Fahrten zu den Modulen bekommst du ersetzt.


    Das mit der Bahncard kann ich mir nur so erklären, dass du zu den Modulen ja auch per Bahn anreisen könntest, hier würde dann evtl. ein Zuschuss zur Bahncard erfolgen. (ist praktisch aber kaum möglich)

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