Hallo Leute,
es geht zwar ums Ref bei mir, da die Frage jedoch für alle Lehrer in Schlesweig-Holstein gelten sollte, stelle ich die Frage hier:
Ich beginne mein Ref in Schlesweig-Holstein in Ahrensburg. Ahrensburg ist an das Hamburger Bahnnetz angeschlossen und ich wohne in Hamburg. Nun habe ich an meine zuständige Person die Frage gestellt, ob so ein Ticket für mich bezuschusst wird. Als Antwort bekam ich folgendes:
"die Erstattung der Bahn-Card kann erst dann erfolgen, wenn Sie uns diese im Original mit Preisangabe eingereicht haben. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn dem Land Schleswig-Holstein durch diese eine Ersparnis gebracht wurde."
Was bedeutet das, dass dem Land hierdurch eine Ersparnis gebracht werden kann? Wenn ja, wie kann ich das beeinflussen? Müssten sie sonst andere Fahrtkosten erstatten, oder wie ist das gemeint?
LG
Lythil