Hamburg Schulleitung; Unterrichtsverpflichtung

  • Ja, das geht. Mit dem Arbeitszeitmodell von 2003 gibt es in HH keine Pflichtstundenverodnung mehr. Die Schulleiter können sich selbst soviel Funktionswerte auf ihrem Arbeitszeitkonto eintragen, dass sie nicht mehr unterrichten müssen. Allerdings müssen alle anfallenden Stunden insgesamt vom Kollegium abgedeckt werden. Das bedeutet, wenn ein Schulleiter keine Stunden mehr gibt, dass das Kollegium für ihn mitarbeiten muss....

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