Anwesenheitspflicht für Schulleitung

  • Gibt es eine gesetzliche Regelung (NRW) über die Anwesenheitspflicht bzw. Erreichbarkeit der Schulleitung an Grundschulen? Bei uns kommt es sehr oft vor, dass zu bestimmten Zeiten - während der normalen Unterrichtszeit - niemand weiß, wo Schulleiterin oder Konrektorin sind. Manchmal ist dann auch das Büro nicht besetzt und im Falle eines Falles könnte nicht mal Feueralarm ausgelöst werden.


    Hinterher kommt dann immer - "Ich dachte, ich hätte Bescheid gesagt" oder Frau X hätte das aber wissen müssen" oder schlicht "Oh, hatte ich vergessen zu sagen". Bisher ist nichts passiert, außer ein paar Aufregern. Mit den entsprechenden Personen ist nicht zu reden, da nicht lernfähig. L.G. Pia

  • Danke Meike..
    Ich musste ja schmunzeln, als ich den Leitfaden las, denn im Grunde entspricht das dem, was man von einer Schulleitung mit etwas gesundem Menschen- und Sachverstand ganz selbstverständlich erwarten kann. Tja, aber damit kommen wir nicht weiter. Deshalb ja meine Frage nach geregelten Vorschriften, an die sich die Schulleitung (gefälligst) zu halten hat. Ein paar Paragraphen könnten uns helfen, gutes Zureden macht keinen Sinn.
    L.G. Pia

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal in die Lehrerdienstordnung hinein. Hier in Bayern regelt die das nämlich. U.a. heißt es dort:


    Dies dürfte bei euch ähnlich zu finden sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ist es auch - und zwar


    Vielleicht in Kombi mit dem Leitfaden?


    Im Zusammenhang hier:
    http://www.schulministerium.nr…recht/Dienstrecht/ADO.pdf


    Dienstordnung kennen - immer wichtig!! Für alle Kollegen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

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