Hochzeit, Schwangerschaft und Elterngeld

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    derzeit lebe ich mit meiner Freundin zusammen. Wir sind beide Lehrer(in) in Hessen, gleichen Alters und haben dementsprechend dasselbe Gehalt.


    Nun planen wir derweil ein wenig unsere Zukunft und uns interessiert nun die Frage, in wie weit sich unser Gehalt bei
    a) einer Hochzeit
    b) einem Kind (nach Hochzeit)
    ändert und wären froh, wenn uns hier jemand ein paar Infos zukommen lassen würde. Hier gingen doch auch Wechsel der Steuerklasse einher, oder?


    Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!


    Tom

  • also ich beantworte jetzt mal die fragen für mich.


    hochzeit: durch unsere hochzeit konnten wir bei der steuererklärung das ehegattensplitting "nutzen", was meiner meinung nach nicht finanziell wirklich was gebracht hat. wir hatten beide steuerklasse 4 (ist ja dasselbe wie klasse 1), da wir auch ungefähr gleich viel verdienen.
    du bekommst von der besoldungsstelle einen verheiratetenzuschlag, brutto ca. 110€.


    kind: kindergeld von der besoldungsstelle (184€) und einen weiteren familienzuschlag (ich glaub nochmal so ca. 100€ brutto).


    ein wechsel der steuerklassen ist nur sinnvoll, wenn ihr wirklich unterschiedlich verdient!



    ich weiß nicht so recht, ob und wie ich die fragen von dir interpretieren soll, aber ich kann dir nur sagen, dass sich hochzeit und kind insgesamt finanziell nicht lohnen. bedenke, dass du (oder deine frau), sobald ein kind da ist, wahrscheinlich nur noch teilzeit arbeiten kann und dass die betreuungskosten (zumindest bei uns) für unter dreijährige enorm sind.

  • Hallo,


    zunächst danke ich dir für die rasche Antwort.
    Meine Frage ist rein pragmatischen Ursprungs. Wir wohnen derzeit nicht gerade günstig. Das ist im Rhein-Main-Gebiet grundsätzlich ohnehin schwierig... Für ein Kind würde die Wohnung definitiv genügend Platz bieten, allerdings steht die Frage im Raum, ob diese noch zu finanzieren ist, sollte meine Zukünftige die ersten ein bis zwei Jahre gar nicht, bzw. in Teilzeit arbeiten...


    Für die anstehende Geburt alles Gute!!! :)

  • Liebe Kathrin,


    ich wünsche dir für deine Geburt alles Gute. Hier kommt noch ein kleiner Spartipp bezüglich der Beihilfe. Ich wusste das vor zwei Jahren noch nicht und habe damit 300€ "verschenkt".


    Wenn du kein Einkommen (vom LBV) hast (also nach deiner Mutterschutzfrist), gibst du ja bei den Beihilfeanträgen die Stundenzahl 0 an. Damit zahlst du keine Kostendämpfungspauschale! Reiche also deine erste Beihilfeabrechnung erst ein, wenn du aus der Mutterschutzfrist raus bist. Die Beihilfestelle schaut nämlich immer nur bei der ersten Abrechnung im Jahr nach, welchen Status du hast und berechnet damit die Kostendämpfungspauschale.


    Ich hoffe das war verständlich. Ich habe damals im Januar meine erste Abrechnung gestellt, als mein Kind noch nicht da war. Damit habe ich die vollen 300€ Kostendämpfungspauschale zahlen müssen. Hätte ich mit der ersten Abrechnung bis zum Frühjahr gewartet, hätte ich die 300€ nicht zahlen müssen.
    Für das nächste Kind weiß ich jetzt Bescheid.


    LG

  • Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich schon, wenn ein Kind geplant ist, da das Elterngeld ja vom Nettoeinkommen gerechnet wird.
    Also dass deine Frau die bessere Klasse nimmt (3) und du dann die schlechtere (5). Müsst ihr zwar anfangs ohne Kind am Ende des Jahres nachzahlen, aber später gibts dafür mehr Geld.


    An Kathrin: Alles Gute für die Geburt!!!


  • danke marigor fü den tipp! also auch die krankenhausrechnung erst nach den 8 wochen einreichen (die ist ja wahrscheinlich ziemlich hoch)? ich hab aber dieses jahr schon öfter beihilfe und pkv einreichen müssen, da ich viele frauenarztrechnungen hatte. ist das von bedeutung? was ist eine kostendämpfungspauschale? gibts das auch in nds? höre das wort zum ersten mal..


    achso: auf meinen beihilfeanträgen wird glaub ich gar nicht nach der stundenzahl gefragt..muss ich noch mal schauen.

  • Zitat

    Original von redfairy
    Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich schon, wenn ein Kind geplant ist, da das Elterngeld ja vom Nettoeinkommen gerechnet wird.
    Also dass deine Frau die bessere Klasse nimmt (3) und du dann die schlechtere (5). Müsst ihr zwar anfangs ohne Kind am Ende des Jahres nachzahlen, aber später gibts dafür mehr Geld.


    An Kathrin: Alles Gute für die Geburt!!!


    ja, richtig, der wechsel im voraus lohnt sich, um das nettoeinkommen zu erhöhen, von dem das elterngeld berechnet wird. das hatte ich nicht mehr bedacht. ich habe mir auch die fahrtkosten in die lohnsteuerkarte eintragen lassen, um das nettogehalt zu erhöhen.

  • Vielleicht gibt es die Kostendämpfungpauschale auch nur in NRW. Die ersten 300€ der Arztrechnungen muss man damit selber zahlen und werden nicht erstattet.
    Ich habe mich damals nur sehr darüber geärgert, dass man so etwas nicht gesagt bekommt...!

  • In Niedersachsen gibt es keine Kostendämpfungspauschale...zum Glück :)

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

  • Zitat

    Original von Marigor!
    Vielleicht gibt es die Kostendämpfungpauschale auch nur in NRW. Die ersten 300€ der Arztrechnungen muss man damit selber zahlen und werden nicht erstattet.
    Ich habe mich damals nur sehr darüber geärgert, dass man so etwas nicht gesagt bekommt...!


    na, das ist ja echt n ding mit der beihilfe!
    fühle mich im moment aber auch als pkv-mitglied sowieso öfter "benachteiligt". viele sachen, die rund um schwangerschaft und vorsorge sind, werden partout nicht übernommen. alle gesetzlichen kriegen schwangerenfitness, aquagymnastik, entspannungskurs etc. bezahlt.. ich muss alles selbst zahlen. o-ton der pkv: "wir sind ja eine KRANKENversicherung und keine VORSORGEversicherung!" aha, danke fürs gespräch... :evil:

  • Zitat

    Original von katrin34327
    kind: unser sohn soll morgen auf die welt kommen :D.


    alles liebe und gute für die geburt und genießt die zeit danach!!!

  • Hallo zusammen,
    weiß jemand, ob der tolle Tipp mit der Kostendämpfungspauschale auch dann gilt, wenn man nur zwei Wochen nach der Mutterschutzfrist nicht zur Schule geht und den Antrag in dieser Zeit einreicht? Im Anschluss daran möchte ich Teilzeit arbeiten (also nach insgesamt 10 Wochen).
    Danke im Voraus!

  • Zitat

    Original von Marigor!
    Liebe Kathrin,


    ich wünsche dir für deine Geburt alles Gute. Hier kommt noch ein kleiner Spartipp bezüglich der Beihilfe. Ich wusste das vor zwei Jahren noch nicht und habe damit 300€ "verschenkt".


    Wenn du kein Einkommen (vom LBV) hast (also nach deiner Mutterschutzfrist), gibst du ja bei den Beihilfeanträgen die Stundenzahl 0 an. Damit zahlst du keine Kostendämpfungspauschale! Reiche also deine erste Beihilfeabrechnung erst ein, wenn du aus der Mutterschutzfrist raus bist. Die Beihilfestelle schaut nämlich immer nur bei der ersten Abrechnung im Jahr nach, welchen Status du hast und berechnet damit die Kostendämpfungspauschale.


    Dann hab ich die wohl auch in den Wind geschossen. Gibt es da irgendeinen Paragraphen, damit ich das nachlesen kann? Die Widerspruchsfrist gegen den Beihilfebescheid ist zwar längst abgelaufen, aber probieren kann man das ja trotzdem mal.

  • Hallo zusammen,
    eine Frage noch mal zur Kostendämpfungspauschale: Früher musste man auf den Beihilfeanträgen angeben, wie viele Stunden man unterrichtet. Das taucht auf den neuen Vordrucken nicht mehr auf (Kurzanträge). Kann man die Kostendämpfungspauschale in der Elternzeit trotzdem umgehen?

  • Hallo,


    wenn du einen Kurzantrag stellst, sagst du damit, dass sich zum letzten Antrag nichts geändert hat. Das ist ja in der Elternzeit nicht der Fall. Da musst du den (alten) langen Antrag stellen. Dort taucht die Stundenzahl auf.
    Die Kostendämpfungspauschale wird aber bei deinem allerersten Antrag im Kalenderjahr festgelegt. Überlege also genau, wann du ihn stellst und wie lange du deine Rechnungen lieber zurück halten willst.


    LG

  • Zitat

    Original von katrin34327


    na, das ist ja echt n ding mit der beihilfe!
    fühle mich im moment aber auch als pkv-mitglied sowieso öfter "benachteiligt". viele sachen, die rund um schwangerschaft und vorsorge sind, werden partout nicht übernommen. alle gesetzlichen kriegen schwangerenfitness, aquagymnastik, entspannungskurs etc. bezahlt.. ich muss alles selbst zahlen. o-ton der pkv: "wir sind ja eine KRANKENversicherung und keine VORSORGEversicherung!" aha, danke fürs gespräch... :evil:


    Die Beihilfeverordnung ist doch eindeutig, darüber muss man sich nicht aufregen. Lesen kann man diese oder die diversen Hilfen und Zusammenfassung der Personalvertretungen und der Beihilfestelle doch als Lehrer wohl selber.
    Pünklich zum neuen Jahr kann man ja auch noch eine entsprechende Rechnung einreichen und kann somit sogar zwei mal in den Genuss der wegfallenden Kostendämpfungspauschale kommen.


    Wieso sollte deine PKV die von dir erwähnten Dinge nicht erstatten, war bei uns vor ca. 3 Jahren überhaupt kein Problem. Kann aber natürlich sein, dass das auch nur der Beihilfeergänzungstarif war, der dann zum Zuge kam.


    Gruß
    Peter

  • @Marigor
    Danke für deine Rückmeldung. Natürlich würde ich die Rechnungen so lange zurückhalten, bis ich in der Elternzeit bin. Nun habe ich aber überlegt, nur zwei oder drei Wochen nach dem Mutterschutz komplett zu Hause zu bleiben und dann wieder mit einigen Stunden einusteigen. Wenn ich dann den nächsten Antrag stelle, müsste ich also korrekterweise auch wieder einen "alten" Antrag stellen, da sich bei meiner Stundenzahl ja durchaus wieder etwas geändert hat. Ansonsten könnte mir dies wahrscheinlich als Betrug ausgelegt werden, oder weißt du vielleicht Näheres?


    PeterKa
    Bei mir ist es ähnlich, die PKV übernimmt lediglich einen Geburtsvorbereitungskurs. Aquafit, Yoga... wird nicht übernommen.

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