Hochzeit, Schwangerschaft und Elterngeld

  • Liebe Jacky,


    um optimal zu sparen, müsstest du deine erste Beihilfe-Abrechnung im Jahr 2011 genau in den zwei Wochen machen, in denen du aus dem Mutterschutz raus bist und offiziell in Elternzeit bist. Bei dieser Abrechnung wird dann die KDP festgelegt.


    Bei allen Abrechnungen danach gibst du natürlich an, dass du wieder arbeitest. Das wird die Beihilfestelle bezüglich der KDP nicht interessieren.


    LG

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