Hallo,
zum obigen Thema geistern unterschiedliche Informationen durch die Foren. Ich habe alle mir bekannten Informationen rausgesucht und stelle sie hier ein.
NRW: kennt o.g. Abschluss voll an und verbeamtet.
RLP: kennt NICHT an!!
https://secure2.bildung-rp.de/BEW/bew_menue.asp
hier auf "Bewerber-Informationen für Grund- Hauptschulen" und das PDF downloaden. Auf der 3. Seite findet sich folgender Text:
"Ein in Nordrhein-Westfalen abgelegtes Zweites Staatsexamen auf Grundlage eines als Erste Staatsprüfung anerkanntem Fachhochschuldiploms wird in Rheinland-Pfalz wegen des Fehlens einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung (Uni) nicht der Zweiten Staatsprüfung gleichgestellt, sodass eine Einstellung im Beamtenverhältnis nicht möglich ist."
NDS: kennt NICHTan!!
hier habe ich keinen Link sondern einen Auszug einer E-Mail die ich im Netz gefunden habe:
"....Nach der Niedersächsischen Laufbahnverordnung sind nur dann Laufbahnen gleichwertig, wenn Vorbildung (Studium) und Ausbildung (Vorbereitungsdienst) im Wesentlichen übereinstimmen.
Dieses ist bei Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen nicht der Fall. Es bleibt den einzelnen Bundesländern überlassen, wie sie Quereinsteiger-Programme gestalten und rechtlich umsetzen. Allerdings besteht in diesen Fällen nicht die Verpflichtung der anderen Länder, die so ausgebildeten Lehrkräfte auch anzuerkennen.
Insofern können Sie nur als anderer Bewerber ohne Laufbahnbefähigung in Niedersachsen eingestellt werden. Die Einstellung im Beamtenverhältnis ist nicht möglich."
Wie in einem anderen Beitrag schon gepostet müssen die "OBAS Leute" ja einen Uni Abschluss haben:
"Ich bin von der damaligen OVP-B ausgegangen. Um jetzt als FH-Absolvent in die OBAS zu kommen muss natürlich das 2. Fach (an einer Uni) nachstudiert werden. Somit ist der "letzte" Abschluss des 1. Staatsexamens an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegt worden.
Ob aber das 1. Staatsexamen für BEIDE Fächer (Ausnahme Kunst/Musik LA Gym.) an einer Uni abgelegt werden MUSS sollte ggf. geklärt werden. Ein FH-Absolvent mit Teilanerkennung hätte nach bestandenem Rev (via OBAS) ja "nur" ein Fach des 1. Staatsexamens an einer Uni abgelegt.
Wie schon weiter oben erwähnt, ist für eine VERBEAMTUNG das 1. Staatsexamen nicht unerheblich! Um als "normaler" Angestellter in einem anderem BL arbeiten zu können ist die "Art" des 1. Staatsexamens nicht so wichtig. Hier zählt dann hauptsächlich die Lehrbefähigung also das 2. Staatsexamen (welches man aber nicht ohne das erste Examen bekommt)."
Es wäre schön wenn sich Betroffene hier melden bzw. Informationen zum genannten Thema aus anderen Bundesländern hier gesammelt werden könnten.
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