Wenn also jemand schnell helfen kann, wäre ich überaus dankbar.
In ein paar Tagen kommt unser 3. Kind zur Welt und ich stehe gerade mal wieder wie Ochs vorm Berg vor dem Elternzeitantrag.
Klar ist, dass ich ein Jahr wieder komplett zuhause bleibe. Dann würde ich voraussichtlich gerne wieder mit 10 Stunden einsteigen.
Bei Kind 1 habe ich nach einem halben Jahr wieder voll gearbeitet, bei Kind 2 50%. Ich bin mir mit den 10 Stunden also noch nicht 100% sicher, ob es nicht doch mehr werden können. Das hängt ja auch vom Kind ab...
Wenn ich nun erst das eine Jahr nehme, wann muss ich mich dann für das zweite und dritte Jahr festlegen?
Angenommen ich möchte nach der Antragsstellung die Stunden, in denen ich mich selbst in Elternzeit vertrete, verändern, ist es leichter zu reduzieren als aufzustocken, oder?
Eine eventuelle Option für mich wäre, nach der Elternzeit einen Versetzungsantrag zu stellen, da ich nicht in meinem Wohnort arbeite. Gilt da noch diese Regelung, dass man ein Anrecht auf Versetzung hat, wenn man 25 (oder wie viele sind es?) km vom Schulort entfernt wohnt? Oder haben die km da keinen Einfluss?
Für die Elternzeit fände ich es ggf. auch interessant, über Vera eine Vertretungsstelle im Wohnort anzunehmen. Allerdings als Sonderpäd. nicht zwingend möglich, das Sonderschulkapitel war die letzten Jahre hoffnungslos überbucht in meiner Stadt... kennt sich damit jemand von euch aus? Müsste meine Schulleitung dem zustimmen? Wie gehe ich da am besten vor hinsichtlich des Antrages auf Elternzeit?
So, das waren jetzt viele Fragen früh am Tag
Freue mich über jeden Hinweis, FB