Elternzeitfrage. Eilt ein bisschen ;-)

  • Wenn also jemand schnell helfen kann, wäre ich überaus dankbar.


    In ein paar Tagen kommt unser 3. Kind zur Welt und ich stehe gerade mal wieder wie Ochs vorm Berg vor dem Elternzeitantrag.


    Klar ist, dass ich ein Jahr wieder komplett zuhause bleibe. Dann würde ich voraussichtlich gerne wieder mit 10 Stunden einsteigen.


    Bei Kind 1 habe ich nach einem halben Jahr wieder voll gearbeitet, bei Kind 2 50%. Ich bin mir mit den 10 Stunden also noch nicht 100% sicher, ob es nicht doch mehr werden können. Das hängt ja auch vom Kind ab...


    Wenn ich nun erst das eine Jahr nehme, wann muss ich mich dann für das zweite und dritte Jahr festlegen?


    Angenommen ich möchte nach der Antragsstellung die Stunden, in denen ich mich selbst in Elternzeit vertrete, verändern, ist es leichter zu reduzieren als aufzustocken, oder?


    Eine eventuelle Option für mich wäre, nach der Elternzeit einen Versetzungsantrag zu stellen, da ich nicht in meinem Wohnort arbeite. Gilt da noch diese Regelung, dass man ein Anrecht auf Versetzung hat, wenn man 25 (oder wie viele sind es?) km vom Schulort entfernt wohnt? Oder haben die km da keinen Einfluss?


    Für die Elternzeit fände ich es ggf. auch interessant, über Vera eine Vertretungsstelle im Wohnort anzunehmen. Allerdings als Sonderpäd. nicht zwingend möglich, das Sonderschulkapitel war die letzten Jahre hoffnungslos überbucht in meiner Stadt... kennt sich damit jemand von euch aus? Müsste meine Schulleitung dem zustimmen? Wie gehe ich da am besten vor hinsichtlich des Antrages auf Elternzeit?


    So, das waren jetzt viele Fragen früh am Tag ;)


    Freue mich über jeden Hinweis, FB

  • BIst du verbeamtet?


    Denn wenn nicht, muss du dich gleich für 2 Jahre festlegen, ob du Elternzeit nimmst und darfst dann in dieser maximal 3/4 arbeiten! Und ja, dann kannst du bis zweimal reduzieren und der AG muss es hinnehmen, aufstocken muss er nie.


    Aber als Beamtin ist das etwas schwieriger, denn da ist es in jedem Bundesland anders ;)

  • Hallo FrauBounty,


    auch in NRW ist das von Schulamt zu Schulamt verschieden. Mein Schulamt hat folgendes akzeptiert:
    Ich habe erst einmal ein Jahr Elternzeit eingereicht, dann um ein halbes Jahr und anschließend um ein dreiviertel Jahr verlängert. Meine Stundenzahl habe ich in jedem Abschnitt verändert. Mein Schulamt hat da mitgespielt und ich hätte auch noch kleinere Abschnitte Elternzeit einreichen dürfen.


    Bei einer Freundin von mir (auch NRW) war das nicht so einfach. Sie hat einmal Elternzeit für ein Jahr beantragt. Danach kam die Info, dass sie sich nun festlegen muss, da sie ihre Elternzeit "nur" noch zweimal verlängern darf. Die Stundenzahl könne sie aber auch von Halbjahr zu Halbjahr angeben und variieren.


    Ruf' also am besten beim Schulamt an und frag' nach. Ich schätze mal, dass du, wenn du ein Jahr Elternzeit beantragst, dich ca. 2-3 Monate vor Ablauf der Elternzeit weiter festlegen musst. Dann kannst du deine genaue Stundenzahl festlegen und auch über die Verlängerung der Elternzeit nachdenken.


    Mit einer Versetzung ist es (glaube ich) so, dass du erst versetzt werden kannst, wenn du deine Elternzeit beendet hast. Einen Antrag kannst du natürlich früher stellen, so dass du zum "Neueinstieg" nach der Elternzeit direkt an deiner neuen Schule anfängst.


    Wie das mit den Vertretungsstellen über Verena läuft, weiß ich nicht so genau. Ich glaube aber nicht, dass sich das lohnen würde, da eine "Verena-Stelle" ja nicht mit Beamten-Gehalt vergütet wird.


    Ich wünsche dir alles Gute für die nächsten Tage und Monate.
    LG

  • Zitat

    Original von Marigor!


    Wie das mit den Vertretungsstellen über Verena läuft, weiß ich nicht so genau. Ich glaube aber nicht, dass sich das lohnen würde, da eine "Verena-Stelle" ja nicht mit Beamten-Gehalt vergütet wird.


    Oh, das ist eine wichtige Info... damit hat sich das Thema dann eh erledigt. Schade eigentlich.
    Erleichtert aber auch jetzt vieles für die Planung...

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