Ich brauche mal dringend Informationen von Experten!
Die LAA, die seit ca. 9 Monaten an unserer Schule ist, macht nächste Woche ihre Prüfung im zweiten Anlauf. Sie ist im ersten Anlauf an ihrer alten Schule durchgefallen und hat danach die Schule gewechselt.
Nun steht die nächste Prüfung an, allerdings sind die Leistungen gut und ein erneutes Durchfallen scheint nicht das Problem zu sein. Nun bekam sie per Post ihre Prüfungskommission namentlich mitgeteilt, und siehe da, zwei Prüfer waren gleich. Darauf hin hat sie sofort Kontakt zu Seminar und Prüfungsamt aufgenommen, da sie gern neue Prüfer gehabt hätte. Schon da war das Prüfungsamt eher unwillig mit der Begründung, "das Verwaltungsgericht sähe darin kein Widerspruchsgrund mehr". Es wäre laut Prüfungsamt sogar wünschenswert, dass die alten Prüfer in der Kommission säßen. Aber die Prüfer würden auf Wunsch der LAA ausgetauscht.
Heute kam dann die Info, dass ein Mitglied der Prüfungskommission nicht ausgetauscht werden kann. Es sitzt nun also doch ein "alter" Prüfer in dieser Kommission. Erneut wurde das Prüfungsamt angerufen, selbst die Schulleitung wollte sich schon einschalten.
Interessant war die Begründung des Prüfungsamts, denn es stünde kein anderer adäquater Prüfer zu dieser Zeit zur Verfügung. Weiterhin gäbe es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, in ausdrücklich der Wunsch betont sei, dass die Prüfer in der zweiten Prüfung gleich wären.
Mich irritiert das etwas. An unserer Schule hat schonmal bei einer LAA der "zweite Durchgang" stattgefunden. Da durfte die Schulleitung diesen zweiten Versuch nicht erwähnen. Die bei der Prüfung anwesende Fachleiterin darf dazu und zu den Vornoten auch nichts sagen. Aber ein Mitglied der Prüfungskommission darf trotzdem diese Vorkenntnisse haben? Das kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.
Mich würde daher interessieren, wer diese Entscheidung eines Verwaltungsgerichts kennt, und ob dieses Verfahren tatsächlich so üblich ist, wie beim Prüfungsamt geschildert.