Wo wird das geregelt? Im Schulgesetz, in der Schulordnung?
Ich habe dazu für das Land BW nichts gefunden. Wann darf man erwarten, dass ein Schüler den Stoff nachgeholt hat?
Wo wird das geregelt? Im Schulgesetz, in der Schulordnung?
Ich habe dazu für das Land BW nichts gefunden. Wann darf man erwarten, dass ein Schüler den Stoff nachgeholt hat?
ZitatOriginal von brabe
Wann darf man erwarten, dass ein Schüler den Stoff nachgeholt hat?
Ich würde sagen, wenn DU der Meinung bist, dass er nachgeholt sein sollte. Es kann ja nun nicht alles in irgendeiner Ordnung, einem Gesetz, etc. vorgeschrieben werden.
Ich verteile zu Beginn des Schuljahres eine Muster-Entschuldigung, in der steht: "Ich habe den versäumten Unterrichtsstoff nachgeholt" und wenn ich die dann unterschrieben zurückbekomme, gilt das natürlich!
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