Hallo zusammen,
ich bin nun schon seit einigen Jahren im Schuldienst und ausgerechnet die Schule, on der ich nun die OBAS mache und wo ich dann dauerhaft bleiben könnte ist eine einzige Katastrophe...
Denkt noch jemand über einen Schulwechsel nach der OBAS nach? Wie reagieren wohl die Schulleiter?
Wie sind Eure Schulen? Wechseln nach der OBAS?
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Hi,
nach 3 Jahren kannst du ja wechseln - wenn es besondere Gründe gibt, schon eher. Was der SL darüber denkt, kann dir ja dann egal sein. Was genau stört dich denn an deiner jetzigen Schule?
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Das mit den drei Jahren höre ich öfters, aber wo steht das?
Also meine Schule ist ebenfalls "Scheiße" und das mit dem Wechsel ist nur dann nach drei Jahren möglich, wenn mann sich nicht verbeamten lässt. Da man als Beamter erst nach 5 Jahren einen Versetzungsantrag stellen darf und dieser kann 5mal abgelehnt werden.
Ist man aber "Jung" bleibt man Angestellter und kann einfach nach drei Jahren kündigen und sich neu bewerben, und an der neuen Schule verbeamten lassen.
Es gibt schon viele tricksereien.
Ich denke auch, dass nach der ersten OBAS-Abschluss-Welle viele sofort Kündigen und in eine anderes Bundesland gehen werden, da viele nur wegen der OBASnach NRW gekommen sind.
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vader. also, in meinem Arbeitsvertag stand das drin, dass ich dann 3 Jahre an die Schule gebunden bin, bin allerdings auch nur Angestellte.
Kann man sich denn mit OBAS aus NRW in anderen BL verbeamten lassen? Laut Thread hier ging das doch in Hessen z. B. nicht. Ginge es in BWo oder RP? Würde mich interessieren .... -
meine schule ist zwar super, aber da bald auch eine familie ansteht und ich nicht wirklich mit der abendschule warm werde, interessiert mich auch eine mögliche versetzung.
können wir hier nicht mal sammeln:
wann können obas´ler wechseln?
welche gründe sprechen vorher / Direkt nach der obas für eine versetzung (kind, etc.)? -
Also in meinem Vertrag, bin ebenfalls OBASler und Angestellter, steht sowas wie drei Jahre nicht drinn. Es steht nur... wenn ich erfolgreich abschließe wird mir eine Folgevertrag (unbefristet) angeboten. Also laut Vertrag habe ich noch nicht mal eine Garantie, dass ich nach der OBAS übernommen werde. Aber bei mir im Seminar habe ich es auch schon bemerkt, dass jeder einen anderen Vertrag mit anderern Klauseln hat.
Ob ich verbeamtet werde oder nicht, werde ich erst erfahren wenn ich in Bremen oder Nds. an der Tür klopfe. Aber warum nicht habe ein 2. Stex und falls nicht als Angestellter verdien ich auch genug.
Aber ich denke die werden verbeamten - Mein Anwalt regelt das schon habe ja immerhin ein 2. Stex und zwei Mangelfächer
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Zitat
Original von vader
Es steht nur... wenn ich erfolgreich abschließe wird mir eine Folgevertrag (unbefristet) angeboten. Also laut Vertrag habe ich noch nicht mal eine Garantie, dass ich nach der OBAS übernommen werde.
Aber ich denke die werden verbeamten - Mein Anwalt regelt das schon habe ja immerhin ein 2. Stex und zwei MangelfächerNatürlich hast du die Garantie ... wenn du erfolgreich abschließt, bekommst du ein unbefristetet Angebot ... steht in deinem Vertrag ... heißt für mich, du wirst nach OBAS übernommen.
Und was die Verbeamtung angeht ... wenn ein anderes BL festlegt, SE trotz 2. StEx nicht zu verbeamten, kostet dich dein Anwalt nur Geld ... wird ja so in der Art bereits praktiziert ... mit unterschiedlichsten Begründungen ... und da sind die BL wie bei der Wahl der Altersgrenze frei.
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Also,
ich glaube das Nds. OBASler verbeamtet, da Nds. seit neuem selbst so eine Art OBAS-Programm hat. Aber man braucht 4 Jahre Berufserfahrung um verbeamtet zu werden (sonst Angestellter). Um dort steht, dass eine vorab Lehrtätigkeit auf die Berufserfahrung angerechnet wird und dadurch die Ausbildungszeit (18 Monate) reduziert werden kann.Wenn da einer aus NRW kommt mit dem 2.Stex (bedeutet er hat Ahnung von der Theorie des Lehrens und er hat es bewiesen) und zwei Jahre Lehrtätigkeit und zwei Mangelfächer, da werden die ganz bestimmt verbeamtet. Die Haben also nur die Möglichkeit die Stelle nicht zu besetzen zu können oder einen eigenen „OBASler“ einzustellen, der Geld kostet ausgebildet werden muss, und ebenfalls Entlastunkstunden bekommt.
Und ich denke es gibt immer eine Möglichkeit verbeamtet zu werden, hängt davon ab wie wertvoll man ist. Einer mit Ge/Sp als Fächer hat nicht so gute Chancen wie einer mit Ph/Ch.
@ Step: Ich denke es gibt so was wie Gleichberechtigung in diesem Land. 2 Stex. heißt 2.Stex. egal wie man es bekommen hat. Wenn die 2. Stex verbeamtet dann ist das so.
Und die Geschichte mit dem 1.Stex haben sie ja gar nicht, also das 1 Stex. gibt es doch fast gar nicht mehr sondern Master of Education. -
Zitat
Original von vader
Und ich denke es gibt immer eine Möglichkeit verbeamtet zu werden, hängt davon ab wie wertvoll man ist. Einer mit Ge/Sp als Fächer hat nicht so gute Chancen wie einer mit Ph/Ch.@ Step: Ich denke es gibt so was wie Gleichberechtigung in diesem Land. 2 Stex. heißt 2.Stex. egal wie man es bekommen hat. Wenn die 2. Stex verbeamtet dann ist das so.
Da solltest du vielleicht mal mit einem Verwaltungsrechtler sprechen ... mal sehen, wie du das dann siehst ... ich habe das vor einiger Zeit mal getan ... wegen so einiger Dinge - auch hier aus dem Forum ... Verwaltungsrichter ... deshalb zu den Punkten oben nur soviel:
Wie wertvoll man ist ... njente ... ob verbeamtet wird oder nicht darf davon nicht abhängig sein ... sowas würde spätestens vom höchsten Gericht gekippt ... Gleichberechtigung so zu sagen ... die Verbeamtungsvorraussetzungen dürfen also verfassungsrechtlich nicht von den Fächern abhängen.
[Anm.: So ist auch zu verstehen, warum von dem NC im Sommer AUCH die Mangelfächer betroffen waren ... "sinnvoll" wäre es ja anders gewesen ...]Wie man es bekommen hat ist eben gerade nicht egal ... und das ist keine Theorie ... das zeigt ja schon die Praxis ... irgendwo gibt bzw. gab es das ja schon, dass andere BL gesagt haben, dass sie Lehrer aus NRW nicht verbeamten ... und es auch nicht getan haben, weil sie das 1. StEx anerkannt bekommen hatten (alte Regelung) ... und bisher hat das kein Gericht gekippt ... im Gegenteil ...
Wäre aus anderer Sicht ja auch eine Form von Gleichberechtigung ... wenn nur der verbeamtet wird, der den kompletten regulären Weg gemacht hat ...
Ganz so einfach dürfte das also nicht werden ...
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Also ich will auch nur weg von meiner Anstalt... Bei mir weiss ich aber, dass der Schulleiter das nicht so lustig finden wird. Er findet sich ja so gütig, dass er mir die (mir zustehenden) Entlastungsstunden für das Seminar zumindet teilweise gewährt... Und er hat von Beginn an betont, dass er es nicht richtig fände, dass ich nach Beendigung der OBAS nicht an die Schule gebunden wäre... Er sollte also besser erst nach seinem Gutachten von meinem Vorhaben erfahren. Ich habe nämlich keine Lust wegen ner Note zu klagen - das könnte ich aber durchaus, da ich vorher die PE gemacht habe und eine hervorrragende dienstliche Beurteilung von ihm bekommen habe.
Aber noch mal zum dem "an die Schule gebunden sein": Ich habe von den 3 Jahren nichts in meinem Vertrag stehen. Bei mir steht:
§ 4
Nach Feststellung der Bewährung im Schuldienst und erfolgreicher Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses wird der Beschäftigte in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-L oder - sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen - in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.WAS STEHT DENN BEI DENJENIGEN; DIE WAS VON 3 JAHREN DRIN STEHEN HABEN???!!!
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Hi Hein,
sehr interessant - bei mir steht zwar nix von drei Jahren, aber auch nichts von einem Beamtenverhältnis - bei mir steht unter §4 nur "bestehen des 2. Staatsexamens...wird der Lehrkraft ein Dauerbeschäftigungsverhältnis mit voller Pflichstundenzahl angeboten."
Nix von Verbeamtung - aber davon gehe ich mal einfach aus, dass das passieren wird...
Grüße
Garet Jax
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Bei mir steht genau das selbe im Vertrag.
bestehen des 2. Staatsexamens...wird der Lehrkraft ein Dauerbeschäftigungsverhältnis mit voller Pflichstundenzahl angeboten."
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Zitat
Original von vader
Das mit den drei Jahren höre ich öfters, aber wo steht das?ZitatOriginal von vader
Also in meinem Vertrag, bin ebenfalls OBASler und Angestellter, steht sowas wie drei Jahre nicht drinn.Nachdem ich nun gerade erst die Papiere studiert habe ... und dieses Thema sicherlich wieder hochkommen wird ... ergänze ich mal:
Bei mir steht das mit dem "Antrag auf Versetzung ... nicht innerhalb von drei Jahren ... fachspezifischer Bedarf der Schule" bereits im Anschreiben der Bezirksregierung drin, dass ich mit der Annahmeerklärung erhalten habe.
In der Annahmeerklärung unterschreibe ich dann ... "nehme an ... entsprechend des Bezugsschreibens ... ohne Vorbehalt".
Damit dürfte dieser Punkt der Angelegenheit klar sein ... selbst wenn sie nicht noch einmal explizit im Vertrag auftaucht.
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Zitat
Original von step
Bei mir steht das mit dem "Antrag auf Versetzung ... nicht innerhalb von drei Jahren ...
Hallo zusammen,
ich möchte auch gerne etwas dazu schreiben und demnach step beipflichten:
In meinem OBAS Vertrag steht eben genau selbiger Wortlaut, sprich: ich muss die zwei Jahre OBAS an der Schule machen und ANSCHLIEßEND noch ein Jahr an der Schule unterrichten, bis ich einen Versetzungsantrag stellen kann. Ob dieser nun erfolgreich sein wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber DAS ist ja bei ALLEN gleich.Zur Verbeamtung:
Bei mir steht ganz klar, dass ich - sofern ich nach Beendigung der OBAS die erforderlichen Kriterien erfülle (Mindestalter nicht überschreite, es sei denn es begründet sich durch die Erziehung eines Kindes etc. UND den notwenigen Gesundheitscheck bestanden habe) - natürlich verbeamtet werde. Und zwar sofort NACH Beendigung der OBAS (selbstverständlich zunächst auf Probe) bei mir wäre das ergo ab dem 01.02.2013. So verstehe ich es, so hat es uns mein Studienseminar erklärt und mein SL.
Ruhrpottgrüße ;-))
Liebesmolekül
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"Bei mir steht das mit dem "Antrag auf Versetzung ... nicht innerhalb von drei Jahren ... fachspezifischer Bedarf der Schule" bereits im Anschreiben der Bezirksregierung drin, dass ich mit der Annahmeerklärung erhalten habe."
Also in meiner Annahme... steht das nicht drinn.
Also ich möchte ja nach der OBAS das Bundesland wechseln, das müsste doch ohnehin ohne Probleme gehen. Egal ob drei Jahre oder nicht.
Ich kündige einfach in NRW und bewerbe mich dann in einem anderen Bundesland. Ich meine, was kann denn NRW dann schon tuen.
Ich könnte ja auch kündigen und wieder in die Wirtschaft gehen
Ich denke wenn man in NRW die Schule wechseln will, dann könnte es schon Probleme geben.
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Zitat
Original von vader
Also ich möchte ja nach der OBAS das Bundesland wechseln, das müsste doch ohnehin ohne Probleme gehen. Egal ob drei Jahre oder nicht.Ich kündige einfach in NRW und bewerbe mich dann in einem anderen Bundesland. Ich meine, was kann denn NRW dann schon tuen.
Ich denke wenn man in NRW die Schule wechseln will, dann könnte es schon Probleme geben.
Wenn du das BL wechseln willst und das neue BL deinen Abschluss anerkennt ... sehe ich ebenfalls keine Probleme.
Wie NRW reagiert wenn ein angestellter SE nach zwei Jahren kündigt und sich einfach woanders in NRW wieder neu bewirbt ... also diese Klausel umgeht ... was ja in einigen Fächern risikolos möglich wäre, was freie Stellen angeht ... das wird abzuwarten bleiben.
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Also, dass mit der Anerkennung ist kein Problem, habe ich schon von mehreren BL gehört.
Solange man das 2. Stex eines BL hat kann man sich als Regelbewerber in anderen BL bewerben. Jedenfalls in Nds. und HB
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