Kann ein Ehepaar zwei verschiedenen Gemeinden angehören?

  • hallo liebe Forumsgemeinde,


    wir wollen bald heiraten und stehen vor einem (nicht großen) aber dennoch bedeutenden Problem: Beide sind wir evangelisch, auch der Kirche zugehörig, aber eben in zwei verschiedenen Gemeinden. Jetzt wollen wir in der einen Gemeinde heiraten (können ja leider nur eine wählen) aber nun gibt es unterschiedlcihe Aussagen der Pfarrer: Beide Pfarrer (der jeweiligen Gemeinde) sagen, dass sie unsere Unterlagen zur Eheschließung brauchen und dann eben auch das Stammbuch und den Eintrag dazu. Das ist ein heikles Thema, weiß jmd Bescheid bzw. hat Erfahrung damit?

  • Mein Gott, jetzt wird's echt albern. Das ist kein heikles Thema, das ist nur noch lächerlich. Das einzige, was für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich ist, ist das bürgerliche Gesetzbuch. Wenn ihr heiraten wollt, dann heiratet einfach, die Pfarrer werden sich mit der Sachlage schlicht und ergreifend abfinden - wenn der Mumm nicht reicht, dann lasst es sein.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • oha, soviel zum freundlichen ton :D


    Es geht nicht ums heiraten an sich, das werden wir auf jeden Fall, weil wir uns lieben :tongue:, es geht um die anschließende kirchliche Hochzeit, die wir auf jeden Fall auch haben werden. Aber anscheinend sind auch hier die Bürokraten eingefallen...
    Und das ist nicht lächerlich... Zumindest für einige nicht - und für diejenigen, die nichts zum Thema beitragen können oder wollen, werden ja auch nicht dazu gezungen =) Gibt ja genug andere Themen, wo man seine Meinung äußern kann :rolleyes:


    Freu mich über jeden konstruktiven Beitrag - wie gesagt, für uns (und mich als Relilehrerin) wichtig und (leider auch) heikel...

  • ihr wohnt doch zusammen, oder? warum seid ihr in unterschiedlichen gemeinden und wollt ihr danach gemeinsam zu einer gehören?
    die eine gemeinde ist federführend und lädt den anderen pfarrer für den gottesdienst ein, oder? die erste gemeinde hätte dann auch alle nötigen unterlagen.
    sind die pfarrer denn solche kniesköppe, dass man mit ihnen nicht darüber reden kann?

  • Wir sind beide katholisch und haben (ist allerdings schon etliche Jahre her) in einer dritten Pfarrei kirchlich geheiratet. Wir brauchten lediglich eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Pfarrers unserer jeweiligen Gemeinde. Das war aber überhaupt kein Problem.


    LG, wolke

  • Wie gesagt, das ganze ist nicht heikel. Maßgeblich sind, wie man als Religionslehrer eigentlich wissen sollte, die Rechtsvorgaben des bürgerlichen Gesetzbuches. Die Kirche freut sich dann schon, die Eheschließung mit den entsprechenden Ritualen zu schmücken; keine Angst, der Pastor oder Priester egal welcher Gemeinde spielt das Spiel dann schon mit - das ist doch völlig bedeutungslos, sogar nach Kirchenrecht gleich welcher Konfession, in welchem Kommunalverein nun der Ritus abegehandelt wird.


    Beim zweiten Nachdenken ist die Sache allerdings in der Tat nicht lächerlich. Ich finde es schwer bedenklich, dass ein Mensch Lehrer ist und Kinder und Jugendliche unterrichtet, dem sofort der Angstschweiß auf der Stirn steht, wenn eine außerstaatliche Glabensinstanz nur einmal mit der Stirn runzelt. Peinlich ist es sowieso.


    Nele

  • Also wir haben letztes Jahr kirchlich geheiratet, sind damals auch noch in 2 verschiedenen Gemeinden gewesen. Bei uns war es kein Problem. Mein Mann hat bei seiner Gemeinde angerufen, gefragt, was er braucht. Die haben ihm ein Formular ausgestellt (wo, soweit ich mich erinnern kann, dass er getauft ist und der Kirche angehört), das er in meiner -jetzt unserer- Gemeinde abgegeben hat und gut war's, zusätzlich brauchten sie dann natürlich noch das Stammbuch, wegen der Heiratsurkunde vom Standesamt. (Obwohl man mittlerweile ja auch nur kirchlich heiraten kann...)
    Vielleicht hilft dir das ein wenig.


    Nachtrag, weil ich grad flockers letzten Beitrag gelesen habe: Bei uns war das letztes Jahr übrigens kein Problem weiterhin zu zwei unterschiedlichen Gemeinden zu gehören. Wir hatten zu dem Zeitpunkt einfach keinen gemeinsamen Erstwohnsitz (und auch jetzt besteht der nur auf dem Papier). Kirchensteuer allerdings bezahlt bei uns allerdings auch nur mein Mann.


    Viele Grüße
    Maren

    Nicht nachdenken, auch mal nachgucken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maren ()

  • Nele, wer hat was von Angstschweiß gesagt??? Da interpretierst du zuviel! Bzw. legst worte in den Mund, die so nicht stimmen und so nicht gesagt wurden!!!


    Ja, wir wohnen zusammen und gehören 2 unterschiedlichen gemeinden an, unseren jeweiligen ursprünglichen... Hatten uns damals umgemeinden lassen, weil jeder von uns einen Bezug zur eigenen Gemeinde hat und behalten möchte.


    Es geht lediglich um die Formalität der Zugehörigkeit (und wahrscheinlich wo unsere Kirchensteuer hingeht :))!!! Da quasi beide gemeinden durch die Blume kundgetan haben, dass das nicht ginge! Das hat nix mit Angst, Erniedrugung, Stirnrunzeln, Nichtwissen oder irgend was anderem zu tun!

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