Berechnung der Einstellungsnote

  • Hallo,


    ich habe noch nicht verstanden, wie genau die Einstellungsnote in den Schuldienst NRW Gymnasium berechnet wird. Laut Recherche soll das 1. und 2. Staatsexamen mit jeweils 50% in die Einstellungsnote eingehen.


    Nur welche Note wird als Grundlage für das 1. Staatsexamen genommen, wenn ich mich für eine Gymnasialstelle bewerben will? Auf dem Zeugnis ist doch nur die Note für Sek I und Sek II vermerkt und keine Gesamnote.


    Wird dann nur die Sek II Note für das 1. Staatsexamen als Grundlage für die Einstellungsnote genommen? Oder eine Verrechnung aus Sek I und Sek II Note? Und wenn ja, wie?


    Für andere Bundesländer würde es mich auch interessieren.


    Danke und viele Grüße

  • NRW: Die Sek II Note, denn Sek I war dann ja der Ergänzungsstudiengang (da hat man ja auch diese Zusatzprüfungen im ersten Examen machen müssen).

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Hatte es mir zwar gedacht, war aber nicht sicher, weil ich es nirgendwo schwarz auf weiß gelesen habe. Vielen lieben Dank!
    Ich vermute, dass es in anderen Bundesländern ähnlich sein wird (Sek 2 Note = 1. Staatsexamen).

  • Ist das eine verbindliche Info? Wird in NRW wirklich die Note des 1. Staatsexamens mit in die Einstellunsnote einbezogen? Hat irgendwer in NRW das 2. Staatsexamen absolviert und weiß das genau? In Niedersachsen wird die erste Staatsexamensnote nämlich überhaupt nicht berücksichtigt!

    Die Katze gibt vor zu schlafen um umso besser sehen zu können.

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