ZitatProblematisch dürfte es aber dann werden, wenn das 1. Staatsexamen auf Grund eines FH-Diplomes anerkannt worden ist.
In NRW gibt es für einen FH-Abschluß maximal eine Teilanerkennung. Damit muss dann das 2. Fach und die Didaktik nachstudiert werden. Danach startet man in OBAS und ist wieder gleichgestellt.
Insgesamt sehe ichs aber ähnlich: OBAS endet mit 2. Staatsexamen. Man ist dann Studienrat/rätin, also dem LA-Absolventen gleichgestellt und damit muss auch ein Wechsel in andere BL möglich sein. Ich habe jedenfalls in meinem Vertrag keinen Passusu stehen, dass ich nach OBAS erstmal X Jahre in NRW bleiben muss.