Arbeitszimmer und Lehrerraumprinzip

  • Hallo,


    an manchen Schulen gibt es ja das Lehrerraumprinzip (also keine Klassenräume mehr, sondern jeder Lehrer unterrichtet immer in einem - seinem - Raum).


    Gilt für diese Schulen auch, dass das Arbeitszimmer wieder abgesetzt werden kann? Ich bezweifle das, denn jeder Kollege hat ja die Möglichkeit seinen Raum zur Unterrichtsvor- und nachbereitung zu benutzen. Da außer ihm niemand den Raum benutzt, kann er ihn auch nach seinen Arbeitsbedürfnissen (PC, Büromaterialien, Bücher, ...) einrichten.


    Gibt es da schon Beschlüsse?
    Was denkt ihr?


    MfG,


    Jooge

  • Bei uns wurde das Lehrerraumprinzip nicht eingeführt, weil nicht genug Räume da sind (hieß es vom entsprechenden Kollegenausschuss). Wenn z. B. eine Klasse in der Turnhalle ist, bleibt deren Raum ja nicht immer garantiert leer, sondern eine andere Klasse hat währenddessen dort Französisch oder Religion oder sonstwas. In den Klassenräumen hängt ein für den jeweiligen Raum gültiger Belegplan, so dass man sehen kann, wann ein bestimmter Raum mal frei ist.
    Dann gibt es die Fachräume - wir haben aber z. B. mehr Physikkollegen als Physikräume.
    Es war also nicht möglich, einzelnen Kollegen einen Raum für sich allein zuzuteilen - sie hätten sich den zumindest mit einem oder zwei Kollegen teilen müssen. Aber auch dieser Plan wurde nicht verwirklicht.
    Kennst Du die Raumsituation und die Raumbedarfslage an Deiner Schule wirklich gut? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Lehrer einen Unterrichtsraum hat, den niemand anders mitbenutzt.


    Gruß,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Zitat

    Original von Jooge
    ...
    an manchen Schulen gibt es ja das Lehrerraumprinzip (also keine Klassenräume mehr, sondern jeder Lehrer unterrichtet immer in einem - seinem - Raum).


    Gilt für diese Schulen auch, dass das Arbeitszimmer wieder abgesetzt werden kann? Ich bezweifle das, denn jeder Kollege hat ja die Möglichkeit seinen Raum zur Unterrichtsvor- und nachbereitung zu benutzen. Da außer ihm niemand den Raum benutzt, kann er ihn auch nach seinen Arbeitsbedürfnissen (PC, Büromaterialien, Bücher, ...) einrichten.
    ...


    Muss der Kollege den Raum dann auch selbst putzen? Ist der Raum ständig abgeschlossen? Aus Datenschutzgründen dürfen in diesem - öffentlich zugänglichen Raum keine sensiblen Daten (Noten, Zeugnisse, Klassenarbeiten...) aufbewahrt werden. Auch der PC ist - dank frei verfügbarer Passwortknacker - kein "Safe".


    Die Finanzämter erkennen das häusliche Arbeitszimmer für Lehrer wieder an. Wie's in der Schule ausschaut, interessiert dabei nicht. Lediglich die Schulleiter erhalten das Arbeitszimmer nicht anerkannt, da sie ein - abschließbares und für die Öffentlichkeit ohne Erlaubnis unzugängliches Büro in der Schule haben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo,


    danke für die Antworten,


    Zu deinen Rückfragen, alias:


    "Muss der Kollege den Raum dann auch selbst putzen?"
    Nein, das machen bei uns Damen von der Reinigungsfirma.


    Ist der Raum ständig abgeschlossen?
    Nein. Der Raum wird zum Unterrichten und zum Reinigen geöffnet.


    "Aus Datenschutzgründen dürfen in diesem - öffentlich zugänglichen Raum keine sensiblen Daten (Noten, Zeugnisse, Klassenarbeiten...) aufbewahrt werden. Auch der PC ist - dank frei verfügbarer Passwortknacker - kein "Safe"."
    Jeder Raum verfügt über einen Schrank zu den nur der jeweilige Lhrer einen Schlüssel hat (nicht mal der Hausmeister hat einen).


    Jeder Kollege verfügt über einen Schlüssel, mit dem man die Schule zu jeder Zeit - auch am Wochenende - (durch den Hintereingang) betreten kann.


    Ich denke somit könnte es schwierig werden, dem Finanzamt gegenüber zu begründen, dass man ein eigenes Arbeitszimmer im Haus / in der Wohnung braucht. (Vorausgesetzt, die Arbeitsbedingungen der Schule sind bekannt. Und das sind sie, weil sie kein Geheimnis sind).


    Gruß,
    Jooge

  • Mein Problem wäre dann noch, die 20 Meter Bücher und Material, die iuch zur unterrichtsvorbereitung besitze, in der Schule zu lagern. Gibt es dafür auch mehrere abschließbare Schränke? Ohne die kann ich nämlich nicht arbeiten, und ich möchte nicht jedesmal 30km fahren müssen, wenn ich mal etwas vergessen habe. Das müsste das Finanzamt auch sehen.

  • So viel Platz in abschließbaren Schränken ist wohl niergends vorhanden. Bücher und Unterrichtsmaterialien müssen ja auch nicht eingeschlossen werden, da sie keine sensiben Daten enthalten.


    Ich sehe also das Finanzamt schon fragen, warum ich meine Arbeit (Unterrichtsvor- und nachbereitung) denn nicht an meinem Arbeitsplatz mache, sondern zu Hause, wenn die Bedingunegn dafür doch gegeben sind.


    Versteht mich nicht falsch. Ich will die Absetzbarkeit des Arbeitszimmer nicht anzweifeln, aber erbitterte Kämpfe mit dem Finanzamt in den letzt Jahren lassen mich böses erwarten...


    Gruß


    Jooge

  • Das Finanzamt muss sich an rechtsstaatliche Vorgaben halten. Eine der wichtigsten Vorgaben ist der Gleichbehandlungsgrundsatz.


    Ob sich das Finanzamt den Schuh anzieht, bei jedem Kollegen im Einzelfall zu prüfen, ob sein Arbeitsplatz an der Schule ausreicht, wage ich zu bezweifeln - zumal den Finanzbeamten dazu schlicht Kompetenz, Zeit und Erfolgsaussicht fehlt. Und dann müsste jeder - von Flensburg bis Konstanz - gleich behandelt und geprüft werden. Könnte ja sein, dass sich an irgendeiner Schule dasselbe Prinzip verwirklichen ließe. Ein Unding.


    Wird hingegen bundesweit allen Schulleitern unterstellt, dass sie in der Schule ein Schulleitungszimmer haben, ist dies schwer anfechtbar. Einen mehrfach genutzen Raum (Klassenzimmer + Büro) jedoch als persönliches Arbeitszimmer zu deklarieren, dürfte schwer fallen und wohl keiner Klage standhalten.


    In meinem Arbeitszimmer befinden sich (ausschließlich zu meinem persönlichen, beruflich bedingten Gebrauch) knapp 2500 Bücher, 2 Computer (Arbeit & Internet - sicher ist sicher...), 4 Hängeregistraturen, 150 Ordner und unzählige Ablagekisten auf 30 m². Als Jäger und Sammler sowie Zehnkämpfer ist das notwendig. Wie bitte sollte man bei einem knapp doppelt so großen Klassenzimmer die Schüler unterbringen und gewährleisten, dass meine Materialien nicht in Unordnung gebracht werden?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

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