Behindertenausweis

  • Hallo zusammen,
    ich habe die Möglichkeit, einen Behindertenausweis zwischen 50 und 70 % zu beantragen. Nun habe ich gelesen, dass es viele Vorteile als Lehrer gibt, z.B. bei der Einstellung, bei den Wochenstunden, bei dienstlichen Beurteilungen etc. Allerdings gibt es auch Nachteile, dass man schnell einen Ruf wegbekommt etc.


    Man scheint abwägen zu müssen - habt ihr persönliche Erfahrungen damit? Ich bin Grundschullehrerin und noch nicht fest angestellt.
    Habt ihr Tipps für mich?


    Herzlichen Dank und viele Grüße!
    Brotkopf

  • Ab 50% Behinderung bekommst du 2 Ermäßigungsstunden, wenn du Vollzeit arbeitest. Falls du eine Behinderung hast, dann stehen dir die Ermäßigungsstunden zu. Was du mit 'einen Ruf wegbekommen' meinst verstehe ich nicht.

  • Sie meint vermutlich,dass andere behaupten sie würde zu wenig arbeiten und sich "drücken". Solche "netten" Menschen gibt es leider auch.
    Gruß
    Anna

  • Also, ich habe auch lange hin und her überlegt, ob ich einen Ausweis beantrage.
    Ich habe mich dafür entschieden. Und mein Grund war eigentlich die leichtere Verbeamtung (sonst wäre ich nie verbeamtet worden) und die Hoffnung auf eine schnellere Festanstellung.
    Beides hat geklappt! Die Verbeamtung nur dank des Ausweises.


    Der Schule wollte ich dadurch nie "schaden" o.ä., ich wusste z.B. nichts von meinen Entlastungsstunden. Deswegen habe ich dort auch nie etwas gesagt (man sieht/merkt mir nichts an). Als dann die Statistik zurückkam mit dem Hinweis, dass diese falsch sei da meine Entlastungsstunde fehlen würde hat es erst die SL erfahren :( Ich hatte es nie erwähnt da ich es nicht für nötig hielt, das war im Nachhinein doof, aber war nun einmal so.
    Jedenfalls habe ich nun den Vorteil der Entlastungsstunde (arbeite TZ). Mit den weiteren Vergünstigungen (keine Aufsicht o.ä.) habe ich mich ehrlich gesagt noch nicht näher beschäftigt.
    Meine Kollegen wissen nicht, dass ich den Ausweis habe (glaube ich jedenfalls...). Aber mich würde keiner abstempeln. Kenne sonst viele mit SBA, gar kein Problem!

  • Danke für eure Antworten, das hilfr mir schon mal sehr.
    Ja ich denke daran, dass Schulämter oder Schulen die Einstellung haben: Die ist behindert, die wird oft ausfallen, die wollen wir nicht einstellen. Außerdem wird es mir ehrlich gesagt sehr schwer fallen, mit 26 Jahren einen Antrag zu stellen.
    Danke!!
    LG
    Brotkopf

  • Weißt du wie viele Sozialschmarotzer es in diesem Land gibt, die da überhaupt kein schlechtes Gewissen haben??? Und Du hast eine Behinderung und ein schlechtes Gewissen? Geh und hol Dir den Ausweis!
    Gruß
    Anna

  • Auch ich habe 50 GdB - ohne Vermerk im Ausweis.
    Die 2 Entlastungsstunden greifen auch dann, wenn du ohnehin schon reduziert hast. Zum Beispiel habe ich dieses Jahr 20 von 26 Stunden, davon gehen dann noch einmal die 2 Stunden Ermäßigung ab. Vertretungsstunden gelten automatisch als Mehrarbeit. Das heißt: Der Stundenplaner muss dich vorher fragen, ob du eine Vertretungsstunde machen möchtest oder nicht. - Auch fahre ich nicht mehr mit auf Klassenfahrten, das ist auch gut so, denn für Schüler wäre ich eher eine Belastung. Wer betreut da wen, ist dann die Frage.
    Meine Schulleitung (vor allem unsere Stundenplanerin) kennt mich und meine Krankheit gut genug, so dass ich bei Wandertagen oder sonnenstichmäßigen Sommerfesten ausgeplant werde.


    Von irgendwelchen zu erwartenden schiefen Blicken lass dich mal im Vorfeld nicht kirre machen, die Schulämter rechnen den Behinderten vorher mit ein: die 2 Entlastungsstunden und die ausfallenden Vertretungsstunden sind im Deputat der Lehrkräfte einer Schule mit eingeplant.
    google dich mal durch: Sozialgesetzbuch § 9 ; Integration behinderter Beamter usw.


    Gruß Lyna

  • Zitat

    Original von Lyna
    Die 2 Entlastungsstunden greifen auch dann, wenn du ohnehin schon reduziert hast.


    Das ist nicht überall so... hier in NDS bekommt man mit Teilzeit 1 Entlastungsstunde!


    Und ich war 27, als ich den Antrag gestellt habe ;)

  • Mareni: ach, diese Bundesländer ! ... :rolleyes:
    Die jeweiligen Regierungsbezirke haben einen Schwerbehindertenbeauftragten. Auf der homepage des hessischen Kumis steht er mit Name und Telefonnummer. Das sollte wohl bei jedem Bundesland so sein, bzw. jedem Schulamtsbezirk ... aber wer weiß.

Werbung