Dienstliche Beurteilung-Revision

  • Hallo!
    In ca. einem Jahr Jahr endet meine Probezeit (Beamtin auf Probe seit-August 09 NRW). In meiner Probezeit sind ja 2 Beurteilungen fällig. Eine Beurteilung habe ich schon nach einem halbem Jahr bekommen. Nun meine Frage:
    Wird die zweite Beurteilung genauso ablaufen (Schulleitung besucht Unterricht und erstellt Beurteilung) oder kommt dann zu den UBs auch noch die Schulaufsicht?
    Bin verwirrt, da einige immer von Revision sprechen und andere nur von einer Beurteilung der Schulleitung.


    Bitte um Antwort!

  • Hatte gerade im September meine Revision. Ich habe die beiden UB´s gehabt (mit ausführlicher schriftlicher Unterrichtsplanung), die mündliche Prüfung und noch ein Beratungsgespräch zu meiner weiteren Entwicklung. All das war dann Bestandteil meines 2. Gutachtens. Alles wurde zur BezReg geschickt und ich bekomme meine Urkunde am 23.11. - alles hat alleine meine SL gemacht.

  • Danke für Eure Antworten!
    Wo ist denn festgelegt, was Grundlage der dienstlichen Beurteilung ist und wie diese aufgebaut sein muss? Hatte noch keine mündliche Prüfung und habe ich auch noch von keinem gehört. Eine Bekannte hatte noch nicht mal UBs, sondern sie hat nur eine 10zeilige Beurteilung bekommen.

  • Mündliche Prüfung? Kommt mir auch komisch vor. Ich hatte keine, nur 1 UB mit ausführlicher Planung, danach Gespräch mit dem Chef und das wars. Im Gutachten kamen dann noch so Dinge wie "Engagement für die Schule", "Zusammenarbeit mit Kollegen", etc. vor.

  • Zitat

    Original von Paulchen
    Mündliche Prüfung? Kommt mir auch komisch vor. Ich hatte keine, nur 1 UB mit ausführlicher Planung, danach Gespräch mit dem Chef und das wars. Im Gutachten kamen dann noch so Dinge wie "Engagement für die Schule", "Zusammenarbeit mit Kollegen", etc. vor.


    Liegt vielleicht daran, dass dein Bundesland nicht NRW ist!??!


    Hier sind es definitiv 2 Unterrichtsbesuche. Im Kolloqium werden dann solche Dinge wie Schulrecht, Dienstrecht etc "abgefragt". Das kann aber auch von SL zu SL sehr unterschiedlich sein.


    Hier der Erlass des Ministeriums zur Form und Aufbau:


    http://www.tresselt.de/download/dbricht.pdf


    Es hat aber inzwischen schon wieder Änderungen zB bei den Formulierungen gegeben. Aber als Orientierung ist es nützlich.

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