Versetzung nach 1 Jahr möglich

  • Hallo liebe Leute,


    wenn ich eine Stelle annehme, die schulscharf ausgeschrieben war (und die mich nehmen), darf man sich dann nach einem Jahr schon wieder versetzen lassen?
    Oder gibt es da eine rechtliche Regelung, dass man erst eine bestimmte Zeit an der Schule bleiben muss?


    Vielen Dank für eure Hilfe :)
    LG

  • Soweit ich weiß, muss man drei Jahre bleiben, wenn man schulscharf eingestellt wurde. Bei mir war es damals so, ich kann dir aber leider keinen Beleg dafür liefern.


    Für mich war es damals ein Grund mich nur in den Gegenden zu bewerben wo ich mir ein Leben für ein paar Jahre vorstellen konnte.


    LG smali

    • Offizieller Beitrag

    Mein letzter Stand für NRW (anderthalb Jahre alt) ist, dass man fünf Versetzungsanträge stellen muss. Erst dann hat man ein Anrecht auf die Versetzung.
    Eine frühere Versetzung ist nur dann möglich, wenn die Schule und die BezReg einen ziehen lässt.


    Alternativ, wenn du dringend den Wohnort wechseln möchtest: bewirb dich auf eine Funktionsstelle. Wobei du dort auch einmal die Fristen nachschlagen musst.


    kl. gr. frosch

  • Es besteht kein Anrecht auf Versetzung - auch nicht nach 5 Anträgen. Bei schulscharfen Stellen musst du 3 Jahre bleiben. Einer Versetzung wird meist bei familiären Gründen am schnellstens zugestimmt!

  • Zitat

    Original von sturz
    Es besteht kein Anrecht auf Versetzung - auch nicht nach 5 Anträgen. Bei schulscharfen Stellen musst du 3 Jahre bleiben. Einer Versetzung wird meist bei familiären Gründen am schnellstens zugestimmt!


    Es gibt zwar kein "Anrecht auf Versetzung", wohl aber den Umstand, dass man nach 5 Jahren (d. h. fünf gestellten Anträgen, denn man kann das ja nur 1x pro Jahr tun) keine Freigabe durch die abgebende Schule erfolgen muss. Vorher ist das unabdingbar.


    Aber wie immer sollte man Rechtsfragen nicht durch Hörensagen klären, sondern an der richtigen Stelle nachlesen. Die Threaderstellerin wäre also gut beraten sich bei OLIVER umzutun und dort die Hinweise und Rechtsgrundlagen zur Kenntnis zu nehmen. Man kann aber sicher sagen, dass einer Versetzung innerhalb der Probezeit nur dann stattgegeben wird, wenn wichtige persönliche Gründe (Mobbing, Pflegefall etc.) dafür sprechen, oder alternativ leicht Ersatz gefunden werden kann.

  • vielleicht sollte auch erwähnt werden, dass du den 1. antrag erst stellen darfst, wenn du nicht mehr in der probezeit bist.
    sprich ein angestellter mit einer probezeit von 1/2 jahr kann so einen antrag schneller stellen, als ein beamter mit einer probezeit von mittlerweile 3 jahren.
    das heißt 3 jahre+5 gestellte anträge kann 8 jahre und länger dauern.
    deshalb gut überlegen, ob die schule die richtige ist denn sonst kann es lange dauern.


    lg

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