2tes Staatsexamen durchgefallen - Prüferwechsel ohne Ankündigung !?

  • Hallo,


    heute schreibe ich wegen einer Freunin von mir. Sie hat in Hessen ihr Refrandariat gemacht und ist gestern leider durch die Mündliche (im 2ten Staatsexamen) durchgefallen (in Hessen). Darüberhinaus, wa sie auch SEHR verunsichert hat, ist, dass ein anderer Prüfer da saß als den, den sie erwartet hatte. Sie meinten dazu zu ihr "Wir haben es Ihnen nicht gesagt um Sie nicht zu verunsichern". Nun frage ich mich ob das rechtens ist, oder ob man deswegen vll die Prüfung für nichtig erklären kann und sie einen Zweittermin bekommen könnte?


    LG
    Lythil

  • Ich kenne mich nicht für Hessen aus. Eine Komilitonin von mir hat im Frühjahr 1. Staatsexamen gemacht und man muss sich ja in die Prüferlisten einschreiben. Sie hatte sogar noch einen Termin mit dem Prüfer zum Vorgespräch. Der wurde dann aber krank und musste sich vertreten lassen...allerdings ist sie davon 2 Tage vor Prüfung in Kenntnis gesetzt worden.


    Wie das nun ist, wenn der Prüfer am selbsen Tag erkrankt, das weiß ich leider nicht. Gibt es vllt. aber andere Leute hier, die sich damit auskennen.


    Gibt es einen wichtigen Grund warum der Prüfer vertreten wurde?


    Ich glaube mal gelesen zu haben, dass ein Prüferwechsel angekündigt werden muss. Aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht mehr. Mal schauen, was die anderen da schreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Bei plötzlicher Erkrankung eines (bekannten) Prüfers oder auch eines unbekannten Prüfers muss natürlich umgehend Ersatz organisiert werden. Das kann unter Umständen so kurzfristig sein, dass ein rechtzeitiges Informieren der Prüflinge nicht mehr möglich ist.


    Genaueres findet man sicherlich nicht nur in NRW sondern auch in Hessen in der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. der entsprechenden Durchführungsverordnung.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich weiß nur wie es in NRW ist: Wenn ein Prüfer erkrankt ist und ein Ersatzprüfer bestellt wurde, muss man unterschreiben, dass man mit dem Prüferwechsel einverstanden ist und nicht gegen die erteilte Note Widerspruch einlegt. Alternativ kann man sagen: Nein, ich möchte keinen Prüferwechsel. Das hat dann aber zur Folge, dass man zu einem neuen Thema (in beiden Fächern!) an einem anderen Tag einen neuen Entwurf schreiben muss und die Prüfung an einem anderen Tag ablegen muss.
    Diese Unterschrift des Prüflings kann zur Not auch 1 Minute vor dem Zusammentreten der Prüfungskommission oder im Extremfall (wenn Prüfer im Stau steht) 1 Minute vor Stundenbeginn sein.


    Lg Flipper

  • Zitat

    Original von Flipper79


    Diese Unterschrift des Prüflings kann zur Not auch 1 Minute vor dem Zusammentreten der Prüfungskommission oder im Extremfall (wenn Prüfer im Stau steht) 1 Minute vor Stundenbeginn sein.


    Naja ganz so knapp ist es ja nicht. Wenn die Prüfungskommission erst mal zusammengetreten ist, dann kann sie auch nicht mehr geändert werden, selbst wenn der ersetzte Prüfer dann noch auftaucht. Schlesslich hat die Prüfung dann schon begonnen.
    1 Minute vor Stundenbeginn passiert gar nichts mehr in der Richtung. Schliesslich muss die Prüfungskommission vorher ein Gespräch mit einem Lehrer der Schule geführt haben.
    Deshalb muss die entsprechende Zustimmung doch deutlich vorher erteilt werden.
    Im Notfall werden die Stunden doch auch einfach weiter nach hinten geschoben.


    Gruß
    Peter

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