Funktionsentbindung durch Schulleiterin

  • Darf eine Schulleiterin ( Gymn.) eine Funktionsträgerin ( Koordinatorin A15) von deren Aufgabe in einem kurzen Gespräch entbinden? Die Begründung war: Kommunikationsprobleme. Es gibt dazu keine schriftliche Erklärung.
    ÜBer eine schnelle Antwort freue ich mich um so mehr.
    Egon

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehme an, dass die Befugnisse der Schulleitung (wie auch viele andere Bestimmungen in der Schule) landestypisch sind. Aus welchem Bundesland kommst du denn?


    kl. gr. Frosch

  • Hast du mal den Personalrat oder die BezReg deswegen angesprochen? Die sollten beide bei solchen Entscheidungen ein Wort mitzureden bzw. mitzuhören haben.
    Ausserdem hast du doch bestimmt darauf bestanden, die dienstliche Anordnung schriftlich zu erhalten und erst einmal dagegen remonstriert oder nicht?

  • Das ist insgesamt eine schwierige Frage - A15-Stellen sind funktionsgebunden und ein Schulleiter kann ganz gewiss nicht zurückstufen.


    Aber da sich die Angaben hier in Rudimentär- bzw. Einwortsätzen erschöpfen, sind sowie alle Vermutung Rumstocherei im Nebel...


    Nele

  • Ich bedanke mich bei allen, die Informationen miitgeteilt haben. Laut anwaltlicher Auskunft wird die Funktionsträgerin 1. eine schriftliche Stellungnahme/begründung erbitten, dann 2. vom bereits erwähnten Remonstrationsrecht gebrauch machen. Wie es ausgeht... in ein paar Monaten mehr. Danke an alle!
    Egon

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