hallo!
ich bin im mutterschutz und möchte voraussichtlich nach meiner elternzeit im dezember 2011 wieder einsteigen. da ich in hessen wohne und in niedersachsen unterrichte, wurde mir nun von der lschb vorgeschlagen, einen versetzungsantrag (ländertauschverfahren) nach hessen zu stellen.
folgendes problem: der antrag muss ein halbes jahr vorher gestellt werden und es wird gesagt, dass man sich eine schule in hessen suchen soll, die einen nehmen würde. aber die schulen in hessen planen nicht so langfristig, da sie meist erst kurz vor beginn des halbjahres erfahren, wieviel unterrichtsversorgung, sprich lehrkräfte, sie "genehmigt" bekommen. d.h. im klartext, dass die schulen einem im sommer noch nicht sagen können, ob sie jemanden im winter gebrauchen können und ich daher auch keine schule "fest" in meinen antrag als wunschschule schreiben kann.
ist es dann überhaupt sinnvoll einen antrag zu stellen, wenn man keine schule angeben kann? wer hat hier erfahrungen mit dem tausch von nds nach hessen? wieviele anträge muss man stellen bis sie genehmigt werden? und geht das tatsächlich nur, wenn ich eine zielschule angebe?
viele grüße
katrin