Darf Lehrer Klausur von Kollegin korrigieren?

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon gegoogelt, was das Zeug hält, das Schulgesetz gewälzt, aber leider keine Antwort gefunden. Darum hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann.
    An meiner Schule ist seit Beginn des neuen Schuljahres ein Lehrer ausgefallen. Dieser Kurs ist von einer Kollegin übernommen worden, diese möchte ihn jetzt allerdings wieder abgeben, da ihr die Belastung zu hoch ist. Am Di. stellt sie noch die Klausur, die ICH dann - obwohl ich den Kurs, den Unterrichtsinhalt, etc. nicht kenne - korrigieren soll. Das hat die Schulleitung (hinter meinem Rücken) beschlossen, was ich jedoch nur am letzten Schultag von der besagten Kollegin erfahren habe. Da ich gerade in den letzten Zügen meines Ref.s bin, möchte ich ungerne "Terror" machen (ich bekomme noch ein Gutachten der Schule...), aber mir kommt dieses Prozedere sehr seltsam vor. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die besagt, dass DER Lehrer, der die Klausur gestellt hat, diese auch korrigieren muss? Damit ließe sich dann nämlich argumentieren...


    Ich danke euch im Voraus!

  • Hallo,


    nein, eine solche Vorschrift gibt es meines Wissens nach nicht, schon allein deshalb, weil es einfach manchmal nötig ist, dass im Krankheitsfall Kollegen auch einmal eine Korrektur übernehmen, wenn alle Stricke reißen. Allerdings ist es recht ungewöhnlich, dass du eine Klausur einer Kollegin korrigieren sollst, die nicht erkrankt ist, sondern lediglich die Klasse an dich abgibt. An deiner Schule gibt es doch sicher eine Person, die besonders für die Referendarsausbildung zuständig ist (zumindest ist das hier in meinem Bundesland so), mit dieser würde ich einmal sprechen, dann mit der die Klausur stellenden Kollegin und schließlich durchaus auch mit der Schulleitung. Fremde Klasse + fremde Klausur + fremde Unterrichtseinheit scheint mir für einen Referendar ehrlich gesagt nicht verantwortbar. Argumentieren würde ich nicht mit "ist das für mich zumutbar", sondern mit der Situation der Schüler (und Eltern), die dadurch deutlich verunsichert werden könnten.


    Herzliche Grüße und viel Erfolg! Eugenia

  • Es ist nicht untersagt und kann schlicht und ergreifend in Krisensituationen notwendig werden. Es ist ebenfalls Recht der Schulleitung, einem Fachlehrer eine entsprechende Dienstanweisung zu geben, die dann umzusetzen ist. Was sollte die Alternative sein? Dass die Klausur nicht korrigiert wird? Dazu muss sie sich auch nicht mit dir absprechen, das kann sie einfach so tun - was aber m.E. ziemlich schlechter Führungsstil ist.


    Ich halte es allerdings ebenfalls für ziemlich schlechten Stil, eine solche Korrektur einem Anfänger - ob Referendar im Endstadium oder Junglehrer nach dem Examen ist egal - aufzudrücken. Erstens, weil ein Anfänger noch ziemlich langsam mit Korrekturen ist und es sich immerhin um Zusatzarbeit handelt, zweitens weil ein Anfänger noch nicht die richtige Griffsicherheit bei Leistungseinschätzungen hat - das Problem schilderst du ja selber.


    Was tun? Im Endstadium deines Referendariats wäre es, so ärgerlich wie es sich anhört, wahrscheinlich ein falsches Signal, Unwilligkeit oder gar fehlende Kompetenz ("ich glaube, ich kann das nicht") zu demonstrieren. Du bist erpressbar, so ist die Lehrerausbildung, da beißt die Maus keinen Faden ab. Ich würde die Korrekturen an deiner Stelle so zügig und so fair wie möglich abarbeiten.


    Nele

  • Kannst du dir nicht von der Kollegin kurz einen Erwartungshorizont / die Unterrichtsinhalte geben lassen? So wird die Korrektur der Klausur für dich etwas leichter.


    Lg

  • Zitat

    Original von Flipper79
    Kannst du dir nicht von der Kollegin kurz einen Erwartungshorizont / die Unterrichtsinhalte geben lassen? So wird die Korrektur der Klausur für dich etwas leichter.


    Lg


    Ja, das wäre auch meine Idee gewesen! Lass dir so viel wie möglich sagen (oder schriftlich geben), was sie an Grundsätzlichem wie bewertet.
    Es ist etwas leichter, wenn du dir zuerst alle Klausuren einmal "quer liest" und dann erst in die Korrektur einsteigst. Viel Glück dafür!

  • Ja, ein solches Procedere ist üblich, die Schulleitung muss ja den Ausfall kompensieren und da wird auf viele Schultern verteilt. Manchmal leider auch ohne vorherige Absprache.


    Hast du dein Examen denn schon hinter dir oder steckst du noch mitten in der Planung? Das wäre ein Argument. Hast du die Jahrgangsstufe schon mal unterrichtet, bist du also im Thema? Das wäre ggf. ein weiteres Argument.
    Mit dem Ako würde ich auf jeden Fall sprechen, falls du noch vor dem Examen bist. Falls das schon durch ist, fang an dir Informationen zu beschaffen und zu korrigieren. ;)

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Zitat

    Original von Flipper79
    Kannst du dir nicht von der Kollegin kurz einen Erwartungshorizont / die Unterrichtsinhalte geben lassen? So wird die Korrektur der Klausur für dich etwas leichter.


    Nicht nur leichter, sondern überhaupt machbar - wie soll ich etwas korrigieren, wenn ich nicht weiß, was überhaupt behandelt wurde?

  • Zitat

    Original von Ummon


    Nicht nur leichter, sondern überhaupt machbar - wie soll ich etwas korrigieren, wenn ich nicht weiß, was überhaupt behandelt wurde?


    Jap, sehe ich genauso!!
    Wie bitte soll ich - und das erst recht als Anfänger! - eine völlig fremde Klausur korrigieren?!?!?


    Vor ein paar Jahren hatte ich in Absprache mit der Schulleitung einen Leistungskurs für eine erkrankte Kollegin übernommen. Das allerdings in der Annahme und auch mit der Zusage der SL, dass der geplante Krankenhausaufenthalt beendet ist, wenn die 6-stündige Vorabi-Klausur anstünde.


    Die Kollegin erklärte mir dann, dass sie weder wisse, ob sie dann schon wieder da / fit sei und dass sie schon gar nicht von jetzt auf gleich eine solch wichtige Klausur zu einer Einheit stellen würde, die sie wiederum gar nicht unterrichtet hätte. Also iausos Problem nur andersrum.


    Von der Aussicht, über Weihnachten an die 90 Klausuren korrigieren zu dürfen (eigene und die der übernommenen Gruppe) hatte ich den Fachobmann eingeschaltet. Die Lösung war dann, dass wir die Arbeiten auf 6 Kollegen aufgeteilt haben. Diese erhielten von mir einen genauen Erwartungshorizont. Die Vorgaben für das englische Ausdrucksvermögen sind in NDS standardisiert. Ergebnis: Alles bestens! :)


    OK - ich stimme den anderen hier zu: Du kannst das nur fair und ordentlich korrigieren, wenn die abgebende Kollegin einen Horizont macht, welcher m.E. sehr präzise sein muss. Sonst wirst Du bei der Rückgabe Endlosdiskussion haben.


    Ansonsten - sehr, sehr schlechter Stil der SL!!


    Grüße vom gerade ebenfalls korrigierenden
    Raket-O-Katz

  • Zitat

    Original von Ummon


    Nicht nur leichter, sondern überhaupt machbar - wie soll ich etwas korrigieren, wenn ich nicht weiß, was überhaupt behandelt wurde?


    Ich würde ebenfalls in diese Richtung argumentieren.
    Man schreibt eine Klausur am Ende einer Lerneinheit und erwartet dabei, dass bestimmte - behandelte - Sachverhalte als Antwort erscheinen. Jemand, der die Lerninhalte nicht vermittelt hat, kann schwerlich abschätzen, welches Wissen von den Schülern verlangt werden kann. Es könnten sich sogar Proteste von Eltern ergeben, die in diese Richtung zielen.


    Was spricht dagegen, dass der bisherige Kollege die Klausur korrigiert?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Moment mal, hier geht es ja gar nicht um Krankheit der Kollegin. 8o


    Der Kollegin wird der zusätzlich übernommene Kurs zu viel, und du als Referendarin sollst das ausbügeln?
    Hab ich das richtig verstanden?


    Über die "Abgabemodalitäten" kann ich in dem Fall nichts sagen, aber was hier von dir verlangt wird, finde ich extrem grenzwertig.


    Was, wenn du auch mit dem "es wird mir zuviel"- Argument kommst?

    • Offizieller Beitrag

    Bei Krankheit und ähnlichen Notfällen kann sowas mal vorkommen, allerdings überlegt sich eine SL dann ziemlich genau, wen sie für den Job nimmt. Den gutachtenmäßig abhängigen Referendar im Examensstadium - das ist die schechteste Wahl. Ich würde darüber mit dem Seminarleiter sprechen, und mit dem Seminarrat. Die Mehrarbeit ist für Referendare auch anders geregelt als für Vollzeitkollegen. Auch danach würde ich mich erkundigen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.


  • Interessant wäre, ob die Kollegin für die Übernahme des Kurses MAU-Stunden bekommen hat. Dann wäre - zumindest auch Sicht der Entlohnung - die Sache klar. Denn MAU-Vergütungen schließen die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein; es kann also nicht sein, dass die Kollegin Geld für etwas bekommt und einen Teil unentgeltlich auf dich abwälzt!

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Da der Fall in NRW spielt und wir keine genauen Vorschriften für Entlastung haben, wird das sicherlich nicht der Fall sein.


    Nele

  • Ihr Lieben,


    vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Ich finde auch, dass das fast schon an Ausbeutung grenzt, da ich immer wieder freiwillig (und auch gerne) Kurse übernommen habe, die aufgrund einer Personalmisere keinen Lehrer hatten. Trotzdem fühle ich mich jetzt sehr ausgenutzt, da ich gerade in meiner Examenszeit sowas aufgewälzt bekomme.
    Tja, die andere Kollegin argumentiert, "es werde ihr zuviel" - natürlich hat sie Geld für die Vertretung bekommen, und ich finde, es sagt der gesunde Menschenverstand, dass das Unterrichten gegen Geld auch das Korrigieren einer Leistungsüberprüfung beinhaltet...


    Wie gesagt, momentan kann ich nicht viel "meckern", da mein Ref.-Gutachten der Schulleitung noch aussteht... Normalerweise ziehe ich zwar nicht den Schwanz ein, aber jetzt sieht es (leider) anders aus. Direkt nach meinem Examen werde ich sowohl Seminar als auch Personalrat einschalten.


    Ich danke euch!!!

  • Wir hatten mal die Situation, dass Referendarinnen in der Examenszeit eine längere Krankheitsvertretung übernommen haben. Wie freiwillig das war, weiß ich auch nicht. Unsere Fachschaft hat die anfallenden Korrekturen dann aufgeteilt, nachdem ein Erwartungshorizont erstellt worden war.
    Sowas zu fordern, ist natürlich schwierig, aber vielleicht ist es ja möglich, den/die Fachvorsitzende(n) dazu zu bringen, von selbst auf die Idee zu kommen?!

  • Zitat

    Original von neleabels
    Da der Fall in NRW spielt und wir keine genauen Vorschriften für Entlastung haben, wird das sicherlich nicht der Fall sein.


    Nele


    In NRW gibt es sehr wohl genaue Vorschriften für Mehrarbeit:
    http://www.schulmanagement.nrw.de/schulleitung/r012.pdf


    Leider gibt es im Gegensatz zu B-W keine klare Beschreibung, was Mehrarbeitsunterrichtsstunden sind. ABER: Lt. Arbeitszeitverordnung NRW § 10 (3) muss Beamten ab der 6. Stunde Mehrarbeit eine Vergütung bezahlt werden, für Lehrer ab der 4. Unterrichtsstunde (s.o.). Das heißt, es ist eindeutig Zeit für Vor- und Nachbereitung eingerechnet.
    Natürlich heißt das dienstrechtlich nicht, dass die Betroffene die Korrektur ausschlagen kann. Denn eine zu Unrecht vergütete Mehrarbeit macht die Anweisung nicht ungültig. Aber für den Personalrat sollte es durchaus relevant sein, dass hier ggf. jemand auf Kosten des anderen "Kohle macht".

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Hallo,


    trotz des Beurteilungsgutachtens würde ich mit dem Schulleiter reden (offen und freundlich, dann wird da auch nix negativ unterstellt).


    Ich würde sagen, dass ich gerne bereit bin den Kurs zu übernehmen, allerdings NACHDEM die besagte Kollegin die Klausur geschrieben UND kontrolliert hat. Alles andere macht doch keinen Sinn.


    LG Anja

  • Zitat

    Original von neleabels
    Da der Fall in NRW spielt und wir keine genauen Vorschriften für Entlastung haben, wird das sicherlich nicht der Fall sein.


    Nele


    In NRW gibt es aber Regelungen für den Vorbereitungsdienst. In diesen steht natürlich auch drin, wieviel eigenverantworlicher Unterricht zu geben ist und wieviel Ausbildungsunterricht erwartet wird.


    Wenn man als Referendar freiwillig weitere Stunden unterrichtet, wird darüber nach meiner Erfahrung doch normalerweise eine entsprechender und befristeter Vertrag abgeschlossen. Dadurch ist die Entlohnung dann auch geregelt.


    Gruß
    Peter

Werbung