Hallo zusammen,
ich befinde mich z.Zt. in Elternzeit. Habe 1 Jahr beantragt bis zum 26.7.2011. Jetzt hatte ich überlegt, ob ich zum 1.2.2011 evtl. mit ein paar wenigen Stunden wieder einsteige und "mich selbst vertrete". Allerdings ginge das laut BezReg nur, wenn noch Stellenanteile meiner Stelle verfügbar sind, da ich eigentlich ohne Teillzeit beantragt habe. Bei der BezReg teilte man mir mit, dass meine volle Stelle bis zum Ablauf meiner Elternzeit von einer Vertretungskraft besetzt sei und somit keine Anteile mehr für mich da sind.
Jetzt meine Frage: Kann ich denn in Elternzeit ausschließlich mich selbst vertreten oder könnte ich z.B. auch ein paar Stunden einer Kollegin "haben", die längerfristig erkrankt ist? Weiß da jemand Genaueres?
Wenn es nicht geht, ist das auch nicht schlimm. Hätte es nur vielleicht ganz nett gefunden, ein kleinen Ausgleich zu haben.
Anne