Gesundheitszeugnis - Verweigerung von Verbeamtung aufgrund von Krankheit?

  • Hallo alle beisammen,


    nun habe ich das erste Staatsexamen in Hamburg fertig, in HH aber keinen Refrendariatsplatz bekommen (hatte NUR 1,75 als NC). Also habe ich mich auch in Hessen beworben, dort musste ich das Gesundheitszeugnis vorweisen müssen. Da ich jedoch seit 1994 chronisch krank bin (Migräne an 30 Tagen im Monat) und das aufm Papier tota kacke aussieht habe ich mich gefragt, ob man mir da draus einen Strick drehen kann im Sinne von "Sie nehmen wir nicht!". Geht das oder wozu ist das Gesundheitszeugnis gut?


    Liebe Grüße
    eine bangende
    Lythil

  • Hallo Lythil,


    beim Gesundheitszeugnis geht es darum, ob die Gefahr besteht, dass du vorzeitig pensioniert wirst aufgrund gesundheitlicher Probleme. Wenn der Amtsarzt / die Amtsärztin der Meinung ist, dass eine bestimmte Erkrankung zu einer vorzeitigen Pensionierung führen kann, kann sie in ihren Bericht durchaus schreiben, dass sie von einer Verbeamtung abrät. Was die Schulbehörde draus macht, bleibt ihr dann überlassen. Bei uns in NRW besteht in diesem Fall dann die Möglichkeit, dass wir als angestellte Lehrkraft arbeiten dürfen (es sei denn die Umstände sind so gravierend, dass selbst dieses für ausgeschlossen gehalten wird).
    Vielfach hängt sehr viel vom Amtsarzt ab, ob man trotz Krankheit, Übergewicht o.ä eingestellt wird oder nicht.
    Wie deine Chancen sind trotz Migräne verbeamtet zu werden, kann ich nicht sagen ... Ich drücke dir aber auf jeden Fall die Daumen!


    Lg

    • Offizieller Beitrag

    Für das Referendariat sind chronische Erkrankungen für gewöhnlich uninteressant, weil das Referendariat als Ausbildung zählt, die man Dir nicht verwehren kann.


    Lediglich nach dem Referendariat kann eine chronische Erkrankung unter Umständen (nicht in jedem Fall und nicht automatisch - das hängt vom Bundesland und vom Amtsarzt ab) zu einer Nichtverbeamtung führen - jedoch kannst Du als Angestellte problemlos arbeiten.


    Gruß
    Bolzbold

  • Danke für eure schnellen Antworten. Da bin ich schon mal sehr erleichert, dass das Ref nicht beieinflusst. Ob ich danach verbemtet werden kann ist da schon eher fraglicher. Aber ich bin ja nicht LEhrer geworden, um berveamtet zu werden ;)


    ne, das war leider kein Tippfehler, war seit 16 Jahren keinen Moment schmerzfrei :(


    Der Amtsarzt möchte nun solch eine Einschätzung (von wegen "vorzeigier Dienstunfähigkeit") von meinem behandelnden Arzt haben. Der möchte soetwas aber nicht schreibn, weil man ihm daraus einen Strick drehen könnte. Reicht es nicht, wenn ich mich selbst einschätze? Immerhin habe ich so mein Abi undm ein Studium hinbekommen.. 8|

  • Zitat

    Original von Lythil
    Danke für eure schnellen Antworten. Da bin ich schon mal sehr erleichert, dass das Ref nicht beieinflusst. Ob ich danach verbemtet werden kann ist da schon eher fraglicher. Aber ich bin ja nicht LEhrer geworden, um berveamtet zu werden ;)


    Immerhin macht der Einkommensunterschied über ein Berufsleben hinweg etliche Zehntausend Euro aus - das solltest du schon ernsthaft im Blick behalten!


    Zitat

    Der Amtsarzt möchte nun solch eine Einschätzung (von wegen "vorzeigier Dienstunfähigkeit") von meinem behandelnden Arzt haben. Der möchte soetwas aber nicht schreibn, weil man ihm daraus einen Strick drehen könnte. Reicht es nicht, wenn ich mich selbst einschätze? Immerhin habe ich so mein Abi undm ein Studium hinbekommen.. 8|


    Nun, der Amtsarzt kann die Bescheinigungen einfordern, die er aus medizinischer Sicht für notwendig hält und die rechtlich gedeckt sind. Genauere Nachweise von behandelnden Ärzten sind nicht so unüblich. Aber wie ist die Weigerung deines Arztes genau zu verstehen? Will er dir nicht bescheinigen, dass du nicht eventuell vorzeitig dienstunfähig wirst, weil er diesen Fall für möglich hält?


    Nele

  • Hi,


    das eine Problem ist die Sache mit der Verbeamtung. Das andere Problem ist, dass du mit so einer (Krankheitsbedingten) Vorgeschichte keine private Krankenversicherung finden wirst, die dich nimmt. Ist einer Mitreferendarin von mir so gegangen, die wegen Prüfungsangst zu Beginn des Studiums mal eine Weile in Behandlung bei einem Psychologen war.


    Aber - ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich sehe immer die Migräneanfälle meines Freundes - bist du sicher, dass du wirklich als Lehrer arbeiten willst?


    Grüße
    Miri

  • Mein Arzt möchte so eine Bescheinigung weder positiv, noch negativ ausstellen, weil er meint, dass so eine Einschätzung nicht möglich ist. Generell glaubt er nicht, dass ich deswegen früher dienstunfähig werde, aber er ist ja auch kein Hellseher und falls es denn doch passieren würde, dann müsste er dafür gerade stehen (Rente zahlen oder sowas). Ob das alles rechtlich gedeckt ist, findet er auch eher fraglich und er meinte, ich solle "denen" gar nichts medizinisches von mir geben.
    Dazu muss ich sagen, dass ich erst seid 2 Jahren bei dem Arzt bin, weil der Schmerztherapheut vorher total bescheiden war.
    Ich schätze mal, dass ich eine Selbstauskunft mit Lebenslauf und Zeugnissen einreichen werde und hoffe, dass das dem Amtsarzt reicht. Ich glaube nämlich, dass ich selbst mich noch am allerbesten einschätzen kann.


    Mit der privaten KV istdas auch so eine Sache. Im Refrendariat wäre ich ja Beamter auf Probe und da gibts es von einigen PKV so eine Vereinbarung, dass man, wenn man sich im ersten halben Jahr nach der Verbeamtung dort versichert, dass sie einen nehmen müssen und darüber hinaus mit einem maximalen Risikozuschlag von 30%. Wenn ich allerdings danach nicht mehr verbeamtet bin können sie mich natürlich kündigen, dann müsste ich wieder in die gesetzliche.


    Und ja, ich bin mir sicher, dass das Lehrerdasein genau der Beruf ist, in dem ich glücklich sein werde (immerhin wolte ich das seid der dritten Klasse und bisher funktioniert ja auch alles soweit ganz gut) :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Miri


    Du wirfst hier einiges durcheinander.


    Eine Psychotherapie wird von der PKV anders eingestuft als eine chronische Erkrankung wie Asthma, Allergien oder eben Migräne.


    Psychotherapien sind für die DUV in den meisten Fällen Ausschlussgründe, für die PKV aber nicht notwendigerweise.


    Was die Migräne selbst angeht, so würde ich hier nicht induktiv von Deinem Freund auf die TE schließen. Warum soll sie es nicht ausprobieren? Migräne kann Dich in jedem Beruf behindern - oder eben auch nicht.


    Lythil


    Meine Amtsärztin hat mir seinerzeit erklärt, dass ein behandelnder Facharzt (bei mir war's ein Pneumologe) in keinem Fall in Regress genommen wird, wenn er eine Prognose (sic!) abgibt. Der Amtsarzt kann hingegen sehr wohl in Regress genommen werden, wenn er eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ausschließt, diese aber dann eintritt und nachgewiesen wird, dass er zu "schlampig" in der abschließenden Beurteilung war.


    Dein behandelnder Arzt braucht sich folglich keine Sorgen zu machen, weil er nur eine Prognose gegenüber dem Amtsarzt abgibt, wohingegen Letzterer sich im Extremfall vor der Bezirksregierung (oder welcher Behörde auch immer) rechtfertigen muss.


    Wenn Dein Arzt sich nicht sicher ist, dann muss er das auch so schreiben. "Eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ist nicht auszuschließen".


    Gruß
    Bolzbold

  • Hi Leutz,


    wollte mal bescheid geben, wie es gelaufen ist:
    Die Aussage vom Arzt brauche ich nicht mehr, da reichte meine Selbstauskunft. Den Bericht vin meinem letzten Krankenkausaufenthalt (Schmerzklinik Kiel) wollen sie aber trotzdem haben.


    LG
    Lythil

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