Das Schuljahr hat begonnen, wir nähern uns dem 1. Halbjahr. Die Unterrichtsstunden und Aufgaben sind unter den Lehrern verteilt.
Nun stellt sich heraus, dass dabei einige Aufgaben unberücksichtigt blieben bzw. ein Kollege ausfällt/ eingeschränkt einsatzfähig ist und dessen Deputate vom Kollegium mitgetragen werden sollen/ müssen(?).
Welchen Spielraum hat nun ein Beamter zusätzliche Aufgaben abzulehnen und wie bgründet man dies elegant?
Auf die Antworten bin ich gespannt..
LG
Simian