Ablehnung weiterer Aufgaben möglich?

  • Das Schuljahr hat begonnen, wir nähern uns dem 1. Halbjahr. Die Unterrichtsstunden und Aufgaben sind unter den Lehrern verteilt.
    Nun stellt sich heraus, dass dabei einige Aufgaben unberücksichtigt blieben bzw. ein Kollege ausfällt/ eingeschränkt einsatzfähig ist und dessen Deputate vom Kollegium mitgetragen werden sollen/ müssen(?).


    Welchen Spielraum hat nun ein Beamter zusätzliche Aufgaben abzulehnen und wie bgründet man dies elegant?


    Auf die Antworten bin ich gespannt..


    LG


    Simian

  • Hallo!


    Also, einen Tipp kann ich dir nicht geben. Ich kann nur sagen, dass du wohl nicht drum herum kommen wirst, auch ein bisschen was von der anfallenden Arbeit zu übernehmen (ohne dass ich hier jetzt die Diskussion über Arbeitsbelastung etc. wieder entfachen möchte!).


    Wir hatten auch mal so einen Fall, und ich war (und bin) immer noch nicht so ganz zufrieden, wie das gelöst wurde; aber gut, es ist halt so. Immerhin hatte die Schulleitung offenbar genau überlegt, wie sie das Prob am sinnvollsten löst, auch wenn ich dabei derjenige war, der hinterher am wenigsten zu lachen hatte...


    Hamilkar.

    • Offizieller Beitrag

    Jedes Bundesland hat Gesetze, Verordnungen und Erlasse zur Anordnung von Mehrarbeit. Die sind, wie immer, die Grundlage dafür was man kann undwas man nicht kann.
    In Hessen ist das die Pflichtstundenverordnung, die Arbeitszeitverordnung und die Mehrarbeitregelungen des HSchG, die Erlasse zur Anordnung von Mehrarbeit sowie die Dienstordnung für Lehrkräfte. Daraus ergeben sich ggf. auch die Ablehnungsbegründungen. Ohne sich da genau auszukennen, kommt man nicht weit. Im Zweifelsfalle ruft man bei der Rechtsberatung seiner Gewerkschaft an.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    2 Mal editiert, zuletzt von Meike. ()

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