Niedersachsen - wie an gleiche Schule nach Elternzeit

  • Hallo Ihr Lieben,


    Wenn ich in Elternzeit gehe, welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich auf jeden Fall wieder an "meine" Schule zurück kann. Niemand weiß genaueres. Mal hört man, man sollte mit 6 STd/ Wo. weiterarbeiten, um sich sicher zu sein, mal hört man, man muss 1 Tag bevor das Jahr komplett vorbei ist wieder einsteigen und kommt so an seine Schule zurück. (Die Frage bezieht sich auf die Regelung in Niedersachsen an einer RS).


    Vielen Dank

  • Hallo,


    in bin zur Zeit in Elternzeit - allerdings in NRW. Mir wurde damals gesagt, dass ich automatisch an meine Schule zurück kommen, wenn ich nur ein jahr Elternzeit nehme und ich dann quasi am 1. Geburtstag meines Kindes zurück komme. Wenn ich mehr als 1 Jahr Elternzeit nehme, muss ich mich offiziell über die Bezirksregierung (oliver.de) zurückmelden und dann habe ich offiziell keinen Anspruch mehr darauf an meine alte Schule zurück zu kehren. Allerdings wird immer versucht, einen Lehrer wieder an der alten Schule einzusetzen, wenn dies möglich ist. Ein paar Stunden, die mal innerhalb der Elternzeit gibt, können da aber auch helfen.


    Diese Infos habe ich vom Schulamt, von meiner Gewerkschaft und vom Personalrat. Erkündige dich also am besten an diesen Stellen, dann bekommst du ziemlich genaue Auskünfte.


    Viele Grüße
    Marigor

  • hallo!


    damit habe ich mich auch lange befasst und mich auch an die gew gewendet. in nds hast du definitiv keinen rechtsanspruch darauf an deine alte schule zurückzukehren. viele versuchen an der schule zu bleiben, indem sie 5, 6, 7 stunden teilzeit in elternzeit arbeiten. allerdings ist auch dies, laut aussage der lschb, keine garantie nach der ez wieder an die schule zurück zu können.


    ich habe mich dagegen entschieden nach acht wochen nach der geburt wieder zu arbeiten (auch wenn nur ein paar stunden tz in ez) und finde mich jetzt damit ab, dass ich evtl. versetzt werde.

  • Wie doof ist denn das?
    Ich muss sagen, mir fällt immer wieder auf, dass in NRW doch noch netter mit Lehrern umgegangen wird.
    Wenn ich doch nach der Elternzeit wiederkomme (1Jahr), dann ist mein Kind noch klein udn ich werde sicherlich nicht mit der vollen Stundenzahl einsteigen. Da wäre es doch wesentlich leichter für einen dorthin zu kommen, wo man schon weißt wie es läuft und einen nicht noch STeine in den Weg gelegt werden, indem man sich mit neuen Gepflogenheiten und Lehrwerken auseinander setzen muss. Katrin bist du dir sicher, dass nicht mal die paar Stunden im ersten Jahr helfen? Kommst du gut damit zurecht evt. an eine andere Schule zu kommen? Ich bin erst 2,5 Jahre dabei und habe eigentlich Schwerpunkt GS studiert und es war irre schwer, mich in der RS einzuleben und hätte glaube ich nicht die Kraft auch noch mit Kind wieder von vorne anzufangen.
    Gruß Tenar

  • Katrin hat Recht. Ich habe es mehrfach mitbekommen.


    Es ist einfach so, dass geschaut werden, ob an der alten Schule noch Stunden "frei" sind, die die "Elternzeitlerin" nach ihrer Rückkehr bekommen kann. Wenn ja, dann bleibt sie natürlich an der Schule (sofern gewünscht). Wenn aber keine Stunden frei sind (weil z.B. ein Jahr zuvor jemand für diese Lehrkraft eingestellt wurde oder es eine Klasse weniger an der Schule gibt oder...), was soll man dann mit der Lehrkraft machen? Oft bleibt die Lehrkraft offiziell an der Schule, wird aber abgeordnet (teilweise mit allen Stunden) und kann an die Schule zurückkommen, sobald dort wieder Bedarf ist.


    Tenar, Du hast aber echt Recht: gerade als Neu-Mami muss man doch nicht extra belastet werden und sich an einer anderen Schule (im schlimmsten Fall sogar an einer anderen Schulform) neu einarbeiten. Ich hoffe, dass das auch viele Schulleiter so sehen und versuchen, die Stelle freizuhalten, sofern bekannt ist, dass die Lehrkraft gerne an die Schule zurückkommen möchte und sofern die Elternzeit nur ein Jahr dauert.

  • Zitat

    Original von nirtak


    Es ist einfach so, dass geschaut werden, ob an der alten Schule noch Stunden "frei" sind, die die "Elternzeitlerin" nach ihrer Rückkehr bekommen kann. Wenn ja, dann bleibt sie natürlich an der Schule (sofern gewünscht). Wenn aber keine Stunden frei sind (weil z.B. ein Jahr zuvor jemand für diese Lehrkraft eingestellt wurde oder es eine Klasse weniger an der Schule gibt oder...), was soll man dann mit der Lehrkraft machen? Oft bleibt die Lehrkraft offiziell an der Schule, wird aber abgeordnet (teilweise mit allen Stunden) und kann an die Schule zurückkommen, sobald dort wieder Bedarf ist.


    richtig, das ist die begründung für deren vorgehensweise. an sich auch logisch, aber für uns nicht so günstig. ich war leider erst sechs wochen an dieser schule, und habe dann wegen meiner schwangerschaft, und diversen problemen damit, ein bv erhalten. die schule ist ein traum! tolles kollegium, nette sl, aber was will man machen?


    wenn du ein paar stunden im ersten jahr machst, ist die chance sicherlich größer dort zu bleiben, aber eben keine garantie. mehr weiß ich leider auch nicht.


    für mich wäre es, mal abgesehen davon, dass meine jetzige schule super ist, eher besser an eine andere zu kommen. momentan muss ich zu meiner schule 120km hin und rück pendeln (also pro strecke ca. 45 minuten). ich denke, dass ich das mit kind nicht mehr schaffe. allein schon, weil ich immer um viertel nach sechs losgefahren bin und da ja noch gar keine krippen etc. auf sind. und auch teilzeit (1000€ weniger im monat) lohnt nicht bei den vielen fahrtkosten..


    ich hoffe, dass ich an eine schule versetzt werde, die näher an meinem wohnort (anderes bula) ist. aber jetzt freue ich mich erstmal auf die geburt und meinen kleinen krümel. der rest wird sich dann ergeben und ich kann es sowieso nicht beeinflussen. ach ja, und bei kind nr. zwei steht dann wieder eine elternzeit an, wo man nicht weiß wohin man danach kommt..das ist auch der grund, weshalb wir uns nicht trauen ein haus zu kaufen/zu bauen, weil ich nie weiß wo ich lande..ist schon bescheuert.


    willst du denn überhaupt im ersten jahr arbeiten? oder würdest du es nur machen, um die stelle zu behalten? hast du schon mit deiner sl gesprochen?

  • Also ich habe die Info von der Landesschulbehörde, dass man mit Kind an eine Schule im Umkreis von 30 km kommt. Das finde ich in Ordnung, dann kann man ja auch mit Haus... planen.
    Wenns passt und man möchte kommt man auch an die alte Schule, aber da hat man wie gesagt keinen Anspruch drauf.

  • Zitat

    Original von redfairy
    Also ich habe die Info von der Landesschulbehörde, dass man mit Kind an eine Schule im Umkreis von 30 km kommt. Das finde ich in Ordnung, dann kann man ja auch mit Haus... planen.
    Wenns passt und man möchte kommt man auch an die alte Schule, aber da hat man wie gesagt keinen Anspruch drauf.


    das ist ja interessant! denn diese frage habe ich auch bei der lschb gestellt, aber die wollten sich auf keinen km-umkreis festlegen! das wäre ja ein traum :D! danke für die info! gibts das auch schriftlich :D?

  • Also das mit der Entfernung habe ich auch schon gehört. Aber irgendwas von 43 km oder so um den Dreh, aber es gibt eine Begrenzung.
    Erstmal bin ich froh, dass ihr mir geantwortet habt, nun weiß ich immerhin schon mehr, auch wenn es mich nicht gerade glücklicher macht.
    Mit meinem SL mag ich nicht reden. Bei mir / uns ist es so, dass wir vergeblich versucht haben Kinder zu bekommen und nun auf einer Adoptionsliste stehen. Da mein SL eine alte Tratschbacke ist, will cih nicht das das ganze Kollegium Beschied weiß, bevor überhaupt irgendwas entschieden ist. Nunr will ich vorab alle Infos haben, weil therotisch morgen ein Anruf kommen kann und 4 Tg. später bin ich Mama. Kann natürlich auch nie passieren......
    Eigentlich will ich 1 Jahr dahei bleiben, also ich würde nur arbeiten gehen, um mir die Stelle zu sichern. Aber nach 1 Jahr würde ich definitv gehen, eben wiel wir schon vor 1,5 Jahren ein Haus gekauft haben......

  • Zitat

    Original von Tenar
    Mit meinem SL mag ich nicht reden. Bei mir / uns ist es so, dass wir vergeblich versucht haben Kinder zu bekommen und nun auf einer Adoptionsliste stehen. Da mein SL eine alte Tratschbacke ist, will cih nicht das das ganze Kollegium Beschied weiß, bevor überhaupt irgendwas entschieden ist.


    das würde ich meiner sl auch nicht mitteilen. ist ja deine privatsache, und wenn du nicht abschätzen kannst wie lange es noch dauert..


    ich drücke dir die daumen und finde, dass eine adoption ein mutiger schritt ist!

  • also m.W. behälst du doch während der Elternzeit die Planstelle an deiner Schule und kehrst nach der Beendigung wieder darauf zurück! Und wenn jemand für deine Vertretung eingestellt wird, so erhält diese/r einen zeitlich befristeten Vertrag bis zu dem Tag, wo wieder einsteigst, wo soll da das Problem liegen?
    Davon zu unterscheiden ist eine Beurlaubung von >1 Jahr. Da wird dann deine Planstelle in eine Leerstelle umgewandelt. Die kann dann für eine anderen BewerberIn zur Planstelle werden.
    Der Vollständigkeit halber noch folgende Info (und auch Tipp für Versetzungswünsche): Sowohl nach Elternzeit als auch Beurlaubung von >1 Jahr soll der Wiedereinstieg an die Einsatzschule "wohnortnah" erfolgen. Ob das jetzt 30 km, 43 (?) km oder 25,5 km bedeutet, hängt dann wohl von den lokalen Möglichkeiten ab.
    Ob diese Regelung nur für das "nette" NRW gilt, erfragst du am besten bei deinem Personalrat!

  • Zitat

    Original von rudolf49
    also m.W. behälst du doch während der Elternzeit die Planstelle an deiner Schule und kehrst nach der Beendigung wieder darauf zurück! Und wenn jemand für deine Vertretung eingestellt wird, so erhält diese/r einen zeitlich befristeten Vertrag bis zu dem Tag, wo wieder einsteigst, wo soll da das Problem liegen?


    nein, und das ist definitiv in nds nicht so! ich hab es schriftlich hier vor mir. beamtenrecht ist ländersache und in nds wird es nunmal anders geregelt als in nrw. in hessen wird es auch wiederum anders geregelt als in nrw und nds.

  • Ja Katrin hat Recht, - ich wusste auch dass es hier nicht geht. Mir war nur nicht klar, inwieweit das mit den 6 Std / Wo. eine Garantie ist. Wir haben bei uns nämlich eine Kollegin, die direkt nach 1 Jahr wiederkam und vorher an einer anderen Schule war, an die sie auch eigentlich zurück wollte (und Pech hatte). Nun beim zweiten Kind ist sie auch nach dem Mutterscutz mit 6 Std / Wo. bei uns, und ist überzeugt, dass sie so auf der sicheren Seite ist.

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