Wer unterschreibt bei euch Verträge mit Reiseveranstaltern? Direktion oder Lehrer selbst?

  • Aufgrund einer aktuellen Diskussion an unserer Schule würde mich interessieren, wie bei euch mit der Unterschrift unter Verträge von Reiseveranstaltern im Rahmen von Klassen- und Studienfahrten umgegangen wird.
    Hintergrund ist die Frage der finanziellen Haftung, da es hier ja häufig um sehr hohe Beträge gehen kann.


    Unterschreibt ihr selbst diese Verträge oder die Direktion?

  • Wir selbst.
    In einer der letzten Konferenzen haben wir zudem beschlossen, dass wir für jede Klassenfahrt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen müssen.


    Edit: Fehlerteufel

    • Offizieller Beitrag

    Die Schulleitung ist als nach Außen berechtigter Vertreter der Schule die Instanz, die den Vertrag mit dem Veranstalter unterschreiben sollte.


    Alles andere ist unnötig unvorsichtig.


    Bei Beträgen von 4000,- aufwärts, die schnell mal zusammen kommen, würde ich mich weigern, den Vertrag selbst zu unterschreiben.


    Gruß
    Bolzbold

  • Und falls doch selbst:


    Immer mit dem Zusatz
    "i.A." (im Auftrag) und mit Angabe der Schulanschrift - nie der Privatadresse.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ohje, da bin ich ja froh, dass da bei mir bisher immer alles problemlos gelaufen ist.
    Wäre nie auf die Idee gekommen, dass man da die Schulleitung unterschreiben lässt... ?(
    Meine Rektorin wäre sicher erstaunt, wenn ich das vorschlagen würde.. 8o 8o

  • Bei uns unterschreibt der Schulleiter.
    Es kann eigentlich nicht sein, dass das überall unterschiedlich, je nach Laune der jeweils beteiligten, gehandhabt wird. Für so etwas müsste es einen eindeutigen, juristisch korrekten, Weg geben. Ich bezweifle, dass wir als einfache Lehrer überhaupt zeichnungsberechtigt im Namen der Schule sind, wenn es um solche Beträge geht.


    Grüße,
    Moebius

  • Hallo,


    also, bisher habe auch immer ich selbst unterschrieben. Bei meinem letzten Frankreichaustausch auch. Die Schüler wohnen da ja in Familien, aber der Bus, den wir hier gechartert hatten, hat über 6000€ gekostet. Ja, nicht wenig, aber wenn das eben so ist, dann unterschreibe ich das halt, dachte ich mir.


    Ich habe auch noch nicht so ganz verstanden, worin die Gefahr liegt. Wenn eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wird, und die Fahrt und die Kosten sorgfältig geplant sind, wo soll da das Problem liegen?


    Vielleicht kann Bolzbold dazu was Genaueres sagen, der scheint ja entschieden dafür zu sein, dass man das nicht selbst unterschreibt.


    Hamilkar

    • Offizieller Beitrag

    Hamilkar


    Ich sehe das ganz nüchtern:
    Unabhängig davon, ob ich selbst bei Problemen mit der Bezahlung einer Klassenfahrt durch den Veranstalter zur Kasse gebeten werden kann, schließe ich dieses Risiko dadurch aus, indem der Schulleiter unterschreibt.


    Ich organisiere die Fahrt, chartere Busse, treibe das Geld von den Schülern ein und überweise es an den Veranstalter.


    Nun stellen wir uns einmal vor, mehrere Schüler würden zur Deadline nicht bezahlen und man hätte statt 4000 Euro nur 2000 Euro in der Kasse, es wären aber bereits 3000 Euro zu bezahlen. Es steht für mich außer Frage, dass ich damit in Vorkasse trete. Und wenn ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, dann kann mir da keiner etwas.


    Man muss sich nicht unnötigen Unwägbarkeiten aussetzen, wenn die Schulleitung den Vertrag unterschreibt.


    Interessant ist aber, dass die meisten Unternehmen da nicht nachfragen sondern jede Unterschrift akzeptieren...


    Ich schau das beizeiten nochmal genauer im Schulrecht nach.


    Gruß
    Bolzbold

  • Nur der Schulleiter kann die Schule "nach außen" rechtskräftig vertreten. Eine Lehrkraft, die auf eigenen Namen eine Klassenreise bucht, macht dies damit auf eigene Rechnung.


    Interessant ist aber auch, dass eine Schule eine "nicht-rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts" ist. D.h. eigentlich müsste sogar der Schulträger zuständig sein. Inwieweit ein Schulleiter hier das Recht hat, den Schulträger zu vertreten, ist eine spannende Frage. Wenn, dann müsste es entweder eine Vollmacht seitens des Schulträgers geben oder ein Budget für genau solche Fälle (Schulfahrten), über das der Schulleiter verfügen kann...


    Was passiert im theoretischen Fall, dass der Schulleiter unterschreibt, aber kein Schüler/ Elternteil zahlt, und der Veranstalter sein Geld haben will? Woher nimmt der Schulleiter dann das Geld? Der Schulträger wird wohl sicherlich nicht zahlen...


    Wäre wirklich interessant zu erfahren, was die rechtlich saubere Lösung bei der Buchung einer Klassenfahrt ist. Vielleicht liest ja ein Schulleiter mit?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Hamilkar
    aber wenn das eben so ist, dann unterschreibe ich das halt, dachte ich mir.


    Du lebst sicherlich gerne wild und gefährlich! ;) "Wer schreibt, der bleibt" sagte schon Horaz und für jede privatrechtliche Auseinandersetzung ist es mir defininitiv lieber, wenn mein Name und meine Unterschrift NICHT unter einer Verpflichtungserklärung steht, die nicht meine Privatsache ist.


    Nele

  • Ich kenne einen Fall, bei dem ein Kollege die Fahrt für zwei Schüler am Ende aus eigener Tasche gezahlt hat, weil er sich erst hat hinhalten lassen ("Das Geld ist überwiesen.") und das Geld hinterher natürlich doch nicht gekommen ist. Wenn man selbst unterschrieben hat, sitzt man dann auf jeden Fall am kürzeren Hebel.

    • Offizieller Beitrag

    Für NRW kommt noch hinzu:
    Wenn ich die Klassenfahrt schon aus eigener Tasche bezahlen muss, weil das Land mich sonst meine freiwilligen unbezahlten Überstunden nicht machen lässt, dann muss man sich nicht auch noch durch so einen Sch*** wie nicht überwiesene Beiträge das Leben schwer machen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Ihr habt mir damit schon sehr viel weiter geholfen.


    Mir fällt aber auf, dass alle, an deren Schulen der Schulleiter unterschreibt, aus eher nördlichen Bundesländern kommen (von BW aus betrachtet).


    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass mein Schulleiter hier mit den föderalen Unterschieden argumentiert, wenn ich ihm Beispiele vorlege, die nicht aus BW kommen.


    Vor diesem Hintergrund wäre ich ergänzend sehr an entsprechenden Rückmeldungen von KollegInnen interessiert, die aus Baden-W. kommen.

  • Zitat

    Original von Schubbidu
    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass mein Schulleiter hier mit den föderalen Unterschieden argumentiert, wenn ich ihm Beispiele vorlege, die nicht aus BW kommen.


    Das Vertragsrecht und die daraus erwachsenden Pflichten gelten bundesweit - auch in BW.


    Nele

  • Danke für den Hinweis, das ist ein schlagkräftiges Argument. Trotzdem wäre es als Ergänzung für mich weiterhin hilfreich, wenn sich Kollegen aus BW finden würden, an deren Schule die Direktion unterschreibt.

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