huhu,
ich hab mal eine frage.
ich war angestellt und wurde nun verbeamtet.
ich habe nun die mindestprobezeit von einem jahr bekommen.
wie läuft das jetzt mit den revisionen? reicht eine, da ich ja nur 1 jahr probezeit habe oder müssen es zwingend 2 sein?
hab ja damals schon eine gemacht als angestellte.
gibt es zeitliche abstände?
wär super, wenn jemand wüsste wo dazu etwas in der dienstvorschrift steht.
lg