probezeit 1 jahr- verbeamtung auf lebenszeit- anzahl revisionen

  • huhu,


    ich hab mal eine frage.
    ich war angestellt und wurde nun verbeamtet.
    ich habe nun die mindestprobezeit von einem jahr bekommen.
    wie läuft das jetzt mit den revisionen? reicht eine, da ich ja nur 1 jahr probezeit habe oder müssen es zwingend 2 sein?
    hab ja damals schon eine gemacht als angestellte.
    gibt es zeitliche abstände?


    wär super, wenn jemand wüsste wo dazu etwas in der dienstvorschrift steht.


    lg

    2 Mal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Wie lange du noch Probezeit hast und wie und wann was gemacht werden muss legt deine Bezirksregierung fest. Deine SL müsste alle Daten und Termine per Post bekommen/bekommen haben.


    Also die Probezeit beträgt als Beamter auf Probe generell 3 Jahre. Zeiten im ÖD zB als Angestellte werden davon abgezogen. Und wenn es bei dir nur noch ein Jahr ist dann bleibt das auch so.


    Ich habe etwas weniger als 2 Jahre als Angestellte gearbeitet. Diese Zeit wurde mir von den 3 Jahren abgezogen. Eingestellt würde ich als Beamter am 14.08.2009 - meine Probezeit läuft bis 11.2010.


    Ich habe in den letzten 4 Wochen meine 2 UB´s ( mit Entwurf und Besprechung) und das Koll. gemacht und werde somit ab November Beamtin auf Lebenszeit.

  • Hallo!
    War neulich bei einer Fortbildung und da wurd zu dem Thema gesagt, dass jetzt zwei Gutachten, auch wenn es bei einem Jahr sehr knapp ist :), geschrieben werden müssen.


    vg

  • Hier gibts das Gesetz dazu:


    LVO NRW - Laufbahnverordnung für Beamtinnen und Beamte im Lande Nordrhein-Westfalen


    hier

  • Zitat

    Original von Dave
    Hallo!
    War neulich bei einer Fortbildung und da wurd zu dem Thema gesagt, dass jetzt zwei Gutachten, auch wenn es bei einem Jahr sehr knapp ist :), geschrieben werden müssen.


    vg


    Das kann ich bestätigen. Mein 1. Gutachten war vom 1.7.10, das 2. jetzt vom 28.09.10.


    Es soll nun aber auch so sein, dass die Gutachten weiter auseinander liegen sollen. Bei uns herrschte da noch Unwissen und genaue Regelungen gibt es dazu erst seit Ende Juni.

  • Zitat

    Original von flecki




    Es soll nun aber auch so sein, dass die Gutachten weiter auseinander liegen sollen. Bei uns herrschte da noch Unwissen und genaue Regelungen gibt es dazu erst seit Ende Juni.



    gibts dazu was aktuelles.?


    hab jetzt auch was gefunden vom 01.12.09..


    zitat:Die Beurteilung in der Probezeit wird in § 14 Abs. 1 Satz 2 LBG geregelt. Hiernach sind während der Probezeit zwei dienstliche Beurteilungen zu erstellen. Die erste – nach etwa 15 Monaten – soll noch keine Aussage zur Bewährung enthalten. Liegen jedoch Defizite vor. So sollen diese in geeigneter Form doku-mentiert werden. In der abschließenden Beurteilung – nach ca. 33 Monaten – ist dann eine konkrete Fest-stellung zur Bewährung zu treffen. Hat die Lehrkraft eine Mindestprobezeit von einem Jahr abzuleisten, soll die erste Beurteilung nach vier und die zweite Beurteilung nach zehn Monaten erstellt werden.



    da steht das1. nach 4 monaten das 2te nach 10 monaten.
    das heißt aber doch nicht, dass die revisonsstunden erst dann stattfinden müssen, oder?
    heißt doch nur, dass die gutachten in den abständen vorliegen müssen.
    bitte verbesser, wenn ich mich täuschen sollte.
    sieht nämlich so aus, dass ich schanger bin und ab ostern in mutterschutz wär.. und von daher wäre es gut, wenn ich die revisionsstunden noch vorher machen kann. er kann das gutachten dazu dann ja erst im juli schreiben.. oder ist das verboten?


    lg

  • @ entnervt: Ich weiß von einer Kollegin, dass sie ihre beiden letzten Unterrichtsbesuche spätestens bis zu einem bestimmten Monat xy abgelegt haben muss. Aus verschiedenen Gründen macht sie einen der beiden Besuche jedoch schon deutlich früher (also einige Monate früher). Das 2. Gutachten schreibt der Schulleiter jedoch eben erst zu dem Stichtag.



    Ich glaube in ihrem Gutachten (1. Gutachten) stand bereits, ob sie sich bewährt hat oder nicht.


    lg

  • ich hab ja eigentlich auch schon mal ne dienstliche beurteilung bekommen.. als angestellte.. auch mit "besonders bewährt".. nur muss halt jetzt alles wieder beu gemacht werden, da das erste gutachten ja nicht gemacht wurde, als ich verbeamtet war.


    möchte halt gerne in elternzeit und die beamtung auzf lebenszeit VORHER haben.
    mal sehen was der schulleiter sagt.. naja.. ist sowieso noch alles ziemlich früh mit der schwangerschaft, aber ich wollte schon mal hören.


    aber die frage ist nun müssen gutachten und revisionsstunden in einem monat liegen?
    ich meine es müsste doch auch gehen wenn ich 2 besuche im november/dezember mache und 2 im april... finde ich... mal sehen:-)
    das gutachten dauert eh immer ewig...
    so war es zumindestens bei meinem 1..
    da hab ich 1 jahr!! drauf gewartet..^^obwohl ich als angestellte nur ne probezeit von 6 monate hatte..


    lg

  • Sollte es so sein: Herzlichen Glückwunsch zur SS. Ich bin in der 26 SSW und es ging mit so wie dir: ich wollte die Lbenszeitverbeamtung noch vor meinem Mutterschutz (ab Dezember) ablegen.


    Besucht hat meine SL mich im Mai und im Juni . Diese Besuche und die geführten Gespräche flossen in die erste dienstl. Beurteilung ein (wird sich vor. im vollen Umfang bewähren).


    Jetzt hatte ich innerhalb von 2 Wochen die beiden UB´s für die 2. dienstliche Beurteilung. Dort wurde festgestellt, dass ich mich nach UB´s, Kolloqium und Beratungsgespräch voll bewährt habe. Das Ganze ging an die BezReg und ich warte jetzt auf weitere Infos.


    Wann läuft denn deine Probezeit ab?? Du musst ja etwas von deiner BezReg schriftlich bekommen haben.

  • huhu,


    bis jetzt habe ich noch nichts schriftlich bekommen, da das ganze noch ziemlich frisch ist (14.09.2011 läuft die probezeit aus).


    bin hier schon am rotieren wie was wann mutterschutz/elternzeit usw.
    mutterschutz müsste dann von den osterferien-sommerferien sein.
    käme dann quasi in den sommerferien aus dem mutterschutz zurück.
    dann wären es noch 8 tage (6 schultage) bis die probezeit ausläuft.
    6 tage kann man wohl organisieren, wenn man dafür die lebenszeitverbeamtung bekommt. :)



    lg

  • huhu,


    so nachdem ich doch noch mal in arnsberg angerufen habe um denen noch mal zu sagen, dass ich 2 dienstliche beurteilungen brauche und nicht bloß eine gabs jetzt endlich was eindeutiges für den schulleiter.



    1. dienstliche beurteilung am 01.02.2011
    2. dienstliche beurteilung am 15.04.2011 (vor beginn des mutterschutzes)


    ist zwar eigentlich lächerlich 2 dienstliche beurteilungen in nicht mal 3 monaten aber so sind die formalien alle erfüllt, dass 2 beurteilungen erstellt wurden.
    wichtig ist dies, da ich offiziell wohl zum 01.08.2011 versetzt werde und dann eine neue dienstbehörde habe die auf 2 beurteilungen besteht für die verbeamtung auf lebenszeit.ach ja ganz formal steht in meinem schreiben, dass die probezeit frühstens am 13.09.2011 endet. die verbeamtung auf lebenszeit bekäme ich dann von der neuen behörde.
    geh dann quasi nach der versetzung direkt in elternzeit. ist zwar für die neue schule auch blöd, aber nicht zu ändern.


    lg

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

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