Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Thema: "Schüler und Arztbesuche" Folgende Situation: Schüler XY kommt mit verbundener Hand in die Schule. Klagt nach einiger Zeit über Schmerzen, möchte zum nahegelegenen Arzt gehen. Da der Schüler noch minderjährig (12) ist, lasse ich ihn bei Eltern anrufen, damit sie ihn abholen und entscheiden, was sie tun möchten. Das bekommt die Schulleitung mit und sagt mir, die Eltern könnten nicht per Ferndiagnose entscheiden, ob das Kind zum Arzt müsse, sondern ich hätte das vor Ort zu entscheiden. HÄ? War kein Schulunfall und auch kein Notfall. Kind war soweit munter. Dann müsste ich ja bei jedem Kopf- oder Bauchschmerz vorher entscheiden, ob das Kind zum Arzt muss, könnte ja auch was Ernstes sein! Wie ist das bei euch geregelt? Ich kapier es echt nicht!
Viele Grüße