Muss ich als Lehrperson entscheiden, ob ein minderjähriger Schüler zum Arzt muss?

  • Guten Abend,
    ich habe eine Frage zum Thema: "Schüler und Arztbesuche" Folgende Situation: Schüler XY kommt mit verbundener Hand in die Schule. Klagt nach einiger Zeit über Schmerzen, möchte zum nahegelegenen Arzt gehen. Da der Schüler noch minderjährig (12) ist, lasse ich ihn bei Eltern anrufen, damit sie ihn abholen und entscheiden, was sie tun möchten. Das bekommt die Schulleitung mit und sagt mir, die Eltern könnten nicht per Ferndiagnose entscheiden, ob das Kind zum Arzt müsse, sondern ich hätte das vor Ort zu entscheiden. HÄ? War kein Schulunfall und auch kein Notfall. Kind war soweit munter. Dann müsste ich ja bei jedem Kopf- oder Bauchschmerz vorher entscheiden, ob das Kind zum Arzt muss, könnte ja auch was Ernstes sein! Wie ist das bei euch geregelt? Ich kapier es echt nicht!


    Viele Grüße

  • ich würde behaupten, dass du sehr richtig reagiert hast. Als Lehrer darfst du ohne Beteiligung der Eltern ein Kind nur zum Arzt schicken, wenn Gefahr im Verzug ist. Und selbst dann müssen die Eltern informiert werden - sonst verletzt du deine Aufsichtspflicht. Schließlich geben die Eltern das Kind - auch wenn es 12 ist - bei dir nur in Obhut.


    Ohne Einwilligung der Eltern darf zudem der Arzt ein Kind nicht behandeln - es sei denn es wäre Gefahr in Verzug. Es wäre somit gut denkbar, dass das Kind unbehandelt durch die Stadt lauft.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Den Kurs "Medizinische Diagnosen stellen" hab ich im Studium wohl verpasst, wieder ne Bildungslücke. Aber im Ernst: Du hast völlig richtig gehandelt. Das Kind ist minderjährig, es lag kein Notfall vor und du bist nicht erziehungsberechtigt.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Ich hab komme gerade etwas genervt vom Elternabend, deswegen vielleicht etwas OT, aber ich erlaube mir die Frage, was wir denn noch alles leisten sollen.. :rolleyes:


    Auch von meiner Seite kann ich Dir sagen, Du hast völlig richtig gehandelt.

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