Hey werte Leut'
Ich hätte 2 Fragen zur Dienstrechtsreform, wie sie in Hamburg und Thüringen schon umgesetzt wurde und für BW und Bayern im Kommen ist.
Ich beziehe mich in dem Post auf BW, da ich hier später arbeiten möchte.
Man wird nun ja nicht mehr nach dem tatsächlichen Alter eingestuft, sondern nach Erfahrungsstufen.
In meinem Fall heißt das also: mit 32 mit dem Ref fertig und ich werde dann mit Stufe 1 bzw. 3 anstatt Stufe 6 eingruppiert.
Rechne ich mir das mal so durch, anhand von Thüringen, dann müsste ich also 11 Jahre (Stufe 1-4, je 2 Jahre, Stufe 5 mit 3 Jahren) arbeiten nach dem Ref um das gleiche zu verdienen wie nach alter Regelung?
1. Ist das so richtig? Wenn nicht, bitte verbessern.
2. Inwiefern ist die neue Regelung in euren Augen 'tragbar'? Ich meine, ich habe nicht getrödelt im 'eigentlichen' Sinne (mit 19 Abi, Zivi, 2 Jahre Ausbildung + paar Monate arbeiten, dann Studium) und finde das schon einen Dämpfer, wenn ich mir überlege, dass bis vor der Reform nach dem Alter bezahlt wurde und um ein vergleichbares Gehalt zu haben nach alter Regelung muss ich nun erstmal ein Jahrzehnt arbeiten. Meine Freundin und ich wollen nach dem Ref heiraten + Kind, da ist jeder Cent von Vorteil (trotzdem verdient man als Lehrer wirklich gut, so ist es nicht, finde die Regelung trotzdem sonderbar)
Danke für euren Input.