Hallo,
aus gegebenen Anlass (wir sind in der zweiten Schulwoche!!) frage ich mal hier nach - über google finde ich irgendwie nichts.
Habe aber im Hinterkopf, dass es eine Regelung gibt, wie viel MauStunden Teilzeitkräften zuzumuten sind.
Mein Stundenplan ist klasse: einmal 3 Hohlstunden. Einmal 2 Hohlstunden, einmal 1 Hohlstunde. Kein freier Tag (okay, das finde ich nicht sooos chlim, da ich Klassenlehrerin bin und es da eh besser finde, wenn ich jeden Tag 'vor Ort' bin) - aber ich dachte, dass ich die Hohlstunden zum Vorbereiten nutzen kann.
Nun werde ich ständig - oftmals 5 Minuten vorher - für Vertretungen eingesetzt.
Ich dachte mir auch, die Hohlstunden mal für Arzttermine (oder auch einen KaffeePläuschen im nahe gelegenen Cafe *pssst*) zu nutzen. Ist ja schließlich meine 'freie' Zeit.
Versteht mich nicht falsch, natürlich mache ich Vertretungsstunden. Keine Frage.
Aber ich glaube mich zu erinnern, dass es bei TZ-Kräften (13 Stunden): eine 'Höchstzahl' gibt die man leisten MUSS - der Rest ist 'freiwillig' - stimmt das ohne täusche ich mich?
Dass ab der ersten Stunde bezahlt wird weiß ich - allerdings: WO BITTE GIBT ES DIE ANTRAGSFORMULARE??? ICH FIND NIX. Beim RP nicht. Und die SL hat auch nix da...
gespannt bin ich was ihr so wisst - es gibt ja schon auch einen kleinen Grund /bzw. in meinem Fall zwei / warum ich nur teilzeit arbeite... hätte auch gerne mehr auf dem Konto
cviele grüße,
carofil