NRW: A13, A14,... und bei Angestellten?

  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal eine Frage zum Angestelltenstatus: Können angestellte Lehrer Karriere machen? Müssen sie ja, aber wie? Wenn eine A14 Stelle ausgeschrieben ist, kann man sich als Angestellter darauf bewerben? Gibt es ein Äquivalent oder wie läuft das?


    Über jegliche Informationen wäre ich dankbar. :)

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo kiray,


    ja, bis auf die A16er Stellen kannst Du Dich auf alles bewerben.


    Bei den alten BAT-Verträgen war A13 ja BAT2a - entsprechend wäre man dann auch hochgestuft worden.


    Bei TV-L13 - wie die 13 schon sagt - gibt es dann ein entsprechendes Äquivalent.


    Angestellte werden nicht "befördert" sondern "höhergestuft".


    Gruß
    Bolzbold

  • Tach auch


    Zitat

    ja, bis auf die A16er Stellen kannst Du Dich auf alles bewerben.


    wieso sollte man sich nicht (als Angestellter) auch auf eine A16 Stelle bewerben können? Rein formal sollte das möglich sein.


    Gruss Pommes

    Kann ich jetzt nach Hause gehen und die Wand anstarren? - Bernd das Brot

    • Offizieller Beitrag


    Das müsste ich auch noch einmal nachsehen.


    Bei "Stella" werden die A16er Stellen jedenfalls nicht alternativ mit dem TV-L Tarif angegeben, die A15er hingegen schon.


    Ein Schulleiter, der nicht OSTD war, ist mir bislang auch noch nicht untergekommen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Das ist korrekt - als Angestellter kannst du dich maximal auf A 15 bewerben, wobei der Gehaltszuwachs dabei ja nicht so groß ist, dass es sich lohnen würde.
    An einer privaten Schule hatte ich allerdings schon mal einen Schulleiter, der nicht OStd war.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Bolzbold schreibt:

    Zitat

    Ja, bis auf die A16er Stellen kannst Du Dich auf alles bewerben.


    Nach meinem Kenntnisstand kann man sich als Angestellter in NRW auch auf A16-Stellen bewerben, dann wird man außertariflich bezahlt (das heißt in der Praxis: kleine Zulage zu TVL 15) Das heißt de facto, dann kriegt man als Gymnasialdirektor netto so viel raus wie ein verbeamteter (nicht allzu dienstalter) Studienrat.


    Der Unterschied zwischen Beamter und Angestellter ist in NRW wirklich nur noch ein rein monetärer.


    Ist im Schulbereich aber reine Theorie (und wird deshalb bei der Ausschreibung z.B. in Stella häufiger 'vergessen'): allein schon, weil es keinem Schulleiter zuzumuten ist, einen Lebensstandard zu haben, der weit unter dem seiner verbeamteten Untergebenen ist - in andereren Bereichen des öffentlichen Dienstes sind A16 (adäquate)-Beschäftigungsverhältnisse für Angestellte nicht außergewöhnlich.


    Ist natürlich klar, dass man als Angestellter finanziell selbstschädigend handelt, wenn man Funktionsstellen anstrebt. Einen 400€-Job zusätzlich machen (z.B. in ner Kneipe jobben oder so) bringt finanziell deutlich mehr als zeitaufwendig TVL 15 (oder gar was adäquates zu A 16) anzustreben.

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