Hallo zusammen,
haben gerade etwas zur aktuellen Seiteneinsteigersituation recherchiert und habe wohl noch ein paar Detailfragen.
Zunächst einmal berufe ich mich auf folgenden Erlass, in dem geschrieben steht, dass eine Anerkennung von Hochschulzeugnissen als erstes Staatsexamen noch bis zum 01.Oktober 2011 möglich ist (siehe 1.2):
http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf
Zu meiner Person:
Ich selber studiere Wirtschaftwissenschaften und werde im März 2011 mein Diplom erhalten. Als erstes Fach würde ich somit Wirtschaftslehre angerechnet bekommen, mein zweites Fach sollte eigentlich Informatik sein (welches eines meiner drei Schwerpunktfächer ist). Ziel ist es, SEKII an einem Berufskolleg oder Gymnasium zu unterrichten.
Frage:
1. Ist dieser Erlass noch gültig und würde ich mein Diplom als erstes Staatsexamen anerkannt bekommen?
2. Gibt es eine Mindestanzahl an SWS, welche man zur Anrechnung als zweites Fach vorweisen muss? Habe was von 22SWS gehört oder auch von der 1/3-Regelung. Bin mir jetzt aber nicht sicher ob dies auch für meinen Fall gilt oder aber auf diese neue OBAS anzuwenden ist.
3. Gibt es Ausnahmeregelungen für Mangelfächer, wie eben Informatik, bei denen die SWS Zahl nicht ausschlaggebend ist? Ein Freund von mir hatte sich sein Diplom nämlich vor einem Jahr anerkennen lassen und hatte den Schwerpunkt Personalwesen an meiner Uni und kam mit Sicherheit auch nicht auf 22SWS, konnte sich das Fach aber als Zweitfach anerkennen lassen.
Danke schon mal für Antworten.