Anerkennung Diplom als erste Staatsprüfung NRW

  • Hallo zusammen,


    haben gerade etwas zur aktuellen Seiteneinsteigersituation recherchiert und habe wohl noch ein paar Detailfragen.


    Zunächst einmal berufe ich mich auf folgenden Erlass, in dem geschrieben steht, dass eine Anerkennung von Hochschulzeugnissen als erstes Staatsexamen noch bis zum 01.Oktober 2011 möglich ist (siehe 1.2):


    http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf

    Zu meiner Person:


    Ich selber studiere Wirtschaftwissenschaften und werde im März 2011 mein Diplom erhalten. Als erstes Fach würde ich somit Wirtschaftslehre angerechnet bekommen, mein zweites Fach sollte eigentlich Informatik sein (welches eines meiner drei Schwerpunktfächer ist). Ziel ist es, SEKII an einem Berufskolleg oder Gymnasium zu unterrichten.


    Frage:


    1. Ist dieser Erlass noch gültig und würde ich mein Diplom als erstes Staatsexamen anerkannt bekommen?


    2. Gibt es eine Mindestanzahl an SWS, welche man zur Anrechnung als zweites Fach vorweisen muss? Habe was von 22SWS gehört oder auch von der 1/3-Regelung. Bin mir jetzt aber nicht sicher ob dies auch für meinen Fall gilt oder aber auf diese neue OBAS anzuwenden ist.


    3. Gibt es Ausnahmeregelungen für Mangelfächer, wie eben Informatik, bei denen die SWS Zahl nicht ausschlaggebend ist? Ein Freund von mir hatte sich sein Diplom nämlich vor einem Jahr anerkennen lassen und hatte den Schwerpunkt Personalwesen an meiner Uni und kam mit Sicherheit auch nicht auf 22SWS, konnte sich das Fach aber als Zweitfach anerkennen lassen.


    Danke schon mal für Antworten.

  • Hallo StephanNRW,


    1.) Ja, gilt noch ... aber du bekommst nur eine Teilanerkennung, die der einfacheren Aufnahme eines Lehramtsstudiums gilt ... siehe nachfolgende Punkte im angegebenen Erlaß, da steht das genau drin. Du brauchst heute zur Anerkennung ALLES ... sprich auch Fachdidaktik etc., was ja eigentlich zum Lehramtsstudium gehört. Vollanerkennungen ... ohne "Nachstudieren" ... gab es nur bis Anfang 2009 ... heute nicht mehr, da für den Seiteneinstieg nach OBAS nicht mehr notwendig. Wenn du also nach deinem Studium ein Lehramtsstudium dranhängen willst ... und dir doppelte Dinge ersparen willst, ist das der richtige Weg. Du kannst allerdings auch nur noch bis zum WS 2011 anfangen, weil die Studiengänge umgestellt werden ... deshalb läuft der Erlaß ja auch genau dann aus.


    2.) Was heißt dein Fall ODER OBAS? Seiteneinstieg geht nur noch über OBAS (bzw. pädagogische Einführung, wenn du die Bedingungen nicht erfüllst oder OBAS nicht willst). Unter 1.) machst du Lehramtsstudium und dann Referendariat ... da dir da nur jede wirklich absolvierte Studienleistung anerkannt wird, braucht es da auch keine Stundenanrechnungsregel ... alles, was zum Lehramtsstudium gehört und du nicht schon gemacht hast, mußt du noch machen. Oder du machst Seiteneinstieg über OBAS, was bedeutet, dass du auch die anderen Erfordernisse erfüllen musst ... wie 2 Jahre Berufserfahrung usw. - siehe OBAS ... findest du unter LOIS zum runterladen. Dazu gehören dann auch die besagten 22 Stunden ... das ist dann eine Erleichterung, weil du nicht 66 haben mußt, wie beim Lehramtsstudium.


    3.) Wenn dein Freund das vor Feb. 2009 beantragt hatte ... ja, da ging das. Danach wäre mir unbekannt, wonach das hätte gehen können ... da gibt es nur noch 1.) Teilanerkennung zwecks Studienaufnahme.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Danke schon mal für die erste Hilfe.


    Also eine Vollanerkennung hatte er definitiv bekommen (habe gerade noch mit ihm gesprochen) und das war im Oktober letzten Jahres (also weit nach Februar 2009), für das Fach Wirtschaftswissenschaften als erstes und in in der speziellen beruflichen Fachrichtung Personalwirtschaft als zweites Fach. Der muss jetzt lediglich bis zum Abschluss seines zweiten Staatsexamens den pädagogischen Anteil nachholen (glaube das waren vier Seminare).

  • Zitat

    Original von StephanNRW
    Also eine Vollanerkennung hatte er definitiv bekommen ...


    Der muss jetzt lediglich bis zum Abschluss seines zweiten Staatsexamens den pädagogischen Anteil nachholen (glaube das waren vier Seminare).


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    VOLLanerkennung (des 1. Staatsexamens) ... aber den pädagogischen Anteil nachholen müssen (fehlt also offensichtlich im abgelegten Studium) ... der definitiv Bestandteil (des 1. Staatsexamens) ist ... Sorry ... da erübrigt sich jeder weitere Kommentar.

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    Erasmus von Rotterdam



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  • Ich habe seine Bescheinigung zur Anerkennung eingescanned vor mir liegen! Der Mann ist mein Freund und seit Beginn dieses Schuljahres an einem Berufskolleg als Referendar tätig! Es steht hier schwarz auf gelb, also erübrigt sich wohl doch nicht jeder weitere Kommentar.


    Folgender Auszug der Urkunde:


    "Gemäß §20 Abs. 1 LABG vom 12.Mai 2009 (GV.NRW.S.308) in Verbindung mit §20 lABG a.F. vom 02.Juli 2002 (SGV.NRW.S.223) erkenne ich diese Prüfung als ERSTE STAATSPRÜFUNG FÜR DAS LEHRAMT AN BERUFSKOLLEGS in den Fächern... an .....


    Die Anerkennung ergeht unter der Aufklage, die Fachdidaktik einer beruflichen Fachrichtung/eines Faches nachzuweisen.


    In der vorgenannten Hochschulabschlussprüfung wurde kein erziehungswissenschaftliches Studium nachgewiesen, daher muss der Nachweis spätestens gemäß §50 Abs.4 Ordnung der ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (LPO) vom 27.März 2003 (SGV.NRW.S.182) im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung erbracht werden."


    Glaube kaum, dass mein Freund mir hier Scheiße erzählt, enwteder wir beide reden hier aneinander vorbei oder aber dir sind auch nicht alle Ausnahmeregeln bekannt.



  • Hier kommt doch gar keine Ausnahmeregelung zum Tragen!


    Es steht da doch eindeutig ... schwarz auf gelb ... "Die Anerkennung ergeht unter der Auflage ..." ... damit ist es KEINE VOLLANERKENNUNG! Steht da auch nicht ... da steht nur Anerkennung ... der Teufel steckt im Detail ...


    Er muss Fachdidaktik nachholen ... das findest du unter § 3.3 in der von dir zitierten Regelung ... und weiter oben, wo der Paragraph anfängt ... da steht: "§3 Teilanerkennung im Rahmen einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt" ... also TEILanerkennung.


    Unter "§4 Anerkennung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt "... gemeint ist VOLLanerkennung ... da wird dann in §4.2. aufgeführt, dass das erbrachte Studium auch die Fachdidaktik enthalten muss ...


    Da dein Freund die Fachdidaktik nachholen muss fällt er unter §3.3 und nicht unter §4.2 ... finde ich extrem eindeutig!



    Bis Februar 2009 gab es für die gleichen Zeugnisse, wenn anerkannt wurde, immer eine VOLLanerkennung ... es gab keine Unterscheidung, nur ja oder nein ... mit der konnte man dann ins Ref. gehen ... oder sich direkt auf OVP-B Stellen, also berufsbegleitende Ausbildung, bewerben ... man hatte die Auswahl.


    Das ist heute nicht mehr so!


    Mit der Anerkennung, wie sie dein Freund hat, kann man das Fehlende nachstudieren ... deshalb TEILanerkennung. Dabei ist es egal, ob fachliche Dinge fehlen oder eben "nur" Pädagogik ... nur die EW Sachen werden automatisch im Ref. gemacht (wie bei OBAS auch) ... und ins Ref. gehen. Ob man direkt ins Ref. gehen kann (und bis zum 2. Staatsexamen nachholen kann/muss) oder erst nach dem Nachstudieren hängt dann davon ab, was bzw. wieviel zur VOLLanerkennung fehlt.
    Man kann sich mit dieser Anerkennung aber nicht mehr direkt auf Stellen mit berufsbegleitender Ausbildung ... also OBAS (Nachfolger des OVP-B) ... bewerben wie früher ... weil es eben keine VOLLanerkennung mehr ist.


    Wenn es heute Stellenausschreibungen gibt, die für "VOLLanerkennung ..." geöffnet sind ... da kommt der Unterschied dann besonders zum Vorschein. Da kann sich - rechtlich - bewerben, wer noch eine alte (bis Feb. 09 beantragt) Anerkennung hat ... ohne Auflagen ... also VOLLanerkennung. Wer eine Anerkennung unter Auflagen hat ... der kann sich zwar bewerben, aber spätestens die BR haut das dann alles wieder in die Tonne ... weil eben nur eine TEILanerkennung vorliegt. Deshalb bewirbt man sich seit November 2009 für die berufsbegleitende Ausbildung OBAS ja auch ganz ohne Anerkennung direkt mit seinem Hochschulabschluss.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



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  • Hallo StephanNRW hallo step,


    als ehemaliger OVP-B ler möchte ich folgendes dazu sagen:


    die WENIGSTEN OVP-B`ler haben eine Vollanerkennung im obigen Sinne bekommen! Mir ist keiner persönlich bekannt! Der Begriff der Vollanerkennung wurde aber trotzdem - obwohl sachlich falsch - selbst von Mitarbeitern der BR benutzt.


    Die erwähnte Anerkennung mit der genannten Auflage war üblich. Je nach Lehramt mussten die fehlenden Scheine in Didaktik und / oder EW innerhalb des ersten Jahres nachgeholt werden. Die nötigen Veranstaltungen wurden vom Studienseminar angeboten. Das Seminar hat auch die Prüfungen abgenommen.


    Es wäre nett wen ihr euch nicht so schnell "auf den Schlips getreten" fühlen würdet und den Umgangston ändert.


    => "... Sorry ... da erübrigt sich jeder weitere Kommentar."
    => "... dass mein Freund mir hier Scheiße erzählt..."


    Schließlich wollen wir doch auch gute Vorbilder für unsere (zukünftigen) Schüler sein!


    Gruß Textmarker

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