Hallo,
LRS und Dyskalkulie gelten als Teilleistungsschwächen. Ist es möglich, dass ein Kind beides hat? Dann ist es doch keine Schwäche mehr in einem Teilbereich?
LG
Sina
Hallo,
LRS und Dyskalkulie gelten als Teilleistungsschwächen. Ist es möglich, dass ein Kind beides hat? Dann ist es doch keine Schwäche mehr in einem Teilbereich?
LG
Sina
Ja ist es. Man spricht dann von einer kombinierten LRS bzw. einer isolierten LRS.
UNd klar ist es dann nur ein Teil, denn es gibts ja noch mehr Bereiche wo das Kidn dann evtl. keine Schwäche bei hat!
Hallo sina,
eine LRS bedingt häufig auch Schwierigkeiten in anderen Fächer z.B. Mathe. Eine meiner Förderschülerinnen kann beispielsweise die korrekte Schreibweise der Zahlen nicht richtig wiedergeben / erkenne (17 statt 71). Auch stolpert sie häufig über die Rechenzeichen, verwechselt Plus mit Minus oder Mal mit Geteilt. Das führt natürlich zu Rechenfehlern, obwohl sie ein ausreichendes Verständnis des Zahlenraums hat und sicher z.B. im Zehner / Hunderterübergang ist. Ansonsten ist das ein sehr cleveres Mädel, ihr Problem ist eine Wahrnehmungschwäche.
LG simone
Wer oder wie kann man eigentlich Dyskalkulie feststellen?
Eine Schülerin von mir ist in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychatrie getestet worden. Aufgrund der Testung und diverser Gutachten (auch von Seiten der Schule) wurde eine Lerntherapie von der Stadt bezahlt.
Diese " für eine Finanzierung anerkannte" Testung kann auch ein Sozialpädiatrisches Zentrum (einigen Krankenhäusern angegliedert) und vermutlich auch der Schulpsychologische Dienst durchführen.
Ein Kind kann schon beides haben - nur sollte dann auch geschaut werden, ob es Teilleistungsschwächen sind UND wie man dann damit umgehen muss (im Sinne vom Nachteilsausgleich). Aber da weiß ich natürlich nicht, wie eure Erlasslage aussieht. Meines Wissens dürfte in hessen nicht in beiden Fächern der Nachteilsausgleich geltend gemacht werden.
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