• Hallo zusammen,
    weiß jemand von euch, wieviele Fluchtwege / Notausgänge eine Schule / ein Schultrakt haben muss?
    Ich unterrichte im Moment in einem ziemlich maroden Gebäude aus den 60 er Jahren, das irgendwann in näherer Zukunft abgerissen werden soll. Inkl. Kellerräumen (die auch benutzt werden) sind es 4 Stockwerke, in denen 18 Klassen untergebracht sind.
    Und: es gibt nur einen einzigen Ein- und Ausgang!
    Ein weiterer Notausgang ist mit einem Vorhängeschloss versehen, so dass dort im Notfall keiner raus kommt. (Wurde von den Schülern als zusätzlicher Ausgang missbraucht, um sich vom Schulgelände abzusetzen.)
    Ich mag gar nicht dran denken, was passiert, wenn im Ernstfall diese ca. 500 Kinder (und Kollegen) durch diesen einen Ein- und Ausgang das Schulgebäude verlassen müssen.
    Angeblich wären die Fenster ein weiterer Fluchtweg... Aber wenn 180 Kinder aus dem Haus allein aus dem 2. Stockwerk gerettet werden müssen, weil das Treppenhaus verqualmt und der einzige Fluchtweg unbrauchbar ist, ist doch eine Katastrophe vorprogrammiert.
    Meine eigene Klasse ist zum Glück im Erdgeschoss und am nächsten an Ein-und Ausgang dran. Und sie können notfalls auch noch aus dem Fenster springen, obwohl darunter eine steile Böschung ist.
    Es muss doch irgendwo eine Brandschutzverordnung geben, die die Anzahl der Fluchtwege regelt, oder?
    Gruß und Dank,
    Peselino

  • Hallo,


    es muss immer mindestens 2 Notausgänge geben. Da wir auf dem Dachboden (ehemaliger Kunstraum) nur einen haben und ein Ausstieg aus dem Fenster unmöglich ist, darf dort nicht mehr unterrichtet werden. Ich denke aber, dass ein 2. Notausgang normalerweise durch ein vollständig zu öffnendes Fenster mit der Kennzeichnung als Notausgang (und entsprechenden Ausstiegshilfen) gewährleistet ist.
    An jeder Schule muss es aber auch einen Sicherheitsbeauftragten geben, den du fragen könntest.


    Viele Grüße, jinny44

    • Offizieller Beitrag

    Wenn mich nicht alles täuscht (habe das mal bei einer Dorfversammlung am Schulort gehört), kann es für alte, denkmalgeschützte gebäude "Bestandsschutz" geben.
    Wobei ich das nicht verifizieren kann und es schon komisch finde, dass der Denkmalschutz vor dem Personenschutz stehen soll.


    Ein Fenster als Notausgang würde übrigens nur dann reichen, wenn man auch dadurch zu Boden gelangen könnte.
    Bei uns an der Schule haben sie im Sommer (trotz klammer Kassen) die OGS-Räume und einen Schultrakt mit Außentreppen ausgestattet. Hatte aus feuerpolizeilichen Gründen absolute Priorität bei der Stadt.


    kl. gr. Frosch

  • Zwei Rettungswege sind mind. nötig. Habt Ihr ja auch. Wenn halt ein Vorhängeschloss davor ist, und es niemanden interessiert, ist das eben Pech. Ist im Übrigen nicht ungewöhnlich, sondern häufig so, dass man NACH einem Unfall bemerkt, dass Ausgang Nummer zwei versperrt war.


    Sag doch mal Eurem Sicherheitsbeauftragten, er soll das Schloss entfernen (lassen) ;).


    Zitat

    In Gebäude werden für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnung) zwei Rettungswege gefordert, wobei normalerweise die Rettungsgeräte der Feuerwehr (tragbare Leitern, Drehleiter) den zweiten Rettungsweg bilden. Da mit diesen Rettungsgeräten nur eine geringe Personenanzahl im Gefahrenfall gerettet werden kann, ist in Gebäuden, bei denen mit einer größeren Personenzahl zu rechnen ist (z. B. Versammlungsstätten) ein zweiter baulicher Rettungsweg notwendig.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Fluchtweg


    Beispiel (für Rheinland-Pfalz) auch:


    Zitat

    1 Rettungswege 1.1 Allgemeine Anforderungen Unterrichtsräume müssen mindestens zwei voneinander unabhängige, bauliche Rettungswege haben, die über notwendige Flure und notwendige Treppenräume ins Freie führen, soweit sie nicht in den Erdgeschossen direkte Ausgänge auf das Grundstück haben. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen,. wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist. Unterrichtsräume mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Werkräume oder Schüler-Übungsräume für Chemie) müssen mindestens zwei Ausgänge haben, die möglichst weit auseinander liegen.


    http://schulbau.bildung-rp.de/…Anforderungen_Schulen.pdf

  • Hallo,


    muss es wirklich Treppen o.ä. vor den Fenstern als 2. Notausgang geben? Bei uns und vielen anderen Schulen in NRW gibt es solche Treppen nicht. Wir haben auch keine Rettungsbalkone oder begehbaren Dächer vor dem Fenster. Dann scheinen die Vorschriften bei uns anders zu lauten, da ich mitr nicht vorstellen kann, dass so viele Schulen gegen so wichtige Vorschriften verstoßen. Die Fenster müssen nur vollständig zu öffnen und vom Zimmer aus als Ausgang erreichbar sein. Da heißt es dann wohl aus dem 3. Stock ins (hoffentlich vorhandene) Rettungstuch der Feuerwehr zu springen.


    Viele Grüße, jinny

  • Ob nachgerüstet werden muss, ist in NW wohl immer eine offene Frage - im Zweifelsfall nein.


    Wohl heute noch dürfte nämlich gelten:


    http://www.mbv.nrw.de/Service/…en/Schulbaurichtlinie.pdf


    Zitat

    Schulen sind von den unteren Bauaufsichtsbehörden alle fünf Jahre wiederkehrend zu prüfen. Dabei ist auch festzustellen, ob die Prüfungen der technischen Anlagen und Einrichtungen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. Der für die Brandschau zuständigen Behörde ist Gelegenheit zu geben, an den Prüfungen teilzunehmen. Die Anforderungen der Richtlinie gelten vorrangig für Schulneubauten. Wird bei wiederkehrenden Prüfungen und Brandschauen festgestellt, dass rechtmäßig bestehende Gebäude nicht den Anforderungen dieser Schulbaurichtlinie entsprechen, kann ein Anpassungsverlangen nur auf der Grundlage des § 87 Abs. 1 BauO NRW (Vorliegen einer konkreten Gefahr) gefordert werden.


    Für Neubauten (!) gilt aber:


    Zitat

    3 Rettungswege 3.1 Allgemeine Anforderungen Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein, die Rettungswege dürfen innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen Flur führen. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenraum, über Rettungsbalkone, *) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG- Nr. L 204 S 37) sind beachtet worden. Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie.

  • Zitat

    Original von Jinny44
    Hallo,


    muss es wirklich Treppen o.ä. vor den Fenstern als 2. Notausgang geben? Bei uns und vielen anderen Schulen in NRW gibt es solche Treppen nicht. Wir haben auch keine Rettungsbalkone oder begehbaren Dächer vor dem Fenster.


    Wir haben an unserer Schule eine nachgerüstete, aus Fassadengerüstelementen gefertigte Nottreppe als zusätzliche Fluchtmöglichkeit.


    Zitat

    ann scheinen die Vorschriften bei uns anders zu lauten, da ich mitr nicht vorstellen kann, dass so viele Schulen gegen so wichtige Vorschriften verstoßen.


    Also, wenn ich eins in achteinhalb Jahren Schuldienst gelernt habe, dann, dass ich mir JEDEN Vorschriftenverstoß an NRW-Schulen mit Leichtigkeit vorstellen kann. :D


    Nele

  • Vielen Dank für die vielen Hinweise!
    Ich habe gestern auf der Klassenpflegschaftssitzung dieses Problem angesprochen und hoffe, dass die Eltern (wenigstens diesmal) ein bisschen aktiv werden. Auf uns gemeine Lehrer hört die Schulleitung eh nicht ...
    Der Sicherheitsbeauftragte kann viel zu gut mit der Schulleitung, den brauche ich da nicht zu fragen. Unsere Schulleitung wird erst dann aktiv, wenn die Eltern aufmucken oder die Presse anrückt. Die Befindlichkeit der Lehrer stört die äußerst wenig. (Schlimm, ist aber so!)
    Die Argument der Fluchtwege durch das Fenster und den Sprung ins Sprungtuch ... ääääh, wir reden hier von ca. 250 Kindern, die in das Sprungtuch hüpfen müssten. Das kann dauern, selbst wenn sich alle superdiszipliniert verhalten würden.
    Mal schauen, wie's weiter geht. Aber ich betrete dieses abbruchreife Gebäude mit einem verd... schlechten Gefühl.
    Und, Nele, mit dieser Bemerkung hast du sowas von Recht!!!
    "Also, wenn ich eins in achteinhalb Jahren Schuldienst gelernt habe, dann, dass ich mir JEDEN Vorschriftenverstoß an NRW-Schulen mit Leichtigkeit vorstellen kann."
    Schönen Abend an alle,
    Peselino

  • Kannst Du nicht Elternteile für das Thema sensibilsieren? Vll. werden die Eltern ja aktiv!
    Kannst ja auch auf die LP-Katatrophe von Duisburg verweisen was passieren kann, wenn zu wenige Fluchtwege vorhanden sind. Die Eltern haben ja viel mehr Möglichkeiten als Du.


    Lg

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