Nachprüfungen sind ungerecht ...

  • Zitat

    Original von Micky
    Hm... Also, Tatsache war, dass an der 3 nichts zu rütteln war - der Vorsitzende hat gesagt, dass die Leistung definitiv befriedigend war.


    Laut den Prüfungsordnungen in NRW mag der Vorsitzende sowas ja gerne sagen, die Endbewertung entscheidet sich allerdings nach dem Stimmverhältnis zwischen den drei Prüfern der Kommission, auch, wenn dem Vorsitzenden das Ergebnis nicht passt. :)


    Nele

  • Eine Nachprüfung ist in NRW möglich, wenn ein Schüler nicht versetzt wird, weil eine "fünf" zu viel auf dem Zeugnis steht. Dann kann der Schüler sich freiwillig zu einer Nachprüfung in diesem Fach melden.


    Mag sein, dass dies der Wortlaut der Gesetze ist: Im Regierungsbezirk Köln hat sich jedoch die Mode breit gemacht, dass Eltern den verantwortlichen Damen und Herren von der Schulaufsicht auf die Pelle rücken, so dass diese selbst dann Nachprüfungen ansetzen, wenn sie nach den Regelungen der APO SI de facto ausgeschlossen sind. Dass das Kollegium, welches SuS bisweilen Jahre lang unterrichtet hat, dies als wenig hilfreich bei der pädagogischen Arbeit empfindet, interessierte nur am Rande. Wir hatten uns seinerzeit darauf verständigt, im Zweifel also jedem(r) SuS bereits im ersten Anlauf einen Abschluss zu "verpassen", um uns den letzten Akt dieses absurden Theaters zu ersparen.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von stranger
    Eine Nachprüfung ist in NRW möglich, wenn ein Schüler nicht versetzt wird, weil eine "fünf" zu viel auf dem Zeugnis steht. Dann kann der Schüler sich freiwillig zu einer Nachprüfung in diesem Fach melden.


    Mag sein, dass dies der Wortlaut der Gesetze ist: Im Regierungsbezirk Köln hat sich jedoch die Mode breit gemacht, dass Eltern den verantwortlichen Damen und Herren von der Schulaufsicht auf die Pelle rücken, so dass diese selbst dann Nachprüfungen ansetzen, wenn sie nach den Regelungen der APO SI de facto ausgeschlossen sind. Dass das Kollegium, welches SuS bisweilen Jahre lang unterrichtet hat, dies als wenig hilfreich bei der pädagogischen Arbeit empfindet, interessierte nur am Rande. Wir hatten uns seinerzeit darauf verständigt, im Zweifel also jedem(r) SuS bereits im ersten Anlauf einen Abschluss zu "verpassen", um uns den letzten Akt dieses absurden Theaters zu ersparen.


    Äh, und woher weißt du das, wenn du (laut Profil) in Bayern unterrichtest? ?(
    Ich habe in NRW in 2 verschiedenen Regierungsbezirken nie ähnliche Dinge erlebt.

  • Meiner Meinung nach sind Nachprüfungen nicht unbedingt ungerecht. Aber du hast schon Recht wenn du sagst, dass Nachprüfungen ungerecht seien können. Es kommt halt immer auch die spezielle Situation an. In manchen Fällen sind Nachprüfungen aber auch der einzige Ausweg.

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