"Nebenan" geht es grade um die Verpflichtung zur Teilnahme an Klassenfahrten. Da lese ich im zugehörigen Gesetz:
Zitat13.1 1Gemäß § 9 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) werden für Lehrkräfte bei Dienstreisen aus Anlass von Schulfahrten anstelle der Bestandteile der Reisekostenvergütung nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BRKG bzw. des Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeldes folgende Aufwandsvergütungen festgesetzt: a) für Schulfahrten im Inland und in die Niederlande fünf Zehntel b) für Schulfahrten in das Ausland acht Zehntel der Sätze des Tagegeldes nach § 6 BRKG und c) für Schulfahrten im Inland und in das Ausland – soweit Übernachtungen anfallen – zehn Zehntel des Übernachtungsgeldes nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BRKG. (...)
13.4 Nebenkosten sind bis zur Höhe von 5,00 Euro je Tag, höchstens jedoch bis 12,50 Euro je Schulfahrt erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen des genehmigten Programms tatsächlich notwendig sind und nachgewiesen werden.
Jetzt muss ich bei uns in der Schule immer unterschreiben, dass ich auf die Erstattung der entstandenen Kosten für die Klassenfahrt verzichte. Ist das überhaupt rechtsgültig?