Voraussetzungen für PEF-verzweifelt

  • Hi Sportys,


    danke für deinen Zuspruch - ich denke auch, dass ich in nem schlechten Film bin. :evil: Mal gucken, was der Typ vom Min. morgen sagt - vielleicht kann er denen ja doch noch mal auf die Füsse treten.
    Bin halt in der Gewerkschaft - bis die das was angeleiert haben, das dauert wieder endlos und ich will den Fall JETZT geklärt haben. Schriftlich lag von der BR nichts vor, die Zusagen waren immer nur mündlich.
    Der Vertretungsvertrag ist nur über 15 Stunden (bei PE wären ja noch 5 Std. dazu gekommen) und auch nur für ein halbes Jahr - das ist mir zu unsicher - ich könnte auch einen Vollzeit für ein ganzes Jahr haben.
    Ich weiß nicht mehr, was ich glauben soll - vielleicht ist die SL doch zu früh eingeknickt?
    LG
    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Hi Step,


    keine schlechte Idee - ich informiere schon mal Bild, Express und Kölner Stadtanzeiger, was in unserem tollen Bundesland so alles passiert! Überschrift: "Wie schreckt man Bewerber am besten ab?"


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    keine schlechte Idee - ich informiere schon mal Bild, Express und Kölner Stadtanzeiger, was in unserem tollen Bundesland so alles passiert! Überschrift: "Wie schreckt man Bewerber am besten ab?"


    ... oder einen Link zu diesem Forum an Frau Löhrmann ... kann sie mal ein wenig schmökern ... :D


    Wie will sie ihre 674 jetzt noch offenen Stellen ... plus die 1100 Zusätzlichen "noch in diesem Jahr" ... plus die Regulären im November (Februar plus "Frühbucher" für August) ... besetzen ... das geht nur mit einer gehörigen Anzahl von Seiteneinsteigern ... gerade in den Fächern, wo Lehrer knapp sind.


    ... und dann diese "Zustände"!!!


    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    2 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Mensch, sonnenkönigin!! Ich bin echt entsetzt, was die da mit Dir abziehen, das kanns ja wohl nicht sein!! Je mehr ich hier mitlese, desto mehr muss ich mit dem Kopf schütteln!!


    Ich hatte auch angeommen, dass das Min eine höhere "Instanz" als die BR ist, aber anscheinend arbeiten die autark, das Min macht nur die Gesetze, die Auslegung ist wohl BR-Sache. So erscheint es mir.


    OBAS mag ja relativ neu sein, aber ich muss sporty recht geben: Diese ganze Umstellung auf BA/Master wird ja nur gemacht, damit eine Vergelichbarkeit der Abschlüsse gegeben ist. Und nun geht das nicht? Ich verstehe es nicht!


    Was hast Du nun weiter vor? Ich drücke einfach mal weiter alle Daumen. Die Situation ist ja mehr als unbefriedigend!


    Mein Seminar ist unnütz, aber das liegt wohl an den Hauptseminarleitern. Deswegen hake ich das einfach als verschwendete Zeit ab. Da ich ja erst in 1,5 Jahren mit OBAS starte und in der Zeit 13 Std unterrichte, denke ich mir einfach, dass ich meinen eigenen Weg gehen muss. Mache ich auch. Meine heutigen 4 Stunden haben prima geklappt, meine erste Nervösität ist weg und ich kann beschwingt loslegen!!


    So, nu warte ich gespannt drauf, wie es bei Dir weitergeht!

  • Hi Sissymaus,


    ich verstehe das auch nicht! Ich fühle mich so erniedrigt, wenn dir immer wieder verklickert wird, das dein Bildungsabschluss nicht hoch genug ist ... Und es steht auf den Seiten des Mins dick und fett drin, dass ausländische Bewerber mit BA in der Sek II unterrichten dürfen - die Deutschen aber nicht - das kann doch nicht sein! Außerdem habe ich ZWEi komplette Studiengänge absolviert und ich wurde in England mit Muttersprachlern verglichen - was denn noch alles?! Die Scheiß-Bürokraten hier, das sind so Korinthenkacker, kein Wunder, dass hier mit der Bildung nix vorwärts geht ...


    Ich habe außerdem schon bewiesen, dass ich es kann, weil ich das ganze letzte Jahr in der Oberstufe gearbeitet habe.


    Als Alternative muss ich weiter als Vertretungslehrer arbeiten - was bleibt mir anderes übrig?


    Der Typ vom Min hat es gestern echt am Telefon so gut wie sicher hingestellt - dann wieder die kalte Dusche - er versucht es jetzt aber noch mal mit irgendwelchen Bildungsexperten aus dem Haus ...


    Ist ja super, wenn es mit dem Unterrichten gut bei dir klappt - kann mir vorstellen, dass das Sem Zeitverschwenung ist - immerhin kriegen wir es ja bezahlt!


    Ich finde es toll, dass du soviel Anteil nimmst!


    Schönen Abend dir noch


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Zitat

    Original von callum
    ABER BITTE BEACHTEN : obwohl du einen englischen Hochschulabschluß hast, kannst du dich nicht für TAP bewerben. (Weißte aber schon ;) )


    Hallo Callum,


    ja, dass weiß die Sonnenkönigin schon ... hat sie ja auch in einem (folgenden) Beitrag geschrieben ... bevor du deine alten Beiträge jetzt nachträglich geändert hast.


    Es geht hier ja um etwas ganz anderes ... was die TAP nur insofern berührt, als das es da zufällig für genau ihren Abschluss nochmal explizit formuliert ist.


    Die Bedingung für OBAS Sek II lautet Hochschulabschluss mit mind. 8 Semestern. Sie hat einen ... aus England ... also hat sie sich beworben. Jetzt sagt die BR ... geht nicht, weil Englischer Abschluss ... der ist nicht hochwertig genug, um damit bei OBAS bzw. PEF in die Sek II gehen zu können.
    In der TAP steht nun "zufällig" drin, was ausländische Lehrkräfte mit englischem Abschluss erfüllen müssen, um wo im Rahmen dieses Programmes arbeiten zu können.
    Und jetzt geht es nicht darum, dass sie in die TAP will ... scheidet doch ganz offensichtlich aus, da sie keine Ausländerin ist ... sondern da gibt es einen Abschnitt, welchen Abschluss ... also wie hochwertig ... muss die Ausbildung sein ... um in die Sek I bzw. Sek II gehen zu dürfen.
    Und da steht nun explizit drin, dass genau dieser Abschluss, den sie hat, benötigt wird ... als Voraussetzung, um in die Sek II gehen zu können.


    Fazit: Sagt man der Sonnenkönigin nun, du kannst nicht in die Sek II, weil dein Abschluss nicht hochwertig genug ist ... dann dürften auf der Grundlage des gleichen Abschlusses Ausländer in die Sek II ... Deutsche aber nicht ... weil der gleiche Abschluss einmal als ausreichend, einmal als zu geringwertig bewertet wird ... unabhängig davon, nach welchem Programm der Bewerber sich bewirbt - rein von der Bewertung des (gleichen) Abschlusses her. Deshalb ja auch die zusätzliche Bescheinigung, das der BA wirklich 8 Semester Regelstudienzeit hatte - exakt der Abschlussbewertungsfall aus der TAP-Broschüre.


    Und dann wären wir beim Thema "Diskriminierung von Inländern" bei Bewerbungen ... und da haben wir ja seit einiger Zeit so schöne neue Gesetze ... EU - weit ... musste ja so gemacht werden ... und die kann man dann ja mal nutzen ... und ggf. übernimmt das ja sogar die Gewerkschaft - weil von allg. Interesse für die gesamte Berufsgruppe ... sehr gerne ...


    Und ... ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich dafür nicht auch die Presse interessieren würde ... "NRW-Schulministerium diskriminiert deutsche Bewerber bei der Stellenvergabe" ... sehe schon die Schlagzeile ...


    Hoffe, das korrekt wiedergegeben zu haben ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    7 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Step, du hast wie immer alles bestens zusammengefaßt!! Wie sieht es eigentlich bei Dir mit der Stellensuche aus? Warst Du mittlerweile erfolgreich?


    Sonnenkönigin, wie siehts aus? Hat die BR endlich ein Einsehen?? Oder hast Du frustriert das Handtuch geschmissen? Ich hoffe nicht, ich drücke doch schon seit tagen alle Daumen!!

  • Danke step, aber das war mir alles schon klar. Ich habe es auch GANZ deutlich gemacht, daß meine Freundin aus England AUCH dasselbe verfahren hatte, bzw. sie mußte einen Brief von der Uni haben, der bestätigt, daß es bei ihr um 8 Semestern gehandelt hat.


    Deine Behauptung, daß inländische Bewerber benachteiligt werden, ist von daher absolut schwachsinn.

  • Zitat

    Original von callum
    Danke step, aber das war mir alles schon klar. Ich habe es auch GANZ deutlich gemacht, daß meine Freundin aus England AUCH dasselbe verfahren hatte, bzw. sie mußte einen Brief von der Uni haben, der bestätigt, daß es bei ihr um 8 Semestern gehandelt hat.


    Deine Behauptung, daß inländische Bewerber benachteiligt werden, ist von daher absolut schwachsinn.


    :gruebel: ??? :gruebel: ??? :gruebel: ??? :gruebel: ... breche ich das mal an dieser Stelle ab - bringt nichts!



    Sorry, Callum,


    ... wenn dir das alles schon klar war - dann weisst du ja, dass es nicht um dieses Verfahren geht, das du jetzt erwähnst, mit dem Brief von der Uni, sondern darum, was man mit dem Abschluss tun darf, sprich was die BR genehmigt.


    ... wenn dir das alles schon klar war - dann verstehe ich beim besten Willen deinen Vorwurf nicht, meine Behauptung sei - ich zitiere wörtlich - "absolut schwachsinn". Zumal das im Konjunktiv geschrieben ist ... die endgültige Entscheidung steht ja noch aus ... heißt es wäre so, wenn es beim nein bleibt.


    Ich schlage vor, du liest dir in meinem letzten Beitrag noch einmal den Abschnitt durch, der mit "Fazit" beginnt. Wie schon gesagt, die Bestätigung ist nicht der Punkt, dies zeigt nur, dass es um den gleichen Abschluss und das damit verbundene gleiche "Bestätigungsverfahren" geht. Es geht darum, was man mit diesem Abschluss tun darf ... ich glaube, das war deutlich genug formuliert.


    Solltest du dann immer noch der Meinung sein, man gestattet seitens der BR der Sonnenkönigin genau das, was man auch deiner Freundin gestattet ... ja, dann wäre meine Behauptung Schwachsinn. Da lebe ich aber dann gerne damit, weil dann kannst du ja für die Sonnenkönigin bei der BR anrufen und denen sagen, dass sie keine Ahnung haben und sie sollen für den Abschluss und die PEF endlich grünes Licht geben ... denn schließlich haben sie das bei deiner Freundin mit dem exakt gleichen Abschluss für die PEF ja auch getan.


    Solltest du dich aber fragen, warum denn bei deiner Freundin der Einstieg in die PEF mit dem Abschluss geklappt hat, bei der Sonnenkönigin mit dem gleichen Abschluss aber nicht ... die Beiträge der Sonnenkönigin zeigen dir, dass zurzeit die BR nein sagt, das Ministerium aber ja meint und sich die Sache - sprich Entscheidung - hinzieht ... und du dich dann fragen ... komisch, warum wird bei meiner Freundin - AUSLÄNDERIN - JA gesagt und bei der Sonnenkönigin - DEUTSCHE - NEIN ... bei der exakt gleichen Frage ... die sich ausschließlich auf den exakt gleichen Abschluss und den Einstieg in die gleiche PEF bezieht ... dann würde ich über die Frage, ob meine Behauptung Schwachsinn ist oder nicht vielleicht noch einmal nachdenken.



    Frage mich gerade ... step, wie würdest du das jetzt in der Schule bei deinen SuS machen ... vielleicht so:


    Ausländerin - Abschluss BA (8 Sem.) Eng. - PEF - BR sagt: JA
    Deutsche - Abschluss BA (8 Sem.) Eng. - PEF - BR sagt: NEIN


    Wer kann uns denn nun mal den Unterschied zwischen Zeile 1 und Zeile 2 erklären?


    Gruß,
    step.


    P.S.: Früher meinten immer alle, ich müsste Sonderschullehrer werden ...

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    9 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Zitat

    Original von Sissymaus
    Sonnenkönigin, wie siehts aus?


    Hi Sissymaus,


    eigentlich sollte es sich heute entscheiden, habe aber noch nichts gehört - nein, ich werfe nicht das Handtuch, ich bin ein Kämpfertyp! Danke auf jeden Fall für dein Daumendrücken - find ich supernett von dir! =)

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • "Ausländerin - Abschluss BA (8 Sem.) Eng. - PEF - BR sagt: JA
    Deutsche - Abschluss BA (8 Sem.) Eng. - PEF - BR sagt: NEIN"



    Ausländerin hatte bereits einen Brief und die Bez.-Reg. hatte mit der ZAB Stelle ihren Abschluß besprochen.


    Deutsche mußte noch den Brief anfordern.......



    B.A.s in England sind *i.d.R* 6 Semester.


    Deswegen muß die Bez.-Reg. diesen Brief haben, um zu überprüfen, ob es den Voraussetzungen entspricht.

  • Zitat

    Original von Sonnenkönigin


    Hi Sissymaus,


    eigentlich sollte es sich heute entscheiden, habe aber noch nichts gehört - nein, ich werfe nicht das Handtuch, ich bin ein Kämpfertyp! Danke auf jeden Fall für dein Daumendrücken - find ich supernett von dir! =)


    Kein Handtuch gemschmissen? Super :daumen: Würde ich auch nicht tun! Wer weiß, was es noch für Möglichkeiten gibt!


    Ich drücke aber mal vorsichtshalber weiter!! :D


    Insgesamt merke ich aber, wieviel Glück ich so insgesamt hatte, dass die verschiedenen Stellen (BR, SL, Uni) mir keine Steine in den Weg gelegt haben! :pfeif: Da hätte vieles schief gehen können....


    Naja, mein erstes Geld habe ich ja noch nicht, vielleicht sollte ich bis dahin warten!! :D :D

  • Zitat

    Original von callum
    Sorry, aber es ist so. Es ist nicht Diskriminierung, es ist einfach so, daß man Nachweise haben möchte.



    Deshalb habe ich ja auch nochmal betont, dass es NICHT UM DEN NACHWEIS GING ... insbesondere nicht, als ich von Diskriminierung gesprochen habe.


    Das versteht sich doch von selbst, dass man nachweisen muss usw. ... das ist so selbstverständlich, dass es überflüssig ist zu erwähnen.


    Der Nachweis war doch lange da, als die BR immer noch nein gesagt hat !!! ... und ja im Moment noch tut ... für dich, callum, also nochmal ganz genau:


    Ausländerin - Abschluss BA (8 Sem.) Eng. - Nachweis liegt vor - PEF - BR sagt: JA
    Deutsche - Abschluss BA (8 Sem.) Eng. - Nachweis liegt vor - PEF - BR sagt: NEIN



    Bleibt also die BR bei ihrer Entscheidung ... gleicher Abschluss, alle Nachweise liegen vor, gleiche Ausbildung ... ALLES GLEICH ... ist es Diskriminierung!


    Was soll es denn sonst sein?


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    Einmal editiert, zuletzt von step ()

  • Von LOIS:


    Sollte der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben worden sein, ist ein Nachweis beizufügen, dass der Abschluss nach seinem Niveau einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Universitätsabschluss entspricht.



    Liegt diese Bescheinigung da ? Ist dieser Brief von der Uni in England bereits bei der Bez.-Reg.in Düsseldorf ? Wenn ja, dann werde ich dann den Namen meiner Freundin erwähnen, so daß man Einspruch erheben kann.

  • Zitat

    Original von callum
    Im Übrigen, ich bin ja dafür das die Sonnenkönigen weiterkämpft und nachdem dieser Brief eingereicht worden ist, sollte es kein Problem sein. Davon bin ich fest überzeugt :D


    Hallo Callum,


    ich glaube, wir nähern uns ...


    GENAU SO ist es doch ... "sollte es kein Problem sein" ... IST ES ABER !!!!!


    DAS ist doch gerade der Hammer, von dem ich die ganze Zeit rede und die Sonnenkönigin geschrieben hat. Siehe oben, wo ich geschrieben habe ... mein "Fazit: Sagt man der Sonnenkönigin nun ... " genau das ist der Stand der Dinge. Alles gleich - Entscheidung unterschiedlich - wäre Diskriminierung, wenn es bei der Entscheidung bleibt.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Dann müssen wir andere Einstellungen haben - in England machen wir nicht so ein Drama aus etwas, bis es eigentlich Tatsache ist. Nur dann wird etwas dagegen getan.


    Daß man schon Dinge wie "diskriminierung" usw. sagt finde ich unnötig, bis die endgültige Entscheidung der Bez.-Reg. vorliegt.


    Allerdings, könnte es diese "stiff upper lip" Einstellung von mir sein ...



    Ich warte auf die Endgültige Entscheidung der Bez.-Reg. Ddorf, bevor ich dann dabei helfen, in dem ich Beispiele nenne. Bis dahin erst mal abwarten.

  • Zitat

    Original von callum


    Liegt diese Bescheinigung da ? Ist dieser Brief von der Uni in England bereits bei der Bez.-Reg.in Düsseldorf ? Wenn ja, dann werde ich dann den Namen meiner Freundin erwähnen, so daß man Einspruch erheben kann.


    Hallo Callum,


    ich glaube, hier ist viel einfach nur aneinander vorbei gelaufen in der Diskussion ...


    Da die Sonnenkönigin das hier auch schon erwähnt hat ... sie hat sich an das Ministerium gewandt, weil die Bez.-Reg. beim nein geblieben ist ... die Bescheinigung der Uni liegt also sogar beim Ministerium in Düsseldorf.


    Jetzt sagt die Bez.-Reg. zurzeit weiter nein ... das Ministerium sagt zurzeit ja ... und jetzt wartet alles auf eine Entscheidung ... laut Sonnenkönigin sollte diese heute fallen ... war aber bisher nichts.


    Und es ist nicht so, dass das Ministerium, weil es die höhere Behörde ist, so einfach zur Bez.-Reg. sagen kann: Du mußt das machen. Hätte ich gedacht, ist aber nicht so ...



    Am besten wendest du dich mal per PN an die Sonnenkönigin selbst ... und nicht hier im Forum ... sie sagt dir dann, was genau los ist ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    2 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Ich sah/sehe aber nichts hier, worauf es hingewiesen wird, daß dieser Brief schon beim Ministerium ist.


    Wenn es nicht klappt, dann würde ich zur ZAB gehen und da alles anerkennen lassen. Dann kann man diese Bescheinigung der Gleichwertigkeit beifügen.

  • Hi Callum,


    da muss ich mich wohl mal wieder einschalten - also aus meinem transcript ging bereits ausdrücklich hervor, dass es ein 4-year course - also 8 Sem. war. Die BR hat nie nach einer Bescheinigung verlangt, sondern schon vorher nein gesagt, dann habe ich das Min. eingeschaltet, die BR hat es wohl noch mal von irgendeiner Tante von der KMK prüfen lassen, die hat nein gesagt. Daraufhin erst hat das Min. gesagt, ich solle doch mal die Bescheinigung aus England schicken, was ich dann gemacht habe. Es stimmt übrigens nicht, dass die meisten BA-Studiengänge in UK 6 Sem sind, viele sind 8, in D ist der BA nur 6 Sem und nur eine Art Vordiplom, daher wohl die Verwirrung.


    Du hast vorher aber nie erwähnt, dass die ZAB da was geprüft hat oder dass deine Freundin den Brief beifügen musste - erst im Nachhinein - deinen ursprünglichen Beitrag hast du ja gelöscht, warum auch immer.


    Es wäre natürlich schon hilfreich, bereits im Vorfeld auf den Fall deiner Freundin verweisen zu können, wenn man im Nachhinein, nach einem möglichen Nein, noch mal den Fall aufrollen muss, dauert es doch noch viel länger. Find dein Verhalten schon komisch, aber gut, du hast bestimmt deine Gründe.


    Abgesehen davon möchte ich noch mal eine Grundsatzdiskussion anstoßen:
    - Ist nicht die Tatsache überhaupt, dass man im Land der Zielsprache ein Studium absolviert hat, etwas, was einen über den deutschen Durchschnitts-Fremdsprachenlehrer "erhebt" ( ohne arrogant klingen zu wollen?
    - Wozu ist die formale Gleichstellung der Abschlüsse nötig, wenn ich sowieso kein 2. Staatsexamen machen will?!
    - Warum stellt sich die BR so an, wenn die SL ihr OK gegeben hat, und man auch bewiesen hat, dass man den Job machen kann, weil man genau in dieser Stufe bereits Erfahrung hat?
    - Man wird doch bereits abgestraft, indem man weniger Geld für den gleichen Job und weniger Priviliegien (keine Verbeamtung, keine schönen Dienstgrade etc.) erhält. Wozu dann noch ganz den Zugang verwehren?


    Ich glaube nicht, dass das irgendeiner hier versteht.


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonnenkönigin ()

Werbung