Auslansdienst

  • Hallo!
    Ich habe eine konkrete Frage an diejenigen von euch, die (als Beamte) an einer Schule im Ausland unterrichten.
    Mir ist die finanzielle Regelung nicht klar, konkret: Wieviel gibts, welche Zulagen erhält man, was bleibt über.
    Mich reizt es, für einige Zeit ins Ausland zu gehen, ich habe hier aber gleichzeitig Verpflichtungen jenseits der damaligen Studentenbude und daher ist es für mich doch wichtig, zu wissen, wie andernorts die Bezahlung ist und welches Polster bleibt.
    Ich lese immer nur: Man kann vor Ort gut leben, es gibt gewisse Zulagen,...
    Aber ist es denn möglich, z.B. eine Immobilie in D zu halten und dennoch im neuen Land nicht nur in Baracken zu schlafen? Ich will mich auch nciht verschlechtern, brauche eine Privatschule für meine eigenen Kinder je nach Land, ...
    Ist ds überhaupt machbar?

  • Hallo Annie,


    wie viel Geld du als Lehrer im Ausland bekommst, hängt davon als was du an der Schule im Ausland arbeitest. Wenn du als ADLK (also Beamter, der von Deutschland als Beamter ins Ausland geschickt wird) gehst, ist das der beste Deal.


    Die Zuwendungen, die du als ADLK bekommst, kannst du auf der Seite http://www.auslandsschulwesen.de nachsehen. Es hängt beispielsweise vom Lehramt, den familiären Verhältnissen (Ehepartner, Kinder) und vom Einsatzland ab. Es ist wohl etwas höher als das deutsche Gehalt. Als ADLK bekommt man kein lokales Gehalt, kann also vorher gut abschätzen, wie viel Geld man bekommt. Nur ein ganz kleiner Teil, nämlich die Landeszulage wird jeden Monat von der Landeswährung in Euro umgerechnet und variiert daher. Der Rest ist ein fester Eurobetrag.


    Wer als ADLK ins Ausland geht bekommt weiter Beihilfe und das BVA zahlt das Schulgeld für Kinder. Außerdem gibt es finanzielle Unterstützung beim Hin- und Rückzug. Ich kann aber nicht genau sagen, wie das bei ADLKs ist. Bei BPLKs sind es Pauschalen (ca. 3000-4000 Euro + Flugticket; für Ehepartner und Kinder von BPLKs gibt es eigene kleinere Pauschalen). Ob es noch mehr Zuschüsse gibt, weiß ich nicht.


    Ein Kollege (mit Frau und zwei Kindern) hat sein Haus in Deutschland behalten (günstig an Freunde vermietet), ein tolles Haus in Mexiko gehabt, ist in Mexiko gereist und hat trotzdem jeden Monat erst einmal 1000 € von seinen Zuwendungen beiseite gelegt. Und zwar weil er meinte, er bekäme jetzt im Ausland mehr, würde aber weniger Geld (Strom, Wasser, Heizung, Nahrung,...) benötigen.


    Gerade als ADLK halte ich es auf jeden Fall machbar. Schau dir einfach mal auf der oben genannten Homepage die Merkblätter zu den Zuwendungen an.


    Viele Grüße
    DFU

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja alles richtig, aber für Grundschullehrer leider nicht relevant! Für das Auslandschulwesen gesucht werden ausschließlich Lehrer mit Lehrbefähigung für Sek I /II!


    Gundschullehrer können sich meist nur auf Stellen, die direkt von den ausländischen Schulen ausgeschrieben werden, bewerben. Leider fallen da die ganzen Vergünstigungen und Zuschläge weg, die ansonsten vom BVA gezahlt werden.


    Gruß
    Melo

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von lissi111
    Wenn man ein Bewerberformular ausfüllt, kann man durchaus angeben, dass man Grundschullehrer ist und kann sich so durchaus auch für ADLK und BPLK bewerben!


    Ja, kannst du natürlich machen. Wird aber sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Guck dir doch mal die Stellenangebote an: alles für Sek I / II.
    Komisch, dass sie nicht explezit angeben, dass Grundschullehrer keine Chance haben. Ist wahrscheinlich was rechtliches... :rolleyes:
    In der Praxis gibt es aber keine ADLK Stellen für Grundschulleute.


    Soweit ich weiß, kann man mit unserer Qualifikation nur als Ortslehrkraft arbeiten. Das lohnt sich eigentlich nur, wenn man hier noch keine feste Stelle oder man eh mit dem Partner ins Ausland geht und dort auch arbeiten möchte.


    Mein Mutter war 2 x länge rim Ausland - als Gymnasiallehrerin. Da gab es einige Kollegen, deren Frauen (so ist es leider meist verteilt), Grundschullehrerinnen waren. Sie haben manchmal als (schlecht bezahlte) Ortslehrkraft gearbeitet. Chancen auf einen eigene Auslandsstelle hatten sie nie.


    Aber Versuch macht kluch. Vielleicht gitb es ja noch ein Schlupfloch. Kannst uns ja mal hier berichten, was daraus geworden ist.

  • Hallo Annie,


    das du Grundschullehrerin bist, habe ich überlesen. Dann ist es tatsächlich sehr schwer. Aber meines Wissens zumindest für GD-Lehrer aus BW nicht unmöglich nicht unmöglich. Allerdings wird dürfen sie bis zu 9. Klasse unterrichten, da sie Grund- und Hauptschullehramt haben. Ich hoffe, du bist aus BW.


    Ansonsten wäre BPLK noch eine Möglichkeit. Da verdient man allerdings etwas weniger. (Die Zuwendungen kannst du wieder unter http://www.auslandsschulwesen.de nachschauen.) Es gibt keine Beihilfe sondern ca. 230 € Zuschuss zur Krankenversicherung, einen Zuschuss zu einer Rentenversicherung, weil du in der Zeit in D nicht gesetzlich versicherungspflichtig bist. Für Hin- und Rückreise gibt es Flug und Pauschale. Zusätzlich bekommst du noch ein lokales Gehalt, das aber sehr vom Land abhängt. Da kann man dir nur etwas zu sagen, wenn du das Land bereits weißt und man selbst dort war. Versteuern musst du dein Einkommen als BPLK in D.
    Ob das Gehalt dann reicht, wenn man in D noch ein Haus finanzieren muss und Alleinverdiener der Familie ist, weiß ich nicht. Hängt vom Haus ab, nehme ich an.


    Als Ortslehrkraft reicht das Geld meiner Meinung nach nicht dafür.


    Viele Grüße
    DFU

  • Bliebe also die Überlegnung einer Erweiterungsprüfung auf SEK 1 (in Hessen hat man in einem Fach die Befähigung 1-10, in 2 weiteren 1-4. Ich müsste also 5-10 in einem Fach nachholen.) Bleibt die Frage, ob es den Aufwand lohnt...

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