Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01. April 2010 habe ich als angestellter Lehrer meinen
Arbeitsvertrag im Einvernehmen mit der Schulbehörde gekündigt, um
vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in Vorruhestand zu gehen und
Altersrente zu beziehen.
In den letzten Schuljahren habe ich regelmäßig pro Woche Überstunden
geleistet, die dann irgendwann ausgeglichen werden sollten. Damals
konnte die Schulleitung natürlich immer noch davon ausgehen, dass ich
bis zum 65. Lebensjahr tätig sein würde.
Wie sieht nun die Rechtslage aus: Habe ich als Rentner noch Anspruch auf
Vergütung dieser Überstunden?
Für Ihr Bemühen bedanke ich mich!
Mit freundlichen Grüßen
micha