Elternzeit (BaWü, Beamtenstelle)

  • Hallo,


    ich bekomme Ende August mein Kind.
    Hier auch schon die erste Frage:
    Beginnt meine Elternzeit dann auch schon Ende August oder erst nach den acht Wochen Mutterschutz, also Ende Oktober?
    Wenn ich ein Jahr lang Elternzeit nehmen möchte, läuft dieses Jahr dann bis Ende August 2011 oder bis Ende Oktober 2011?
    Ich bin Beamtin auf Probe, kann ich auch während der Elternzeit auf Lebenszeit verbeamtet werden?
    Wie viele Wochenstunden kann ich während der Elternzeit minimal und maximal arbeiten?
    Wie viele Stunden muss ich mindestens nach Beendigung der Elternzeit arbeiten?
    Welche Vorteile hat es eine längere Elternzeit zu nehmen und nebenher in Teilzeit zu arbeiten im Vergleich zur Teilzeitarbeit nach der Elternzeit?


    Danke und Grüßle

  • angaben für nrw...


    du darfst in elternzeit unterhälftig arbeiten. sind es weniger als 8 stunden, muss die schulleitung das genehmigen.
    ich war bei kind 2 1 jahr zuhause und habe mich dann 2 jahre in elternzeit selber vertreten. angefangen mit 15, dann 18 stunden. ich hätte auch mehr machen können. der vorteil liegt darin, dass dir teilzeit in elternzeit für die pension so angerechnet wird, als würdest du vollzeit arbeiten. in nrw bekommt man zusätzlich in elternzeit noch einen zuschuss zur pkv von 31,-.


    die elternzeit läuft ab dem tag der geburt. so endete meine elternzeit nach 3 jahren mit dem 3. geburtstag meiner nun bald mittleren.
    das eine jahr elternzeit (du fragst wg elterngeld, oder?) liefe dann auch bei dir bis zum 1. geburtstag, aber natürlich kannst du auch länger zuhause bleiben. nur dann eben ohne elterngeld, sofern du es nicht auf zwei jahre verteilst.


    hoffe, das war alles so richtig. bin noch nicht wieder voll im thema und das letzte mal ist schon so lange her ;)


    alles gute!


  • genauso ist es auch bei uns in nds. sobald du wieder arbeitest (mit der hälfte der pflichtstundenzahl, egal ob normale teilzeit oder tz in ez) baust du deine probezeit ab.

  • Zitat

    Original von FrauBounty
    die elternzeit läuft ab dem tag der geburt. so endete meine elternzeit nach 3 jahren mit dem 3. geburtstag meiner nun bald mittleren.
    das eine jahr elternzeit (du fragst wg elterngeld, oder?) liefe dann auch bei dir bis zum 1. geburtstag, aber natürlich kannst du auch länger zuhause bleiben. nur dann eben ohne elterngeld, sofern du es nicht auf zwei jahre verteilst.


    DAs stimmt so nicht!


    Die Elternzeit beginnt immer erst nach dem Mutterschutz, aber die Zeit des Mutterschutzes wird auf die Länge angerechnet wenn man sie im Anschluss nimmt.


    Sprich, der erste Arbeitstag bei ganzen Jahren ist wirklcih immer der Geburtstag, aber Elternzeit begonnen hat erst nach dem Mutterschutz!

  • Was trage ich dann nun auf dem Elternzeit-Antrag ein?
    Mal angenommen mein Kind kommt am 24. August zur Welt.
    Geht dann mein Jahr Elternzeit von 24. August 2010 bis zum 23. August 2011 oder erst vom 19. Oktober 2010 (8 Wochen Mutterschutz) bis zum 23. August 2011?

  • ich muss da gar nichts eintragen. formloser antrag auf elternzeit. die personalstelle teil mir dann die zeiten der errechneten elternzeit ein.


    hast du dafür einen antrag?

  • Das heißt, Du schreibst denen einfach, wie viele Jahre Du in Elternzeit gehen möchtest und die teilen Dir dann die genauen Daten mit?
    Ich habe ein Formular bekommen, auf dem ich den Beginn und das Ende meiner Elternzeit eintragen muss...

  • Die Anmeldung ist ja erst nach der Geburt abzugeben. Das Ende des Mutterschutzes kann sich ja noch verschieben.


    Wann ist der VET? Denn damit kann man den frühest möglichen Beginn berechnen.


    Und ansonsten trägst du einfach das Ende nur ein, sollen sie selebr ergänzen ;)

  • Nochmal die Frage (Ich hab es nämlich immer noch nicht verstanden...):
    Ist der Start der Elternzeit am Geburtstag des Kindes?
    Oder am ersten Tag nach dem Mutterschutz?

  • Zitat

    Original von krümel2010
    Ist der Start der Elternzeit am Geburtstag des Kindes?
    Oder am ersten Tag nach dem Mutterschutz?


    Am ersten Tag nach dem Mutterschutz.


    Welches Datum du also als Startdatum eintragen musst kann man erst nach der Geburt sagen.


    Das Enddatum ist aber bei ganzen Jahren immer der Tag vor dem entsorechenden Geburtstag!

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