Keine Verbeamtung wegen schlechter Abschlussnote?

  • Ich habe gerade in einem Bericht gelesen, dass jemand nicht verbeamtet wurde weil die Note nicht ausgereicht hat. Ist das wirklich und immer so? Und ab wann ist eine Note zu schlecht wenn es so ist. Ich habe im ersten Staatsexamen eine 3,0 (bin total unzufrieden damit) und muss mich ja dann im Ref total ranhalten, wenn ich irgendwann eine Beamtenstelle will. Ich dachte es gibt so einen großen Lehrermangel.
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Beli,


    ruhig Blut. Das wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.


    Also zum einen hast Du mit dem 2. StEx. ja noch die Möglichkeit, einiges rauszureißen, zum anderen müsste eine solche Regelung wie ein "NC" auf die Verbeamtung ja auch auf den Seiten des KuMis von MV zu finden sein.


    Ansonsten gibt es genug Bundesländer, die unabhängig von den Noten bei entsprechender Eignung (Alter, Gesundheit, Führungszeugnis) problemlos verbeamten.


    Und was Berichte und anderes "Hörensagen" angeht, so würde ich darauf erst dann etwas geben, wenn es tatsächlich eine entsprechende Verordnung oder ein entsprechendes Gesetz gibt, welches in der Regel auch problemlos zu finden und einzusehen wäre.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Ruhig Blut. Mein Erstes Staatsexamen war auch nur befriedigend im Endeffekt. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde ich dennoch direkt verbeamtet. Das Einzige, wo es, wenn Du denn eine Planstelle bekommt, Auswirkungen hat, ist der Zeitpunkt der Verbeamtung auf Lebenszeit. Zumindest bei uns.

    • Offizieller Beitrag

    Angaben für BY: Meine Abschlussnote (aus beiden StEx) war auch nur befriedigend. Mit ein paar Jahresverträgen konnte ich die Zeit überbrücken und letzten Endes bin ich dann doch auch auf Lebenszeit verbeamtet worden, obwohl es hier wirklich strikt nach Note geht.

  • Hallo,
    also du hast schon Recht. Also in Bayern ist es so, dass du, wenn das zweite Examen schlechter als 3,5 ist, nicht eingestellt wirst ... Aber kannst ja in dein anderes Bundesland gehen :)

  • Michi4:
    Man wird erst gar nicht eingestellt mit schlechter als 3,5 (also überhaupt keine Stelle in Bayern antreten darf)? Oder meinst Du, dass man dann in Bayern "nur" nicht verbeamtet wird?

    • Offizieller Beitrag

    Man wird "nur" nicht verbeamtet bzw. kommt nicht auf die Warteliste des Kumi. Je nach Fächerkombi bekommt man aber durchaus Zeitverträge oder kann mit ein bisschen Glück auch unbefristet angestellt werden. Oder man geht zu Städten oder arbeitet bei privaten oder kirchlichen Schulen. Mit 3,0 im ersten Staatsexamen ist es aber unwahrscheinlich, dass du im zweiten Staatsexamen dann nur ein "ausreichend" (das ist schlechter als 3,5) bekommst, wenn du dich nur ein bisschen anstrengst.
    Liebe Grüße
    Hermine

Werbung