ich hab gelesen, dass man nur mit einer mindestnote von befriedigend also 3,0 verbeamtet wird.
nun meine frage: wie wird diese note gebildet? aus dem ersten und 2. staatsexamen? nur aus dem 2. staatsexamen, aus allen sachen zusammen ???
danke
ich hab gelesen, dass man nur mit einer mindestnote von befriedigend also 3,0 verbeamtet wird.
nun meine frage: wie wird diese note gebildet? aus dem ersten und 2. staatsexamen? nur aus dem 2. staatsexamen, aus allen sachen zusammen ???
danke
Es geht um die Gesamtnote aus erstem und zweitem Staatsexamen, sowie um die Note des zweiten Staatsexamens allein.
Aber Sie müssen das anderes herum formulieren: Wenn eine der beiden Noten unter 3,5 ist, wird man keinesfalls verbeamtet.
Ob man darüber verbeamtet wird, hängt davon ab, ob man eine Stelle bekommt.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Also wenn ich im 1. staatsexamen 3,6 hätte und im 2. 1,5 wäre es eh gegessen?
Rein interesseshalber, demit ich schauen kann wie ich mich reinhängen muss.
Wie setzt sich die Note des Ersten Staatsexamen zusammen? Ich glaube das war so ganz schwierig mit der Gewichtung irgendwie oder?
Danke nochmal
ZitatOriginal von Priemelchen
Vielen Dank für Ihre Antwort. Also wenn ich im 1. staatsexamen 3,6 hätte und im 2. 1,5 wäre es eh gegessen?
Rein interesseshalber, demit ich schauen kann wie ich mich reinhängen muss.
wie geht denn das ? Du sagst dir z.B. : "Mir reicht ne 2,8, also lerne ich entsprechend weniger als wenn ich ne 2,6 bräuchte" ?????
ZitatOriginal von Priemelchen
Vielen Dank für Ihre Antwort. Also wenn ich im 1. staatsexamen 3,6 hätte und im 2. 1,5 wäre es eh gegessen?
Was heißt "gegessen"? Dann wäre alles offen.
ZitatWie setzt sich die Note des Ersten Staatsexamen zusammen? Ich glaube das war so ganz schwierig mit der Gewichtung irgendwie oder?
Weiß ich leider nicht (damit habe ich nichts zu tun). Müssen Sie in die LPO I schauen.
nein man könnte z.b. auf lücke lernen...mach ich immer so und bin damit gut gefahren...
mit gegessen meinte ich, dass es sich erledigt hat und ich dann nicht mehr genommen werde, weil sie schrieben wenn eins schlechter als 3,5 ist wird man nicht verbeamtet..oder hab ichs falsch verstanden
ZitatOriginal von -SL-
Es geht um die Gesamtnote aus erstem und zweitem Staatsexamen, sowie um die Note des zweiten Staatsexamens allein.
Aber Sie müssen das anderes herum formulieren: Wenn eine dieser beiden Noten unter 3,5 ist, wird man keinesfalls verbeamtet.
Ob man darüber verbeamtet wird, hängt davon ab, ob man eine Stelle bekommt.
Jetzt verstanden?
Auf Lücke lernen? Du vergisst eine wesentliche Komponente. Die Beurteilung zählt 5/13 der Gesamtnote im 2. Staatsexamen.
Damit hat rittersport recht. Und ehrlich gesagt, sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen kommt soviel auf dich zu, dass du ganz von selbst auf Lücken lernen wirst. Das absichtliche auf Lücke lernen kannst du bei den Staatsexamina total vergessen!
LG
Hermine
Das ständige Konsultieren und evtl. sogar die Anschaffung der LPO I ist ein unerlässlicher Tipp vor den Prüfungen.
Zumal es die LPO vollständig und gratis im Netz gibt. Problem: Man muss sie lesen und verstehen.
ich hab sie dastehen, im moment nur das gelesen was ich eben alles brauche bis zum Staatsexamen- sprich: zum scheinesammeln.
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