Hallo,
es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin (Bayern, nicht verheiratet!). Sie ist bis zum 13.09.2010 Studienreferendarin, bedeutet Beamtin auf Widerruf und daher privat versichert mit einer Beihilfe von 50%. Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby. Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht, für eine Verbeamtung hat die Note leider nicht ausgereicht. Sprich, sie wird jetzt zum 13.09.2010 arbeitslos, wobei ihr Mutterschutz schon am 20.08.2010 beginnt. Jetzt stellt sich natürlich die Frage - was ist mit der Krankenversicherung? Ihre private Krankenversicherung kann so nicht weiter bestehen, da es sich um einen Anwärtertarif handelt, der ab 13.09. nicht mehr greift. Auch die Beihilfe von 50% fällt dann weg. 100% selbst versichern ist nicht möglich, da sie sich das einfach nicht leisten kann. Sie wird jetzt in jedem Fall aufs Arbeitsamt dackeln und sich dort informieren, wie es weitergeht. Aber angeblich ist ein Wechsel in die gesetzliche Pflichtversicherung aufgrund einer bestehenden Behandlung (Schwangerschaft) auch nicht so einfach möglich. Zudem wird sie auch keinen Anspruch auf ALGII haben, da ich mit ihr zusammen wohne und zu viel verdiene.
Es kann doch nicht sein, dass ihr nichts anderes übrig bleibt, als sich privat voll versichern zu müssen - da frisst ja dann die Krankenversicherung beinahe das komplette Elterngeld auf...???
Vielen Dank schon mal für Eure Mühe...Ach ja, und deswegen heiraten möchten wir auf die Schnelle eigentlich auch nicht...
LG
Olfri