Schwanger im Ref - kein Angebot - arbeitslos...!

  • Hallo,


    es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin (Bayern, nicht verheiratet!). Sie ist bis zum 13.09.2010 Studienreferendarin, bedeutet Beamtin auf Widerruf und daher privat versichert mit einer Beihilfe von 50%. Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby. Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht, für eine Verbeamtung hat die Note leider nicht ausgereicht. Sprich, sie wird jetzt zum 13.09.2010 arbeitslos, wobei ihr Mutterschutz schon am 20.08.2010 beginnt. Jetzt stellt sich natürlich die Frage - was ist mit der Krankenversicherung? Ihre private Krankenversicherung kann so nicht weiter bestehen, da es sich um einen Anwärtertarif handelt, der ab 13.09. nicht mehr greift. Auch die Beihilfe von 50% fällt dann weg. 100% selbst versichern ist nicht möglich, da sie sich das einfach nicht leisten kann. Sie wird jetzt in jedem Fall aufs Arbeitsamt dackeln und sich dort informieren, wie es weitergeht. Aber angeblich ist ein Wechsel in die gesetzliche Pflichtversicherung aufgrund einer bestehenden Behandlung (Schwangerschaft) auch nicht so einfach möglich. Zudem wird sie auch keinen Anspruch auf ALGII haben, da ich mit ihr zusammen wohne und zu viel verdiene.


    Es kann doch nicht sein, dass ihr nichts anderes übrig bleibt, als sich privat voll versichern zu müssen - da frisst ja dann die Krankenversicherung beinahe das komplette Elterngeld auf...???


    Vielen Dank schon mal für Eure Mühe...Ach ja, und deswegen heiraten möchten wir auf die Schnelle eigentlich auch nicht...


    LG
    Olfri

  • Hallo!


    Habt ihr mal mit einer GkV Kontakt aufgenommen? Soweit ich weiß, spielt es bei denen keine Rolle, ob momentan irgendwelche Krankheiten (bzw. Schwangerschaft) bestehen, die müssen aufnehmen. Oder ist das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ein Sonderfall? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.


    Ansonsten sollte man (wenn man denn ALG erhalten möchte) sich 3 Monate vor Ende eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitssuchend melden. Ansonsten drohen Kürzungen (aber wenn du ohnehin zu viel verdienst, ist das dann ja auch egal)


    Also, fragt doch nochmal nach wegen KV!!!


    Gruß, justa

    • Offizieller Beitrag

    ALG gibt es nicht nach dem Ref ! X(


    Ich war vor 2 Jahren in einer ähnlichen Situation, wenngleich nicht schwanger. Ich hatte mit der PKV einen Vertrag ausgehandelt mit besonders hohem Eigenanteil, aber mit Übernahme aller Krankenhauskosten. Fällt bei euch ja flach wegen Schwangerschaft...


    Ich würde mich sowohl an die PKV wie an eine GKV wenden und mich beraten lassen.

  • Zitat

    Original von Olfri
    Hallo,


    es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin (Bayern, nicht verheiratet!). Sie ist bis zum 13.09.2010 Studienreferendarin, bedeutet Beamtin auf Widerruf und daher privat versichert mit einer Beihilfe von 50%. Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby. Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht,


    Haben sie ihr das so direkt gesagt? Das darf nämlich nicht sein, ist eine Diskriminierung und da müßte man mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten gegen vorgehen können.


    DAmit hätte sie dann Anrecht auf die GKV wenn sie einen Job hat!

  • Zitat

    Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht,


    Ähm, eine Schwangerschaft darf doch eigentlich kein Auswahlkriterium sein. Je nachdem, wie das gelaufen ist, würde sich jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht freuen über so einen klaren Fall.
    (Oder lag es doch an den Noten?)


    [edit] Warum wird mir erst jetzt der Beitrag von Susannea angezeigt? Schön, dass wir einer Meinung sind, aber wiederholen wollte ich das eigentlich nicht... *grübel*[/edit]

  • Zitat

    Original von Susannea


    Haben sie ihr das so direkt gesagt? Das darf nämlich nicht sein, ist eine Diskriminierung und da müßte man mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten gegen vorgehen können.


    DAmit hätte sie dann Anrecht auf die GKV wenn sie einen Job hat!


    Das ist unsere Hoffnung. Die Rechtsberatung des BLLV ist eingeschalten, der Personalrat ebenso und mal sehen was sich da noch machen lässt...

  • Arbeitslosengeld bekommt man nach dem Ref nicht.
    Ich war damals in den Sommerferien arbeitslos und wusste, dass ich danach eine Stelle habe (aber angestellt). Ich hatte ganz schön Mühe, dass eine GKV mich genommen hat. Und: ich war nicht schwanger oder sonstiges ;)

  • Zitat

    Original von Friesin
    aber als angestellter Lehrer dürfte es doch gar kein Problem sein, in die GVK zu kommen ?



    Wer ist denn angestellter Lehrer? ;)

  • Hallo,


    angestellte Lehrer sind einige Kollegen an unserer Schule. Z.B. Lehrer, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ins Beamtenverhältnis übernommen wurden, aber trotzdem einen dauerhaften Arbeitsvertrag haben, Lehrer mit begrenztem Vertretungsvertrag, Lehrer, die bei Einstellung die Altersgrenze überschritten hatten. Wegen des Krankenkassenwechsels würde ich mich einmal ganz genau beraten lassen. Da deine Lebensgefährtin arbeitslos ist, dürfte es eigentlich kein Problem sein, die Kasse zu wechseln. Sonst gibt es noch die Möglichkeit, bei privaten Kassen den Status zu ändern, sodass man deutlich weniger zahlt. Man bekommt dann allerdings auch "nur" die normalen gesetzlichen Leistungen. Auch da würde ich nachfragen.


    Grüße Eugenia

  • Zitat

    Original von Olfri



    Wer ist denn angestellter Lehrer? ;)


    Ich denke mal, die Frage bezieht sich eher darauf, dass sie ja genau nicht angestellt ist, weil es keionen Vertrag auf Grund der Schwangershcaft gab, oder?

  • Ich bin auch angestellte Lehrerin!! (Aber nur, weil ich noch keine Planstele angeboten gekriegt hab..naja, andres Thema *grummel*)


    Nach dem Ref bin ich automatisch in die GKV gewechselt. Die von der PKV haben gesagt, die gesetzlichen müssen auf jeden Fall nehmen, da ich noch nicht lange Privat versichert war und ja jetzt im Angestelltenverhältnis arbeite.


    Würde also unbedingt bei den Kassen direkt mal nachfragen.

  • Das war eher eine sinnlose Nachfrage, da die Frage nach Lektüre des ganzen Threads keinen Sinn gemacht hat. Dass es angestellte Lehrkräfte gibt, weiss ich selbst nur zu gut - war jetzt 2 Jahre lang mit befristeten Jahresverträgen angestellt, soll nun aber zum 13.09. ins Beamtenverhältnis übernommen werden - sofern die Gesundheitsprüfung erfolgreich absolviert wirt.


    Das hat aber mit dem Thema des Threads, genau wie die Frage, garnix zu tun. ;)



    GKV geht nicht, da sie noch nie eingezahlt hat, immer in der PKV (Familie) war, zudem keinen Anspruch auf ALGII oder irgendwas hat und auch kurz vor der Geburt keine PKV wechseln kann. Bleibt nur die 100%, das Runterfahren des Tarifs (immer noch wahnsinnig teuer, da unter 35, weiblich und schwanger) oder eine Heirat. Soweit sind wir schon.

  • @ Friesin: Jein.
    Als ich nach meinem Ref (Beamtenstatus) Lehrerin im Angestelltenverhältnis wurde und ich erstmals in die GKV musste, haben sie mich sofort genommen. Letztlich wird ja ein Teil des gehalts in die GKV eingezahlt. Schwierig wird es jedoch, wenn man sich bei der GKV (z.B. weil befristete Stelle endet und keine neue in Sicht ist und man kein Anspruch auf ALG II hat oder wenn die sechswöchigen Sommerferien nicht bezahlt werden) freiwillig versichern möchte und man noch nicht mind. 1 Jahr ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate (bin mir da nicht ganz sicher) Beiträge abgeführt hat. Das geht soweit ich weiß nicht. Ich musste mich jedenfalls bei einer PKV einmal vollversichern für die Sommerferien.


    lg

  • Wenn es nicht anders geht musst du dann wohl oder übel ihre Krankenkasse bezahlen. Wenn ich jetzt keine Refstelle bekomme und mein Freund aber einen Job nachdem Studium bekommt, dann kriege ich auch kein Hartz IV mehr und muss mich noch selbst freiwillig versichern und das muss mein Freund dann wohl oder übel alles bezahlen, wenn wir weiter zusammen wohnen und eine eheähnliche Gemeinschaft sind. Das ist auch richtig scheiße. Außer man heiratet. Also wenn es nicht anders geht musst du für deine Familie komplett aufkommen und das mind. für ein halbes Jahr bis deine Freundin wieder arbeiten kann. Ich wünsch euch auf jedenfall das es doch noch klappt, dass sie in die GKV kommt.
    LG

  • Zitat

    Original von Olfri Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby.


    Na, herzlichen Glückwunsch! Das ist doch erstmal am wichtigsten!



    Zitat

    Original von Olfri Aber angeblich ist ein Wechsel in die gesetzliche Pflichtversicherung aufgrund einer bestehenden Behandlung (Schwangerschaft) auch nicht so einfach möglich.


    Doch. Unter diesen Umständen sogar ohne Probleme. Es gibt vier, fünf Gründe, wann du ohne Probleme wechseln darfst. Hier ist es erstens der Statuswechsel, zweites die Verringerung des Gehalts. Deine Freundin darf sich jede GKV aussuchen und die müssen sie aufgrund der Schwangerschaft auch nehmen. Da gibt es gesetzliche Vorschriften.


    Zitat

    Original von Olfri Zudem wird sie auch keinen Anspruch auf ALGII haben, da ich mit ihr zusammen wohne und zu viel verdiene.


    'Türlich. ALG Zwo ja, ALG Normal nein. Das erste ist die Absicherung für ihr Leben und logischerweise auch für das ungeborene. Sobald es auf der Welt ist gibt es auch für das Kind entsprechende monetäre Fürsorge vom Staat. Ist nicht viel, und du wirst da auch mit hinein gerechnet - da Lebensgemeinschaft.



    Zitat

    Original von Olfri Es kann doch nicht sein, dass ihr nichts anderes übrig bleibt, als sich privat voll versichern zu müssen - da frisst ja dann die Krankenversicherung beinahe das komplette Elterngeld auf...???


    Nö, wie oben beschrieben: Wechsel in die GKV ist unter diesen Umständen möglich, bei ALG II Bezug wird sie ja eh in die GKV pflichtversichert,



    Zitat

    Original von Olfri Vielen Dank schon mal für Eure Mühe...Ach ja, und deswegen heiraten möchten wir auf die Schnelle eigentlich auch nicht...


    Beamte, vor allem Lehrerinnen die nicht heiraten - unterrichten entweder keine Mathematik, sind ständig pleite oder von allen guten Geistern verlassen! Es tut nicht weh, man kann es wieder "wegmachen", es rentiert sich richtig - auf vielen Ebenen und man bekommt einen Ring an den Finger ;)

  • Hehe...


    Es gibt kein ALG für sie, goar nischt, auch kein Wechsel in die GKV. Werden aber jetzt heiraten und die Probleme werden sich in Luft auflösen.


    Danke für die Tipps und guten Ratschläge!

    • Offizieller Beitrag

    Na, dann herzlichen Glückwunsch!
    Ich nehme ja mal an, dass nicht nur die Probleme ausschlaggebend für eure Entscheidung waren. ;)- insofern ist Heirat doch gar nicht so schlimm.
    So was Ähnliches haben mein Mann und ich übrigens vor 4 Jahren gemacht, als ich zurück nach Hause versetzt werden wollte. Zuerst haben wir auch recht stur gesagt: "Nein, deswegen heiraten wir nicht!"
    Zum Schluss wurde dann ein: "Wir wollten doch sowieso heiraten und wenn ich daraus Vorteile habe, warum dann nicht jetzt?" draus. :D
    Liebe Grüße
    Hermine

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