Hallo Leute,
mal eine rechtliche Frage. Mir ist bewusst, dass ich keine rechtsverbindlichen Antworten hier verlangen kann, ich frage lediglich nach dem Kentnissstand der Kollegen sowie nach Ihrer Meinung für evtl. Alternativlösungen.
Die Frage: Ist es dem Lehrer erlaubt generell und wie weit von Schülern konfeszierte Kommunikationsmedien zu öffnen und zu lesen? In wie fern kollidiert dies mit Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis etc.?
Die Situation ist wie folgt:
Schüler schicken sich offensichtlich gegenseitig Nachrichten per Zettel oder SMS. (lassen wir das Medium aber mal besser abstrakt oder beim Beispiel "Zettel" um nicht in eine Handy-Diskussion zu kommen) . Es entsteht eine Beeinträchtigung des Unterrichtsablauf darauf. Inhalt ist so nicht klar, aber nachdem das zwei oder drei mal hin und hergegangen (und Ermahnung fruchtlos blieben) ist folgt jedes mal ein Blickaustausch der Schüler zueinander gefolgt von spöttischem gekicher.
Neben dem Störfaktor ist es nicht ausgeschlossen (aufgrund der Erfahrung mit genau diesen Schülern bisher), dass sie über Mitschüler, Kollegen oder einen selbst lästern.
Da die Ermahnungen nicht geholfen haben wird kurzerhand der Zettel/das Handy/Medium eingesammelt (mit Ansage, dass das nach dem Unterricht zurückgegeben wird). Der Zettel ist zusammengefaltet bzw. das Handy tastengesperrt im Hauptmenü. Es ist jedenfalls nichts direkt zu sehen.
Nun die Frage: Wie verhält es sich rechtlich, darf der Lehrer diesen Zettel auseinanderfalten und lesen? Und wie verhält es sich mit SMS?
Verschärftere Situation: Das ganze passiert in Klassenarbeiten/Klausuren, vielleicht ohne den Spott dafür mit Verdacht auf Täuschungsversuch.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass meine Frage nicht mit Präventionsmaßnahmen beantwortet ist. Mir ist bewusst, dass Vermeidung besser ist. Aber in diesem Beispiel ist es nunmal "soweit gekommen."
Gruß,
Rolf