Arbeitszimmer wieder absetzbar

  • @ Flipper79:
    Das mit der Couch im Arbeitszimmer wird allerdings unterschiedlich bewertet. Man muss ja nicht die ganze Zeit auf einem unbequemen Holzstuhl sitzen beim Arbeiten. Wenn ich zur Vorbereitung der Abitur-Pflichtthemen die 400-seitige Lektüre lese, dann tue ich dies gern in einem Sessel oder auf einem Sofa sitzend...
    (Und die durchschnittlich vier weiteren Romane / Bücher, die ich ebenfalls im Schuljahr mit Schülern im Unterricht lese, wollen auch gelesen sein. Schließlich kenne ich bei weitem nicht jedes Buch...)


  • Ich darf dir hier ja keinen juristischen Rat geben - aber:
    Wie ihr die Miete untereinander verrechnet ist zwar eure Sache. Im Falle einer Nachfrage des Finanzamtes sollte wohl der korrekte Berechnungsschlüssel der Kosten genannt werden:
    Er 40,5% und du 40,5%+19%=59,5%
    Das Finanzamt könnte als Beleg die Kontoauszüge mit dem überwiesenen Betrag fordern. Falls einer von euch als Hauptmieter die gesamte Miete überweist, müsste dieser einen Eigenbeleg zwecks Mietkostensplitting ausstellen. Dasselbe gilt für Strom- und Heizungskosten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Paulchen
    Beim Absetzen des Arbeitszimmers geht es doch darum, dass man zusätzlich entstandene Kosten (= Ich miete extra eine Wohnung, die ein zusätzliches Zimmer nur zum Arbeiten hat.) geltend macht. Bei einer 2-Zimmerwohnung ist es schwierig klarzumachen, dass man eigentlich in einer Einzimmerwohnung leben möchte und sich nur der Arbeit wegen für das zweite Zimmer entschieden hat.


    Ich freue mich jedenfalls schon auf die Rückzahlung . :)


    Genau, es geht ja darum, zusätzlich aufgebrachte Kosten für die Arbeit wenigstens teilweise mildern und ausgleichen zu können.


    Ich habe damals von einer Steuerfachfrau gesagt bekommen, Grundriss ist wichtig, außerdem eine Aufstellung der Nebenkosten (anteilige Miete, Strom etc., allerdings war auch entscheidend, dass wir 1 Zimmer mehr als Personen haben. Wir sind 4 die Wohnung hat 5 von daher war es bis 2007 alles ok.
    Man muss außerdem tatsächlich mit Besuch rechnen, es kann nämlich sein, dass die das überprüfen. Aber soweit die Theorie.
    Ich freu mich auf die Rückzahlung, auch wenn ich keine Vorstellung über die Höhe habe ...

  • Cubanita:

    Zitat

    Genau, es geht ja darum, zusätzlich aufgebrachte Kosten für die Arbeit wenigstens teilweise mildern und ausgleichen zu können.


    Das ist halt die Kritik an der steuerlichen Absetzbarkeit in seiner tadierten Form: das es sich primär um 'Mitnahmeeffekte' eh gut gestellter (z.B.) Lehrkräfte handelt.


    Ohne Zweifel gibt es X Lehrkräfte, die ihre Arbeit und Vorbereitung ordentlich machen, ohne finanziell in der Lage zu sein, sich Wohnraum zu leisten, der den Bedingungen des Finanzamtes entspäche.

  • Zitat

    Original von wossen
    Cubanita:


    Das ist halt die Kritik an der steuerlichen Absetzbarkeit in seiner tadierten Form: das es sich primär um 'Mitnahmeeffekte' eh gut gestellter (z.B.) Lehrkräfte handelt.


    Ohne Zweifel gibt es X Lehrkräfte, die ihre Arbeit und Vorbereitung ordentlich machen, ohne finanziell in der Lage zu sein, sich Wohnraum zu leisten, der den Bedingungen des Finanzamtes entspäche.


    Das finde ich unfair formuliert, weil ich mich nicht für eine bessergestellte Person halte. Ich verdiene das Gleiche, was hier x andere Grundschullehrerinnen auch verdienen, mein Mann wird miserabel bezahlt, wir haben zwei Kinder im Alter von 5 und 10 Jahren. Aber wir hatten ein wenig Glück vor vielen Jahren, dass die Miete "nur" ein Drittel meines Gehaltes ausmacht ... :P
    Und mir ist es wichtig, nicht sämtliche Räume mit Regalen und Stellfläche meiner Arbeitsmittel vollzuräumen, sondern diesen Teil auch irgendwie getrennt von meiner Familie zu beherbergen.
    Ich denke, sein Leben gestaltet jeder nach seinen Vorstellungen. Zum Haus hats noch nicht gereicht. :tongue:
    Vielleicht ist es auch eine Frage der persönlichen Ansprüche und des Wirtschaftens ... ?!


    Schade, dass es gleich Neider auf den Plan ruft ...

    2 Mal editiert, zuletzt von cubanita1 ()

  • Bei der Höhe der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gibt es doch eine Höchstgrenze von 1250 Euro, richtig?


    Bezieht sich diese nur auf die reinen Miet- und Nebenkosten, oder auch auf Ausstattung?
    Meine Aufwendungen für Miete + NK betragen schon knapp über 1100 Euro im Jahr. Können da jetzt auch noch Drucker, Regel und Co hinzukommen, oder darf ich mit den beiden Bereichen zusammen die 1250 nicht überschreiten?


    Lieben Dank
    Sunny

  • Zitat

    Original von SunnyGS
    Bei der Höhe der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gibt es doch eine Höchstgrenze von 1250 Euro, richtig?


    Bezieht sich diese nur auf die reinen Miet- und Nebenkosten, oder auch auf Ausstattung?
    Meine Aufwendungen für Miete + NK betragen schon knapp über 1100 Euro im Jahr. Können da jetzt auch noch Drucker, Regel und Co hinzukommen, oder darf ich mit den beiden Bereichen zusammen die 1250 nicht überschreiten?


    Lieben Dank
    Sunny


    Die 1250€ als Höchstgrenze beziehen sich auf das Arbeitzzimmer (Strom, Wasser, Miete bzw. monatliche Raten) aber nicht auf die Arbeitsmittel. Einen Drucker, Büromaterial, usw. konntest du auch bisher immer problemlos absetzen.Ähnliches gilt für den Schreibtisch und die Regale, auch die setzt du ja als sofort absetzbare Arbeitsmittel immer ab.


    Ob du einen Archivraum, also z.B. deinen Kellerraum in dem du nur deine alten Schulsachen lagerst noch absetzen könntest oder nicht, weiss ich jedoch nicht.


    Gruß
    Peter

  • Wann ist eigentlich mit den Nachzahlungen zu rechnen?

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

  • Zitat

    Original von Steffchen79
    Wann ist eigentlich mit den Nachzahlungen zu rechnen?


    MIr würde ja schon der Steubeschied für 2009 ohne Arbeitszimmer nach 3 Maonten Bearbeitungszeit (eigentlich dürften es nur 6 Wochen sein) reichen. Da träume ich von den Nachzahlungen ;)

  • Wie wird das jetzt eigentlich geregelt? Meine Steuererklärung wurde in den letzten Jahren immer über einen Lohnsteuerhilfeverein geregelt, da mir das zu nervig ist bzw. ich keinen Nerv habe, mich da einzuarbeiten. Dieser Verein hat also auch immer gegen die Sache mit dem Arbeitszimmer Einspruch eingelegt (oder was auch immer man da tun musste).
    Bisher musste ich aber keine Größenangabe meines Arbeitszimmers machen. Bekommt man da eine Pauschale wieder oder wie läuft das jetzt? Wisst ihr da etwas?

  • Es muss nun erst mal ein Gesetz gemacht werden ... bis dahin wird nichts kommen. Auf iregendeiner Seite habe ich gelesen, dass das ungefähr Oktober/November rum sein wird (muss ja durch Bundestag und Bundesrat). Dann dauert es sicher noch ein paar Wochen bis überwiesen wird. Ich rechne mit einer Weihnachtszahlung im Dezember.


    Achso... Hab hier gelesen, dass ihr auch anteilig Strom berechnet. Ist das okay? Wie viel Prozent eurer Stromrechnung nehmt ihr denn für das Arbeitszimmer?

  • Zitat

    Original von schlauby
    Achso... Hab hier gelesen, dass ihr auch anteilig Strom berechnet. Ist das okay? Wie viel Prozent eurer Stromrechnung nehmt ihr denn für das Arbeitszimmer?


    Ja, das ist ok. Ich rechne mit 10,86% meiner Stromrechnung, da mein Arbeitszimmer 10,86% der Gesamtfläche des Hauses darstellt.

  • Zitat

    Original von Aktenklammer
    Dieser Verein hat also auch immer gegen die Sache mit dem Arbeitszimmer Einspruch eingelegt (oder was auch immer man da tun musste).
    Bisher musste ich aber keine Größenangabe meines Arbeitszimmers machen. Bekommt man da eine Pauschale wieder oder wie läuft das jetzt? Wisst ihr da etwas?


    ??? Verstehe ich nicht. Um Einspruch einlegen zu können (was übrigens gar nicht nötig war) muss doch vom Finanzamt erstmal etwas abgelehnt werden. D.h. du musst die Absetzung des Arbeitszimmers zuvor beantragt haben. Dabei musstest du die Größe des Arbeitszimmers angeben! Nur so konnte ein Betrag ermittelt werden, den du für das Arbeitszimmer geltend gemacht hast. Es gibt keine Pauschale!

  • Zunächst werden sämtliche Kosten für die Wohnung berechnet: Miete, Strom, Heizung. Die Kosten für das Arbeitszimmer werden dann - in Prozent - anteilig berechnet. Beim ersten Mal ist eine Wohnungsskizze einzureichen mit Angaben zur Größe und Möblierung, denn nicht jedes Zimmer wird als Arbeitszimmer anerkannt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich musste noch nie eine Wohnungsskizze einreichen.


    Die Größe des Arbeitszimmers musste ich immer angeben, weil nur bei Veranschlagung in den bisherigen Erklärungen mit Größenangabe auch das Recht erhalten blieb, was zu bekommen, wenn das Urteil durch ist.

  • Zitat

    Original von schlauby
    Es muss nun erst mal ein Gesetz gemacht werden ... bis dahin wird nichts kommen. Auf iregendeiner Seite habe ich gelesen, dass das ungefähr Oktober/November rum sein wird (muss ja durch Bundestag und Bundesrat). Dann dauert es sicher noch ein paar Wochen bis überwiesen wird. Ich rechne mit einer Weihnachtszahlung im Dezember.


    Achso... Hab hier gelesen, dass ihr auch anteilig Strom berechnet. Ist das okay? Wie viel Prozent eurer Stromrechnung nehmt ihr denn für das Arbeitszimmer?


    Da hat mi aber das Finanzamt was anderes gesagt, die Bearbeiter warten nur noch auf die Aktualisierung ihres Bearbitungsprogrammes, denn momentan kann es nur ablehnen. Bis MItte September kommt wohl die nächste und da wird gehofft, dass es dabei ist!

  • Ich habe auch bei der Lohnsteuerhilfe nachgefragt. Die Antwort war folgende:


    "das Bundesverfassungsgericht hat lediglich entschieden, dass das AZ wieder
    zu berücksichtigen ist. Hier ist der Gesetzgeber gefordert eine Lösung zu
    finden. Dieses ist noch nicht erfolgt. Alle Anträge auf AZ werden zur Zeit
    noch zurück gestellt. Wie und wann es weiter geht ist noch nicht klar. Wir
    können daher die Frage zum zeitlichen Ablauf nicht beantworten."

  • Hi
    wir haben jetzt eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen, unseren Mietvertrag, eine Wohnungsskizze und eine Inventarliste vom AZ einzureichen. Ist das immer so? Hab jetzt folgendes aufgelistet:
    Schreibtisch mit PC
    Schreibtischstuhl
    Rollcontainer
    4 Regale: 201cm x 80cm („Billy“)
    1 Regal: 201cm x 40cm („Billy“)
    2 Regale: 106cm x 60 cm („Billy“)
    Lesesessel
    Beistelltisch


    OK so?


    Und weiter oben hab ich gelesen, dass nicht jedes Zimmer als AZ anerkannt wird, woran wird das denn festgemacht?


    LG, Nussi

  • Ein Arbeitszimmer soll nur zum Arbeiten verwendet werden. Wenn also die Einrichtung vermuten lässt, dass es z.B. gleichzeitig als Spielzimmer für die "Kleinen" verwendet wird, wird es nicht anerkannt.
    Außerdem muss das Arbeitszimmer vom Rest der Wohnung "abgetrennt" sein. Ein Durchgangszimmer (um etwa auf den Balkon zu gelangen) wird wohl eher nicht anerkannt.
    Unterschiedlich bewertet wird es, wenn ein Sofa oder Sessel im Zimmer steht, aber wie bereits oben geschrieben, das hat mal jemand vor Gericht durchgesetzt, dass man eben nicht nur auf dem Schreibtischstuhl sitzend arbeitet. (Die Begründung/ Argumentation in dem Fall war (wenn ich mich recht entsinne) sogar so, dass man sich bei ermüdender / längerer Arbeit mal kurz hinlegen kann.)

Werbung