Arbeitszimmer wieder absetzbar

  • Bundesverfassungsgericht hat die Einschränkung gekippt. Meine Steuerbeschiede blieben diesbezüglich immer offen ...
    Nun bin ich ja mal gespannt, was dabei rumkommt ...


    :D

  • Endlich!


    Hier ist das Aktenzeichen, auf das man sich jetzt beziehen kann: Bundesverfassungsgericht 2 BvL 13/09


    Ich gestehe, dass ich noch mehr als eine Steuererklärung machen muss, die letzten zwei jahre haben eben Spuren hinterlassen. Wie sieht es denn damit aus? Gibt es hier jemanden, der sich auskennt? Oder einenpfiffigen Steuerberater hat?


    Liebe Grüße

  • Ich habs nur mit halbem Ohr gehört... ?(
    Für welche Steuer gilt das? Auch rückwirkend?

  • Muss man Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben? Ich habe das Arbeitszimmer immer angegeben, es wurde abgelehnt - hätte ich mich dann nochmal melden müssen??

  • JUHU !!! Dürften über 1000 Euro Weihnachtsgeld werden :)


    patti:


    Erst einmal ist zu hoffen, dass du trotz neuem Gesetz immer brav dein Arbeitszimmer angegeben hast. Hast du?


    Wenn ja, dann darfst du hier weiterlesen:


    Alle Steuerbescheide nach dem 1.April 2009 werden automatisch geändert und du bekommst Geld auf's Konto (ab da hatten die Bescheide einen Vorläufigkeitsvermerk).


    Gegen alle Bescheide davor (also von Januar 2008 bis März 2009) musstest du einen Einspruch einreichen bzw. klagen. Hast du das getan: prima, ansonsten ist das Geld leider weg :(


    Wer also von 2007-2009 immer schön sein Arbeitszimmer angegeben hat und Einspruch angemeldet hat, bekommt 3mal eine Summe X zurück auf's Konto.


    Jetzt wäre noch spannend, ob da nicht eigentlich Zinsen draufgeschlagen werden müssten (2008 waren die bei der Bank nicht ohne) ... naja, wir wollen es mal nicht übertreiben. Jedenfalls eine schöne Nachricht so kurz vor dem Ferienende.

  • Wow, du bist ja super informiert!!! Danke!


    Glaubst du denn wirklich, dass es bis Dezember dauern wird?

  • Hallo,


    ich habe gegen den Bescheid von 2007 Einspruch erhoben. Der war jedoch "unzulässig", da der Bescheid sowieso bzgl. des Arbeitszimmers vorläufig war. Damals habe ich mit dem Finanzamt telefoniert und man teilte mir mit, ich bräuchte keinen Einspruch zu erheben (auch zukünftig nicht), denn sobald das Bundesverfassungsgericht die Absetzbarkeit des AZ wieder möglich macht, würde mir automatisch das Geld erstattet werden.


    Deshalb habe ich für 2008 auch keinen Einspruch eingelegt und hoffe, dass das so o.k. ist. Im Bescheid steht auch etwas von "vorläufig" drin (wenn ich dieses Paragraphen-Deutsch richtig verstehe).



    Ich telefoniere aber lieber morgen noch einmal mit dem Finanzamt und erkundige mich. Werde euch dann berichten.


    LG


    Sina

  • "vorläufig" heißt, dass in der Frage der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers der Steuerbescheid offen geblieben ist. Das heißt im Klartext, dass Du gar nichts tun musst; das Amt wird von selbst aktiv und muss die offenen Steuerbescheide aufgrund der neuen Gegebenheiten abarbeiten.


    Du wirst einen neuen Steuerbescheid und eine Nachzahlung bekommen.

  • Das Problem bei dem Ganzen ist natürlich, dass die recht strikten Anforderungen an ein Arbeitszimmer weiter gelten.


    Schlecht verdienende Lehrer, die sich entsprechenden Wohnraum nicht leisten können bleiben ausgeschlossen.


    Polemisch gesagt: eine Subventionierung von Lehrkräften, die eh besser gestellt sind (sei es durch eine großzügige Mietwohnung oder ein erbautes Eigenheim).


    Der angestellte Hauptschullehrer mit seinen z.B. 1600€ netto hat von einer steuerlichen Absetzbarkeit i.d.R. nichts....(und muss auch seinen Unterricht vorbereiten)

  • Ich ziehe ab September eindlich in eine 2-Zimmer-Wohnung (vorher nur ein WG-Zimmer). Ein Zimmer wird das Arbeitszimmer. Woher weiß ich, ob ich dieses dann absetzen kann, bzw. wo kann ich das genau nachlesen?

  • Wahrscheinlich wird dein Finanzamt bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung es ablehnen, ein Arbeitszimmer anzuerkennen. Schließlich muss eine Wohnung mindestens ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer haben. Alles andere ist nicht denkbar.
    (Nachlesen könntest du das in meinem Steuerbescheid mit der entsprechenden Ablehnung :( .)

  • Hi,


    das ist ja interessant, dass das Finanzamt meine Wohnungsaufteilung bestimmt. Ich werde ein Wohn-/Schlafzimmer und ein Arbeitszimmer haben. Manche Leute haben ja ein Wohn-/Arbeitszimmer. Das kann dem Finanzamt doch schnuppe sein, wo ich meinen Schreibtisch hinstelle oder können die das wirklich deswegen ablehnen? Ich kann mir nämlich hier in der Gegend schlicht und ergreifen keine 3-Zimmer-Wohnung leisten...

  • Welche Anforderungen werden denn an das Arbeitszimmer gestellt? Ich arbeite zur Hälfte in meinem "Wohnzimmer". Aber wie gesagt, ich "arbeite" dort.
    Werden Wohnungsgrundrisse oder Zimmeraufteilungen verlangt?

  • Also bei mir haben sie keinen Wohnungsgrundriss verlangt, aber im Mietvertrag (hatte ich als "Beweis" für die Mietkosten angehängt) sind auch 3 Zimmer genannt.


    Djino: Die hätten bei mir persönlich zur Wohnungsbesichtigung erscheinen können. Die spinnen ja wohl! Eine Wohnung muss mindestens WZ und SZ haben ...tztztz. Wie viele leben jahrelang in einer 1-Zimmer-Wohnung mit Wasch und Koch-Ecke?!


    LG


    Sina

  • Beim Absetzen des Arbeitszimmers geht es doch darum, dass man zusätzlich entstandene Kosten (= Ich miete extra eine Wohnung, die ein zusätzliches Zimmer nur zum Arbeiten hat.) geltend macht. Bei einer 2-Zimmerwohnung ist es schwierig klarzumachen, dass man eigentlich in einer Einzimmerwohnung leben möchte und sich nur der Arbeit wegen für das zweite Zimmer entschieden hat.


    Ich freue mich jedenfalls schon auf die Rückzahlung . :)

  • @ sideshowmel: Im Fernsehen wurde gestern von einem Experten gesagt, dass ein Arbeitszimmer, das gleichzeitig auch privat genutzt wird (dazu reicht es aus, dass eine Couch in diesem Zimmer steht) nicht als Arbeitszimmer anerkannt wird. In diesem Beitrag http://www.dieneuewohnung.info…zbar.php?Rubrik=Amtliches steht, dass "Eine private Mitbenutzung von untergeordneter Bedeutung (bis zu 10 Prozent) [ ...] dabei unschädlich." sei.


    lg

  • Mal eine ganz andere Frage:


    Ich habe das AZ immer so angegeben: Mit XY Quadratmetern macht es 19% der gesamten Wohnfläche aus. 19 % der Miet- und Nebenkosten meiner Wohnung wären dann xy Euro.


    Nun wohnt aber mein Freund ebenfalls hier und wir teilen uns natürlich die Miete. Das Arbeitszimmer wird nur von mir genutzt. Darf ich die Kosten für das AZ dann auch genau so wie oben beschrieben angeben? Ganz streng genommen beteiligt sich mein Freund ja auch an den Kosten für das Arbeitszimmer. Versteht ihr, was ich meine?


    LG


    Sina

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